Geld – StudentenPACK. https://www.studentenpack.de Das Magazin der Studenten in Lübeck Sat, 16 Apr 2016 08:08:18 +0000 de-DE hourly 1 When I’m twenty-five https://www.studentenpack.de/index.php/2016/04/when-im-twenty-five/ https://www.studentenpack.de/index.php/2016/04/when-im-twenty-five/#comments Mon, 18 Apr 2016 07:30:04 +0000 http://www.studentenpack.de/?p=234520
The Cake is not a lie.Lukas Ruge | StudentenPACK.

The Cake is not a lie.

Die Lebenskerzen sind schon lange nicht mehr auf der Geburtstagstorte, es sind eh zu viele und alle auspusten wird sowieso schon schwierig. Der wahlweise Socken- oder Schachtelkranz hängt um die Haustür: das erste Vierteljahrhundert ist geschafft. Fünfundzwanzig! Eigentlich ein Grund zum Feiern – wären da nicht ein paar kleine Konsequenzen, die das Ganze nach sich zieht.

Man ist erwachsen, oder zumindest erwachsener als noch sieben Jahre zuvor. Das sieht nicht nur die Verwandtschaft so, sondern auch diverse Behörden. Wer dem Bürokratie-Apparat Deutschlands bisher noch irgendwie ausweichen konnte, wird spätestens jetzt damit konfrontiert. Das Kindergeld, wichtige Finanzierungsquelle vieler Studenten, versiegt und auf einmal klappt das auch nicht mehr so entspannt mit der gesetzlichen Familienversicherung, statt Mama und Papa muss Otto Normalstudent sich nun selbst darum kümmern. Und das nicht erst, wenn die Geburtstagstorte verspeist und der Partykater überwunden ist, sondern idealerweise schon früher.

Weniger Einnahmen

Aber von Anfang an. Der erste Einschnitt in den eigenen Geldbeutel ist das Ende des Kindergelds. Die knapp 190 Euro (Stand 2016), bei mehreren Geschwistern entsprechend höher, werden nur noch bis zum Monat des 25. Geburtstags gezahlt; in selbigen auch nur noch anteilig. Nur noch im (immer seltener vorkommenden) Fall, dass noch Wehr-/Zivildienst geleistet wurde gibt es die Möglichkeit die Kindergeldgrenze um die geleistete Dienstzeit zu verlängern. Doch spätestens dann ist Schluss und man muss sich vom Kindergeld verabschieden.

Immerhin fällt die bisherige Regelung weg, dass ein konsekutives Masterstudium als Zweitstudium gelte und somit nach dem Bachelor kein Kindergeldanspruch mehr bestehe. Der Bundesfinanzhof hat dies erst im November letzten Jahres beschlossen. Wird also der Master direkt nach dem Bachelor zeitlich und inhaltlich nah begonnen, so gibt es weiterhin Kindergeld. Die Altersgrenze jedoch bleibt – für die Erstis, die mit nicht mal 18 Jahren direkt nach der Schule an die Uni gehen, ist das Ganze häufig aber kein Problem: das Ende des Studiums wird meist vor der Altersgrenze erreicht. Mit etwas Verhandlungsgeschick ist es sogar möglich über den Master hinaus Kindergeld zu erhalten, wenn nämlich im direkten Anschluss eine Promotion über ein Stipendium, beispielsweise bei der hiesigen Grad-School, beginnt, bei der man weiterhin als Student eingeschrieben ist.

Mehr Ausgaben

Doch nun zum zweiten großen Problem des 25. Geburtstags. Nicht nur, dass die Einnahmen weniger werden, nein auch die Ausgaben steigen. Grund: die Krankenversicherung. Genauer die gesetzliche Familienversicherung, über die man automatisch über die eigenen Eltern mitversichert ist – und diese Möglichkeit endet mit dem 25. Lebensjahr. Aber auch hier gibt es wie beim Kindergeld die Möglichkeit der Verlängerung durch Wehr- oder Ersatzdienst.

Abhängig von verschiedenen Faktoren kommen deshalb zusätzliche Kosten durch die verpflichtende eigene Krankenversicherung dazu. Der weit häufigste Fall ist die sogenannte studentische Krankenversicherung – ein vergünstigter Tarif für Studenten.

Diesen vergünstigten Tarif können alle Studenten in Anspruch nehmen, die die folgenden Bedingungen erfüllen. Sie müssen jünger als 30 sein, weiter dürfen nicht mehr als 14 Semester in einem Studienfach studiert worden sein. Dies zählt jedoch pro Studiengang. Auch darf das monatliche Gehalt 450 Euro nicht übersteigen. Es gibt jedoch individuelle Ausnahmen, die die Grenzen der studentischen Versicherung nach hinten verschieben. Dazu gehören unter anderem Geburten und Betreuung von Kindern, eigene Behinderungen oder längere Erkrankungen, Freiwillige Soziale Jahre oder sogar Mitarbeit in Hochschulgremien. Diese werden jedoch nur nach regelmäßigen Anträgen bewilligt.

Die „Grundgebühren“ sind bei allen Krankenkassen gleich: 76,53 Euro für kinderlose Studenten beziehungsweise 75,04 Euro für Studenten mit Kindern ab 2015. Zum WS 2016/17 erhöhen sich die Beiträge auf 83,20 Euro ohne beziehungsweise 81,58 Euro mit Kindern. Sie bestehen aus Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung. Dazu kommt der Zusatzbeitrag, der sich von Kasse zu Kasse unterscheidet. Praktischerweise ist der sogenannte „GKV-Spitzenverband“ (der Verband aller gesetzlichen Krankenkassen) zur Veröffentlichung von Krankenkassenlisten verpflichtet. In dieser Liste sind auch die Zusatzbeiträge zu finden, es muss also nicht jede Kasse einzeln durchsucht werden. Auch gibt es im Internet an vielen Stellen Vergleichsrechner, die zusätzliche Bedingungen berücksichtigen. Interessant sind zuletzt BAföG-Zuschläge, die jedoch nicht gewährt werden, wenn man nur wegen der Einkommensgrenze nicht länger in der Familienversicherung bleiben kann.

Werden die obigen Bedingungen nicht mehr erfüllt, besteht nur noch die Möglichkeit der freiwilligen Krankenversicherung. Im Normalfall wechselt man vom Studententarif (teilweise mit Übergangstarifen) innerhalb der gewählten Krankenkasse automatisch. Im Übergangstarif, der nur bei einem monatlichen Einkommen bis 968,33 Euro (Stand: 2016) greift, werden dann Beiträge um 125 Euro fällig. Bei höherem Einkommen steigt das Ganze prozentual zum Einkommen; wieder kommt noch der Zusatzbeitrag hinzu. Ist die Übergangsphase (maximal sechs Monate) überschritten, bleibt die „normale“ freiwillige Versicherung. Diese kostet ab 2016 135,57 Euro plus Zusatzbeitrag, falls das Einkommen unter den erwähnten 968,33 Euro bleibt.

Natürlich ist auch immer der Wechsel zu einer privaten Krankenkasse möglich, dieser sollte aber erst nach gründlichem Informieren und einer Kosten-Nutzen Rechnung erfolgen. Bereits privat Versicherte brauchen keine Angst vor dem „bösen Geburtstag“ haben – die Tarife werden dort nach Eintrittsalter berechnet.

Die verschiedenen Krankenversicherungstarife in der Übersicht.Albert Piek | StudentenPACK.

Die verschiedenen Krankenversicherungstarife in der Übersicht.

Promotion und Versicherung

Gerade bei den immer jünger werdenden Studentengenerationen tritt noch eine weitere Problematik auf. Entscheidet man sich nach einem zügigen Studium für eine Promotion, so fällt der 25. Geburtstag mit hoher Wahrscheinlichkeit mitten in die Promotionszeit. Abhängig von der Promotionsfinanzierung hat das neue Alter auch in diesem Fall besondere Konsequenzen für den Geldbeutel.

Im Falle einer Promotion mit Gehalt, also als Angestellter in einem Institut über Landes- oder Drittmittel, ist das Gehalt normalerweise so hoch, dass der Promovend eine ganz reguläre gesetzliche Krankenversicherung abschließen muss. Anders und derweil komplizierter sieht es bei den Promotionen aus, die über ein Stipendium, beispielsweise über die Graduate School, finanziert werden. Hier sind die Regelungen von Kasse zu Kasse verschieden. Zwar zählt ein Stipendium laut Gesetz nicht als Einkommen, dennoch ist der Status nicht eindeutig. Einige Kassen erlauben die studentische Krankenversicherung unter den oben genannten Konditionen, andere jedoch nicht; in letzterem Falle bleibt nur die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung. Hier wird der direkte Vergleich nötig; Anfragen bei der gewünschten Krankenkasse, wie die jeweilige Handhabung ist, sind kaum vermeidbar.

Die Planungen über die eigene Krankenkassenzukunft sollten rechtzeitig begonnen werden. Insbesondere wenn man mit dem Gedanken spielt, die familiäre Krankenkasse zu wechseln, muss genügend Zeit für die Kündigung bei der bisherigen Kasse eingeplant werden. Sind diese Überlegungen getan, alle Alternativen gecheckt und die passende Krankenversicherung ausgewählt, wird es endlich Zeit doch noch die Kerzen auszupusten, den Kranz abzulaufen und die Sektkorken knallen zu lassen – immerhin wird man nur einmal 25!

 

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Falschgeld im Portemonnaie https://www.studentenpack.de/index.php/2016/01/falschgeld-im-portemonnaie/ https://www.studentenpack.de/index.php/2016/01/falschgeld-im-portemonnaie/#respond Mon, 18 Jan 2016 08:00:05 +0000 http://www.studentenpack.de/?p=234070
Sieht fast aus wie echtes Geld. Selbst die gelben Sterne verhindern das Scannen und Kopieren des Scheins mit modernen GerätenFabian Schwarze | StudentenPACK.

Sieht fast aus wie echtes Geld. Selbst die gelben Sterne verhindern das Scannen und Kopieren des Scheins mit modernen Geräten

Die Ersti-Woche ist bereits seit Längerem vorbei und die neuen Erstsemester bereiten sich auf die erste Klausurenphase vor. Viele von ihnen werden – mehr oder weniger – neue Zwanzig-Euro-Scheine im Portemonnaie haben. Es ist allgemein bekannt, dass diese eingeführt worden sind, um Geldfälschern die Arbeit zu erschweren, die mit jedem vergehenden Jahr mehr falsche Scheine auf den Markt bringen können. Der weltweit beliebteste Euroschein dafür ist der Zwanziger. Ein solcher Schein geriet während der Ersti-Party auch in die Kasse des AStA.

Auf den ersten Blick wie ein normaler Zwanzig-Euro-Schein aussehend landete der Schein im abgedunkelten Raum in einer der Kassen. Ein genauer Blick verrät jedoch: Der Glanzstreifen wirkt rau und hat nicht einmal die gleiche Form wie der Standardschein. Auch das Wasserzeichen ist verändert. Das Papier wirkt starr, wie Druckerpapier. Dennoch ist nicht zu bezweifeln, dass mit diesem Schein in so gut wie jedem Geschäft bezahlt werden könnte. Nur einer Bank würde wahrscheinlich der Unterschied auffallen.

Doch was ist zu tun, wenn sich plötzlich ein falscher Schein im Portemonnaie aufhält? Darf ich das Geld zu einer Bank bringen ohne einer Täterschaft angeklagt zu werden? Werde ich für das Geld entschädigt, welches ich möglicherweise als Rückgeld für mein echtes Geld erhalten habe? Die Falschgeldstelle der deutschen Bundesbank weiß Antworten:

Am Telefon erklärt der Falschgeldexperte, dass jedes als falsch erkannte Geld entweder bei der Polizei oder einer Geschäftsbank abgegeben werden kann. Es existierte auch einmal eine Falschgeldstelle in Lübeck, die jedoch wegen der geringen Auslastung geschlossen wurde. Grundsätzlich gilt: Das als falsch erkannte Geld sollte nicht eingezahlt werden. Jeder Versuch das Geld weiterzuverwenden gilt als Straftatbestand. Daher sollte das Geld entweder in einer Geschäftsbank – mit der Anmerkung, dass es sich um Falschgeld handelt – oder direkt bei der Polizei abgegeben werden. Beide Stellen stehen im Kontakt mit der Bundesbank und leiten die Banknote an die Falschgeldstelle in Mainz weiter.

Wer sich erhofft für sein Geld entschädigt oder sogar entlohnt zu werden liegt jedoch leider falsch. Die Annahme eines falschen Geldscheins ist zwar bei Unwissen nicht strafbar, aber auch der falsche Schein wurde als Gegenleistung akzeptiert. Daher ist ein falscher Schein in der Tasche als Verlust anzusehen. Auch ein Zurückhalten der falschen Banknoten, auch von gekennzeichneten und nicht benutzten, kann als Tatbestand ausgelegt werden.

Auf der Webseite der Bundesbank heißt es: „Bei der Weiter- oder Rückgabe von Falschgeld können Sie sich genau wie bei der Herstellung von Falschgeld strafbar machen. Für Falschgeld gibt es keinen Ersatz! Daher sollten Sie auch die Ware nicht vor Bezahlung mit gültigem Geld herausgeben.“

Die Bundesbank versucht sofort nach Erhalt der falschen Banknote eine Fälscherhandschrift zu erkennen und mögliche Wiedertäter aufzuspüren. Ein falscher Schein wird daraufhin als Beweismittel angesehen und für mindestens 20 Jahre aufbewahrt, bis er schließlich vernichtet wird. Auch echtes Geld kann als falsch erkannt werden. Die Einzahlungsautomaten der lokalen Banken überprüfen das Geld nach bestimmten Kriterien. Dabei kann ein Schein aufgrund von Knicken oder Wasserschäden als falsch erkannt werden. Dieses Geld wird daraufhin im Automaten verschlossen und nicht auf das Konto überschrieben. Daraufhin wird das Geld vom Fachmann überprüft. Meist stellt sich das Geld jedoch als echt heraus, wie mir der Mitarbeiter der Bundesbank anvertraut. Der Betrag wird daraufhin schnellstmöglich überwiesen.

Mit den neuen Scheinen soll die Geldfälscherei jedoch verhindert werden. Vor allem die Hologrammfenster der neuen Zwanziger stellen Geldfälscher vor Schwierigkeiten. Ein normaler Farbkopierer stößt hier an seine Grenzen. Solange wir jedoch noch auf den neuen Fünfzig-Euro-Schein warten, werden sich die deutschen Fälscher jedoch nicht aufhalten lassen. Anders als weltweit ist in Deutschland die häufigste gefälschte Banknote der Fünfzig-Euro-Schein.

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Hilfe! Ich bin nicht arbeitslos https://www.studentenpack.de/index.php/2013/07/hilfe-ich-bin-nicht-arbeitslos/ https://www.studentenpack.de/index.php/2013/07/hilfe-ich-bin-nicht-arbeitslos/#comments Mon, 01 Jul 2013 09:00:32 +0000 http://www.studentenpack.uni-luebeck.de/?p=158612
Eine Möglichkeit, um einen Job zu ergattern?Lukas Ruge | StudentenPACK.

Eine Möglichkeit, um einen Job zu ergattern?

Stress, unruhige Nächte, ein langsam aufkommendes Gefühl der Panik, Selbstzweifel… Nein, es ist nicht die Rede von der ach so beliebten Prüfungsphase, sondern eines anderen Studentenproblems: die Finanzierung. Die Ausprägung der Symptome ist natürlich von Student zu Student ganz unterschiedlich, da jeder seine eigenen Geldquellen zur Verfügung hat. Manch einer könnte tatsächlich so weit gehen, eine Pauschalisierung vorzunehmen. Denn wer kennt nicht den Studenten, der sich nie um einen Job kümmern muss, weil Mama und Papa alles bezahlen, im Gegensatz zu dem, der sich selbst durchschlagen muss. Allerdings kann ich da persönlich nicht zustimmen, denn es gibt sehr viele Zwischenformen davon: arbeiten wollen, nur der Erfahrung wegen (der „Jobbesetzer-Typ“); nicht arbeiten wollen, aber trotzdem Geld brauchen (der „Staatshilfe-Typ“); keine Arbeit bekommen und den Körper an die Wissenschaft verkaufen (der „Studien-Typ“); ständig nerven, einen Job zu brauchen, sich aber nicht darum zu kümmern (der „hoffnungslose Typ“) oder auch einen Job haben, sich aber immer beschweren (der „Ewiger-Nörgler-Typ“). Diese Liste könnte man sehr viel weiter ausführen, um meinen Standpunkt klar zu machen, reichen die Beispiele allerdings aus.

Abstriche machen will gelernt sein

Es ist also ersichtlich, dass es viele Gründe gibt, sich einen Job zu suchen, aber wie schwer der Weg dorthin sein kann, ist nicht jedem ganz klar. Denn wer sich einmal bewusst macht, was er von einem Studentenjob erwartet, wird feststellen, dass die Ansprüche am Anfang recht hoch sind. Denn man möchte gerne etwas machen, was auch mit dem Studienfach selbst zu tun hat, dadurch bekommt man endlich mal Geld dafür, dass man sich weiterbildet. Natürlich gibt es auch hier Gegner, die der Meinung sind: „Ach du meine Güte, ich werde schon so ständig mit Lernen und Uni genervt, da brauch ich das auf der Arbeit nicht auch noch.“ Wirklich widersprechen kann da wohl keiner, allerdings macht es meiner Erfahrung nach einfach viel mehr Spaß, wenn man auch einen guten Bezug zu der Materie hat. Das ist aber der Anspruch, der sich wahrscheinlich als erstes relativiert. Man fängt an, alle möglichen Berufserfahrungen als notwendig für das Studium zu sehen, denn organisatorisches Talent bei McDonald’s oder Kundenfreundlichkeit an der Tankstelle bringen einen im Studium doch weiter!

Was könnte jetzt das nächste Kriterium für den perfekten Studentenjob sein? Richtig, Geld! Und zwar am besten jede Menge davon. Für wenig Arbeit. Großartig! Aber leider weit gefehlt. Denn die Vorstellung von einem Mindestlohn scheint zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber manchmal stark auseinander zu gehen. Gut bezahlte Jobs mit bis zu 10 Euro pro Stunde sind Raritäten und meistens schon vergriffen, bevor man überhaupt davon erfährt. Das spricht eher für einen Job an der Universität, denn mit dem Lohn von 8,61 Euro als Hilfswissenschaftler lässt es sich dann doch gut aushalten. Bei diesem Auswahlkriterium macht man zwar nur ungern Abstriche, dafür können diese ziemlich gewaltig ausfallen, wenn man sehr zeitnah eine Anstellung sucht. Das heißt also: Sich unter Wert verkaufen lernt man manchmal schon gut im Studium.

Ein unumgänglicher Gedanke bei der Jobsuche ist natürlich auch die Zeiteinteilung. Wochenendarbeit findet man zwar bei einigen Stellen, allerdings möchte auch keiner jedes seiner Wochenenden damit verschwenden, Geld zu verdienen, das man an diesem Tag eigentlich mit Freunden ausgeben wollte. Also muss auch mindestens ein Arbeitstag unter der Woche her. Das ist manchmal schwierig, besonders wenn die Arbeit in Schichten eingeteilt wird. Man hat mal hier ein paar Stunden Zeit, da hat man mal eine längere Pause, aber nicht alles an einem Stück. Dadurch bleibt häufig nur der Abend oder die Nacht übrig. Das ist für den Arbeitgeber nicht immer zu schaffen, aber auch der gemeine Student an sich braucht irgendwann seinen Schönheitsschlaf. Weiterhin gilt es zu bedenken, wie sich der Job mit den Campusferien verträgt. Sollten die beiden sich nicht vertragen können, müssen Familie und Freunde eben hinten anstehen. Aber den geliebten Menschen ist dies einfacher zu erklären, als dem Chef zu sagen, dass man mal eben zwei Monate Urlaub bräuchte.

Paranoide Gedanken inbegriffen

Jetzt stürzt man sich voller Begeisterung und mit viel Elan in die Jobsuche und merkt schnell, dass einem nichts so richtig gefällt. Also muss man die Prioritäten nochmal neu ordnen und von vorne anfangen. Und nochmal von vorne. Und nochmal. Bis man einfach froh ist, wenn es irgendeinen Job gibt, den man ausüben dürfte. Aber was macht die Suche denn so schwierig? Da wäre die interne Vergabe der Stellen, ohne dass diese für den Durchschnittsstudenten überhaupt zugänglich sind. Das ist in vielen Bereichen auch der übliche Weg der Universität, was einen manchmal auf die Palme bringen kann. Manche Kommilitonen haben dann eine Stelle, die auch perfekt, also wirklich perfekt, zu einem selbst passen würde und haben diese dann durch Zufall oder die richtigen Beziehungen zur richtigen Zeit bekommen. Wenn das keinen Neid schürt! Es sind schon Gerüchte im Umlauf, dass dadurch die eine oder andere Freundschaft in die Brüche ging, leider ohne aussagekräftiges Beweismaterial. Um sich gegen diese Umstände zu wehren, schleicht man bereits mit einem Stellengesuch im Kopf von Sekretariat zu Sekretariat, wird dort aber meist mit einem einfachen „Nein, tut mir leid“ abgewimmelt.

Aber da gibt es doch auch noch diese netten, wenn auch seltenen E-Mails, in denen verzweifelt nach Hilfswissenschaftlern in allen möglichen Bereichen gesucht wird. Nur blöd, wenn diese während den Vorlesungen, Praktika, Kursen oder Seminaren kommen, sodass jemand ohne Smartphone-Sucht diese niemals zeitnah beantworten könnte. Und hier gilt natürlich: first come, first serve! Meist hat man dann also schon die E-Mails im Postfach, in denen darum gebeten wird, nicht mehr zu antworten. Jetzt wünscht man sich, man hätte das Gesuch gar nicht erst gelesen, um nicht zu wissen, was man verpasst. Das sollte einem zum Beispiel bei Aushängen am schwarzen Brett nicht passieren, aber diese sind entweder sehr selten oder einfach gut versteckt. Böse Zungen könnten sogar behaupten, dass diese von den arbeitsuchenden Studenten mit Absicht entfernt werden, denn wer will schon Konkurrenz. Man kann also während der verzweifelten Suche auch in paranoide Gedankenzüge abrutschen. Ein Blick lohnt sich durchaus auch mal in die Jobbörse der Agentur für Arbeit, besonders wenn man bei den Kriterien für Anlehnung ans Studienfach und Geld bereits Abstriche machen konnte.

Wer sich hier durchschlägt, ist wirklich verzweifelt.StudentenPACK | StudentenPACK.

Wer sich hier durchschlägt, ist wirklich verzweifelt.

Die Mühe ist doch unnötig

Bleibt noch die Frage offen, ob man nicht auch anders an Geld kommt. Natürlich gibt es häufig gute Angebote für die Teilnahme an Studien, damit könnte man sich über Wasser halten. Aber das Verkaufen des Körpers an die Wissenschaft ist nicht für jeden eine Überlegung wert. Zudem haben es Frauen häufig schwer, überhaupt eine passende Studie zu finden, besonders wenn sie vielleicht auch noch Linkshänder sind oder zufällig die Pille nehmen. Eine andere Möglichkeit wären verschiedene Flohmärkte oder prinzipiell der Verkauf von Sachen, die man zurzeit nicht mehr benötigt. Diese Methode hat aber nur eine begrenzte Wirkdauer, denn wer sich keine neuen Dinge leisten kann, kann sie später nicht wieder verkaufen. Außerdem ist es doch meistens so, dass man eine Sache gerade dann braucht, wenn man sie nicht mehr hat. Das wäre zu ärgerlich. Übrig bleibt noch die staatliche Unterstützung im Sinne des BAföGs oder eines Stipendiums. Wer die Chance hat an ein Stipendium zu kommen, herzlichen Glückwunsch. Für die anderen bleibt das BAföG. Dass dies allerdings seine Tücken hat, ist sicherlich jedem bekannt, denn allein die Tatsache, dass Eltern auch mal Schulden zurückzahlen müssen und somit nicht so viel Geld übrig haben, wie das Gehalt vielleicht vermuten lässt, ist dem Amt bisher anscheinend fremd. Da wünscht man sich doch, dass man als Student Arbeitslosengeld beantragen könnte. Aber manch einer verbringt in der Uni mehr Zeit, als andere bei ihrer Arbeitsstelle, weshalb dies wohl als etwas unorthodox erscheinen würde. Eine ähnliche Unterstützung wie BAföG wollen einem auch Banken verkaufen, denn Studentenkredite gibt es ja immer mit besonders guten Konditionen. Allerdings widerstrebt es manchen Studenten, viel Geld auszugeben, das sie noch gar nicht haben und über die ersten Gehälter später nicht selbst verfügen zu können, sondern erst alles wieder brav zurückzuzahlen. Wer damit gut leben kann, dem ist mit diesem Modell wohl wunderbar geholfen.

Kann das weg oder ist das lebensnotwendig?

Anstatt andere Geldquellen zu suchen, besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für das Studium so gering wie möglich zu halten, um vielleicht mit Kindergeld, geringer elterlicher Unterstützung oder bisher Gespartem zu überleben. Denn die Bücher gibt es doch alle in der Bibliothek und es sind auch immer genug für jeden Studenten vorhanden. Und wer braucht schon Freizeitaktivitäten? Die kosten viel zu viel, sei es nun ein Hobby, Abende mit Freunden oder nur ein Paar neue Laufschuhe. Ein Student, der sich diese Freizeit leisten kann, studiert eindeutig noch nicht energisch genug, das lässt sich aber leicht ändern. Zudem könnte man sich gerade im Sommer wunderbar die Miete sparen, denn schöne Plätze in Lübeck gibt es genug. Man wäre viel an der frischen Luft, was gut für die Gesundheit ist. Dann hätte man einen Großteil übrig für Lebensmittel und Semestergebühren und ein Job wird somit total überflüssig.

Was kann weg, was wird noch gebraucht?Flickr Foto "275: The empty room" von practicalowl unter einer Creative Commons ( BY-NC ) Lizenz

Was kann weg, was wird noch gebraucht?

Wenn man sich nicht entmutigen lässt, wird es früher oder später mit der Jobsuche oder eher dem Jobfinden funktionieren. Allerdings sollte sich keiner mehr wundern, warum Studenten bei allem, was kostenlos ist, direkt zugreifen und zwar reichlich.

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Der Kampf ums Überleben https://www.studentenpack.de/index.php/2013/01/der-kampf-ums-uberleben/ https://www.studentenpack.de/index.php/2013/01/der-kampf-ums-uberleben/#respond Wed, 16 Jan 2013 11:00:51 +0000 http://www.studentenpack.uni-luebeck.de/?p=93454 Der Spruch „Am Ende des Geldes ist immer noch zu viel Monat übrig“ bewahrheitet sich leider viel zu oft. Gerade als Student hat man häufig nur die minimalsten finanziellen Möglichkeiten um den Monat einigermaßen zu überstehen. Und selbst nachdem man sich vier Wochen inständig bemüht hat sparsam zu sein, lässt einen der Blick auf den Kontostand erstarren. Was also tun? Gerade für Studenten mit geringverdienenden Eltern wurde das sogenannte BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) eingeführt. Dass sich der Erhalt von eben jener Unterstützung zumeist recht nervenaufreibend darstellt, ist leider keine Seltenheit mehr. Laut dem Tagesspiegel ist lediglich ein Prozent der abgegebenen Anträge vollständig, manche Bescheide bleiben fast ein halbes Jahr liegen. Auf der Seite des Studentenwerkes Schleswig-Holsteins heißt es: „Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch ab Antragsmonat. Es wird in der Regel für zwei Semester Ausbildungsförderung gewährt. Für die Anschlussförderung ist ein neuer sogenannter Weiterförderungs- oder Wiederholungsantrag zu stellen.“

Die Antragsstellung.

Am Anfang ist der Antrag. Im Schnitt sind nicht weniger als zehn Seiten pro Antrag auszufüllen, dazu kommen noch die Einkommensnachweise der Eltern von vor zwei Jahren, sowie Schul-, Ausbildungs- und sonstige Bescheinigungen der Geschwister.

Insgesamt gibt es acht Formblätter sowie eine Anlage zum ersten Formblatt. Da wäre zuerst das selbstverständliche Formblatt 1 (Antrag auf Ausbildungsförderung). Dieses Formular muss bei jedem Antrag auf BAföG neu ausgefüllt und abgegeben werden. Die dazugehörige Anlage (schulischer und beruflicher Werdegang) ist beim Erstantrag, bei einem Antrag auf BAföG im Ausland sowie nach einer Unterbrechung der Ausbildung auszufüllen. Es folgt das Formblatt 2 (Bescheinigung nach §9 BAföG über den Besuch einer Ausbildungsstätte, die Teilnahme an einem Praktikum oder Fernunterrichtslehrgang). Hier reicht zumeist die Immatrikulationsbescheinigung mit dem Hinweis „BAföG“ (kann man am SSB-Schalter der Uni ausdrucken); in diesem Fall muss das Formblatt 2 nicht separat mit abgegeben werden. Der Nachweis über den Besuch der Hochschule muss bei jedem BAföG-Antrag neu abgegeben werden. Formblatt 3 (Erklärung des Ehegatten, des Vaters, der Mutter) ist wahrscheinlich das aufwendigste aller Formblätter. Hier will das Amt Nachweise erbracht haben, wie viel eure Eltern beziehungswiese Ehepartner im für das BAföG relevante Jahr verdient haben. Es gilt die Regel, dass zuerst das Einkommen des Partners, dann das Einkommen der Eltern gezählt wird. Auch dieses Formblatt muss bei jedem Antrag erneut abgegeben werden – die Ausnahme ist, wenn Ihr Elternunabhängiges BAföG beziehen wollt. Nun zum nächsten Formblatt: 4 (Zusatzblatt für Ausländerinnen und Ausländer). Jenes ist – wie der Name schon verrät – nur von Ausländern beim Erstantrag abzugeben. Formblatt 5 (Bescheinigung nach §48 BAföG) ist für Studierende am Ende des 4. Semesters wichtig. Auch unter dem Namen „Leistungsnachweis“ bekannt, müssen eine bestimmte Menge an ECTS-Punkte nachgewiesen werden, möchte man weiterhin die Ausbildungshilfe erhalten. Hier sind 88 ECTS-Punkte notwendig (Uni Lübeck). Möchte man in das Ausland, dann ist Formblatt 6 (Antrag für eine Ausbildung im Ausland) vonnöten. Ändert sich das Einkommen einer oder mehrere das BAföG betreffende Parteien, dann tritt das Formblatt 7 (Antrag der/des Auszubildenden auf Aktualisierung nach §24 Abs. 3 BAföG) in Kraft. Im Anschluss findet dann eine Neuberechnung der zustehenden BAföG-Höhe statt. Das Formblatt 8 (Antrag auf Vorausleistungen nach §36 BAföG) schließlich hilft Studenten beim Überbrücken längerer Wartezeiten oder wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen.

Natürlich gilt es auch eine Zeitfrist einzuhalten. Hier werden von den BAföG-Ämtern pauschal erst mal zwei Monate angesetzt. Kommt man zu spät, so besteht die Gefahr, dass das Geld für einen oder mehrere Monate ausgesetzt wird.

Der Normalfall ist leider, dass der Antrag erst einmal abgewiesen wird. Oft fehlt hier noch ein Nachweis, dort eine Unterschrift. Selbst Anwälte, die die Studenten bei ihren berechtigten Forderungen nach dem BAföG unterstützen, wissen oft nicht was mit bestimmten Formulierungen gemeint ist. Dies weiß ich aus eigenen Erfahrungen. Meinem Anwalt kam sogar der Satz „BAföG-Anträge sind schwieriger auszufüllen als Hartz IV- Anträge!“ über die Lippen. Was man davon halten soll, darf jeder für sich entscheiden.

Kommen wir nun zu den „Spezialfällen“. Diese liegen beispielsweise vor, wenn die Eltern getrennt wohnen oder man zu einem der Geschwister keinen Kontakt mehr hat. Der aufzubringende Zeitaufwand potenziert sich hier recht leicht, kann im schlimmsten Fall sogar mit einer Minderung des Geldes enden, wenn man geforderte Nachweise nicht erbringen kann.

Der Antrag ist ausgefüllt und fristgerecht abgeschickt worden? Du fühlst dich in Sicherheit? Denkste! Spätestens seit dem letzten Jahr (doppelte Abiturjahrgänge, Abschaffung des Wehrdienstes) werden von den Ämtern keine Eingangsbestätigungen mehr verschickt. Wer da nicht die blinkenden Hinweise „Bitte nicht anrufen!“ auf den Webseiten ignoriert, da die Mitarbeiter nicht mit der Bearbeitung fertig werden, kann da schon eine böse Überraschung erleben.

Es ist völlig richtig, dass für den BAföG-Bezug Nachweise eingefordert werden. Aber ist es im Sinne der Erfindung, dass die gesamte Angelegenheit sich eigentlich immer über mehrere Monate erstreckt? Um einer längeren Bearbeitungszeit vorzubeugen, kann man letztendlich nur raten, sich tatsächlich mindestens an die zwei Monate Vorlaufzeit zu halten, eventuell in Gruppen die Anträge auszufüllen, um Fehler (und damit Nachforderungen) zu vermeiden und sich nach dem Eingang der Papiere zu erkundigen.

Wird einem letztendlich dann das BAföG gewährt, so erhält man einen Bescheid des entsprechenden Amtes (Schleswig-Holstein: Kiel), in dem genau aufgelistet ist, welchen Teil des Geldes das BAföG-Amt übernimmt und welchen Teil die Eltern zu tragen haben. Das BAföG wird immer für ein Jahr bewilligt.

Normalerweise wird BAföG nur innerhalb der Regelstudienzeit (6 Semester Bachelor, 4 Semester Master) gewährt. Unter gewissen Voraussetzungen (Mitarbeit als gewählter Vertreter in studentischen Gremien wie AStA und StuPa aber auch anderes Engagement) kann sich die Förderungshöchstdauer verlängern, wobei sich das Verhältnis auf 2:1 beläuft: 1 Jahr Mitarbeit bringt 1 Semester Bafög.

Der BAföG-Satz

Die Bedarfssätze berechnen sich aus verschiedenen Faktoren. Entscheidend ist zum einen die Ausbildungsstätte (Abendschulen, Kollegs, Hochschulen) und zum anderen, ob man bei den Eltern wohnt oder eben nicht. Zusätzlich kann ein Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag beantragt werden. Ein Universitätsstudent, der bei seinen Eltern lebt, hat einen Bedarfssatz von 422 Euro; ist der gleiche Student nicht bei den Eltern wohnend, so steigt jener auf 597 Euro an. Die Höhe des BAföGs berechnet sich aus den eingereichten Unterlagen. Es ist in der Regel so, dass das BAföG nicht den kompletten Bedarfssatz deckt und ein Restbetrag überbleibt, den die Eltern übernehmen müssen.

Aber wie gestaltet sich nun die Rückzahlung des BAföGs? Studenten, die ihr Studium nach dem 28. Februar 2001 aufgenommen haben, müssen nur insgesamt 10.000 Euro zurückzahlen. Maßgeblich dabei ist die tatsächlich gezahlte Summe. Spätestens 5 Jahre nach Beendigung des Studiums setzt die Rückzahlungspflicht ein. Außerdem hat man bei einem Monats-Mindestbeitrag von 105 Euro 20 Jahre Zeit das Darlehen zurückzuzahlen. Ein schnelles Rückzahlen lohnt sich: geht man von 10.000 Euro Kreditschulden aus und zahlt man auf einen Schlag die Hälfte zurück, so hat man gute Chancen, dass einem bis zu 50 Prozent erlassen werden. Genaueres kann man dem „Merkblatt mit Hinweisen zur Rückzahlung von zinsfreien Staatsdarlehen nach dem BAföG“ entnehmen.

Ein kleines Rechenbeispiel: Ein Student erhält fast den Höchstsatz an BAföG – gehen wir der Einfachheit halber von 600 Euro aus. Das sind dann 300 Euro Schulden im Monat, welche nach 34 Monaten (2 Jahre und 10 Monate) die Schuldengrenze von 10.000 Euro erreichen. Alles Weitere ist komplett geschenkt, sofern man am Ende des Studiums 5.000 Euro auf einmal zurückzahlen kann. Um diese neben dem Studium zusammen zu bekommen, müsste man monatlich 85 Euro (5.000 Euro / (12 Monate * 5 Jahre Studium)) zur Seite legen, was mittels HiWi-Job machbar sein sollte. Als Belohnung winkt ein schneller Schritt aus der Schuldenfalle. Der Freibetrag eines Single-Studenten beträgt 5.200 Euro.

Was kann die Universität für die Studierenden tun? – Die Mikroförderung.

In einem Gespräch mit Frau Voigt (Studienberatung) habe ich über die von der Universität angebotene Mikroförderung gesprochen. 2010 durch Initiative von Frau Voigt eingeführt und von zahlreichen Lübecker Stiftungen, wie beispielsweise der Parcham’schen Stiftung, der Possehl-Stiftung und der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck sowie Sponsoren aus der Wirtschaft – hier ist die Firma Euroimmun zu nennen – getragen, sieht diese vor, dass geeignete, bedürftige Studenten eine Förderung von 250 Euro monatlich beantragen können. Die Universität zu Lübeck ist damit die erste staatliche Hochschule, die ihren eigenen Studienfonds auf den Weg gebracht hat. Die Förderung wird zunächst für ein Jahr gewährt, mit der Option bis auf vier Jahre verlängert zu werden. Im Gegensatz zum BAföG, wo die Hälfte des Geldes vom Staat „geschenkt“ ist und die andere Hälfte aus einem unverzinsten Darlehen besteht, wird die Mikroförderung über einen einkommensabhängigen Beitrag zurück in den Studienfonds bezahlt. Letztendlich gestaltet sich der Rückzahlungsprozess solidarisch: Wer mehr verdient, der zahlt etwas mehr zurück – wer weniger verdient, der zahlt etwas weniger zurück. Und was alle wissen: Hier wird neuen Studenten in einer ähnlichen Situation geholfen. Die Mikroförderung wird übrigens unabhängig vom BAföG-Satz gezahlt, soll jenes also ergänzen. Zum jetzigen Zeitpunkt werden alle förderungswilligen Studenten gefördert – dies ist jedoch von den Stiftungsmitteln abhängig und kann sich von Jahr zu Jahr ändern. Wer an einer Förderung interessiert ist, der möge sich bitte persönlich bei Frau Voigt melden.

Frau Voigt hob mehrfach hervor, dass die Universität mit der Mikroförderung nicht nur den Besten eine Unterstützung gewähren möchte, sondern für alle da sei. Es sei nicht hinnehmbar, dass Studenten ihr Studium aus finanziellen Gründen niederlegen müssen. Nähere Infos finden Interessierte unter http://www.uni-luebeck.de/studium/studierenden-service-center/studienfonds.html.

Des Weiteren redeten Frau Voigt und ich über die allgemeine Situation bezüglich der Bearbeitung der BAföG- Anträge. Die Uni sei nicht zufrieden mit dem Status Quo und versuche die Studenten so gut es geht zu unterstützen. Sollten unüberwindbare Probleme mit dem Sachbearbeiten auftreten, so kann man sich gerne in den Sprechzeiten bei ihr melden, um gemeinsam Lösungsstrategien zu entwickeln.

BAföG-Beratung in der Mensa – jeden 1. und 3. Montag des Monats, 9:00 – 13:00 Uhr.

[media-credit id=14 align="aligncenter" width="645"] BAföG-Beratung in der Mensa – jeden 1. und 3. Montag des Monats, 9:00 – 13:00 Uhr.

Hat man als Lübecker Student Probleme mit dem Ausfüllen des Antrages oder sonstige das BAföG betreffende Fragen, so kann man sich natürlich auch an die Beratung in der Mensa wenden. Wäre da nicht eine klitzekleine Einschränkung: die Stelle ist nur jeweils an zwei Tagen im Monat (jeden 1. und 3. Montag des Monats) besetzt und das dann auch nur für jeweils vier Stunden (09:00 – 13:00 Uhr). Darüber hinaus ist die Beratung für Universitäts-und Fachhochschulstudierende zusammen. Wir reden also von einer Menge von ungefähr 7.000 Studenten. Eine leichte Unterbesetzung ist erkennbar…

Ein Appell.

An dieser Stelle sei auch noch einmal ein Appell an die Universität gesetzt: Wir brauchen eine bessere BAföG- Beratung in Lübeck! Es kann nicht sein, dass für die Menge an Studierenden lachhafte acht Stunden im Monat zur Verfügung stehen. Auch wäre es sinnvoll, dass alle Mitarbeiter im Studierenden-Service-Center über die Öffnungszeiten Bescheid wissen. Wenn schon diese, nachdem sie auf die mangelnde Beratungszeit aufmerksam gemacht wurden, mit weit aufstehenden Mündern und großen Augen dastehen, stellt sich doch ernsthaft die Frage, wie groß (oder eben nicht) das Wissen darüber erst bei der Universitäts-Leitung ist. Anscheinend sind diese Missstände nicht einmal so wichtig, dass die Service-Einrichtung für Studierende Bescheid weiß. Da kann definitiv mehr von universitärer Seite erwartet werden.

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Schluss mit der Katze im Sack! https://www.studentenpack.de/index.php/2011/01/schluss-mit-der-katze-im-sack/ https://www.studentenpack.de/index.php/2011/01/schluss-mit-der-katze-im-sack/#respond Mon, 17 Jan 2011 19:00:39 +0000 http://www.studentenpack.uni-luebeck.de/?p=106010
Flattr

Peter Sunde Kolmisoppi (4.v.l.) und Linus Olsson (2.v.l.) mit dem Flattr-Team.

Hast du dir schon einmal ein Buch gekauft, bei dem du dich später geärgert hast, dass du Geld dafür ausgegeben hast, weil das Buch gleich nach oder beinahe schon während des Lesens im Altpapier gelandet ist? Oder hast du dir vielleicht eine CD gekauft, die beim ersten Reinhören im Laden ganz gut klang, die jetzt aber nur noch im Regal steht und einstaubt? Hättest du das vorher gewusst, hättest du dein Geld dafür nicht ausgegeben. Aber was soll man machen – man weiß eben erst hinterher, was man bekommt. Oder geht es auch anders? Ja, es geht. Im Internet entwickeln sich gerade verschiedene Systeme, um dieses Problem zu lösen.

Zu den weltweit größten dieser Bezahlsystemen gehört Flattr von den Schweden Peter Sunde und Linus Olsson. Flattr ist ein Kunstwort aus dem Begriff Flatrate (engl. für Pauschalgebühr) und dem Verb to flatter (engl. für jemandem schmeicheln) und beschreibt einen Micropayment-Service. Die einfache Idee hinter einem solchen Service ist, dass ein Nutzer von Flattr auf sein Konto einen monatlichen Betrag einzahlt, den er für Inhalte ausgeben möchte. Der Anbieter von Inhalten platziert Flattr-Buttons an seinen Inhalten, auf die die Nutzer klicken können, wenn ihnen der jeweilige Inhalt gefällt. Am Monatsende wird der der eingezahlte Betrag entsprechend den geflattrten Inhalten verteilt. Flattr startete 2010 zunächst eine geschlossene Testphase, seit dem 11. August kann sich jeder bei Flattr anmelden.

Flattr ist eine kleine Revolution des Bezahlens, denn anstatt wie bisher erst für ein Produkt zu zahlen und es dann zu erhalten, ist die Idee von Flattr, dass man zuerst das Produkt erhält und dann bezahlt. Um zu verstehen, warum das sinnvoll ist, müssen wir aber ein bisschen weiter ausholen.

Wert und Preis sind zwei verschiedene Dinge.

Ein Problem bei den oben genannten Käufen des Buches oder der CD ist, dass Wert und Preis des gekauften Produkts nicht zusammenpassen. Der Wert eines Produkts ergibt sich – so haben wir es in der Schule gelernt – aus den Produktionskosten und der Nachfrage. Oft ergibt sich der Wert für uns aber größtenteils auf eine andere Weise: Er beruht auf unserer subjektiven Wertschätzung. Wenn du abends dein Buch nicht zu Seite legen konntest, weil es so spannend war, und du, nachdem du es durchgelesen hast, gleich noch einmal lesen könntest, dann hat das Buch für dich einen hohen Wert. Wenn du die CD nach dem Anhören des ersten Titels gleich wieder aus dem CD-Spieler nimmst, weil du die Musik doch nicht magst, so hat sie für dich einen geringen Wert.

Je höher der Wert eines Produkt, desto höhere Preise bist du bereit, für das Produkt zu zahlen. Der Preis eines Produkts ist sein in Geldeinheiten gemessener Wert. Leider handelt es sich bei diesem Wert nicht um den deines subjektiven Wertgefühls, sondern um den Wert aus der Schule; eine Zahl, die sich aus Produktionskosten und Nachfrage ergibt. Es ist klar, dass diese beiden Dinge, der Preis und der subjektive Wert, nicht viel miteinander zu tun haben – es sei denn, du bist Sammler und suchst gerade die Dinge, die besonders schwer zu bekommen sind.

Der Preis einer Tageszeitung ergibt sich fast ausschließlich aus den Kosten, die für die Distribution des Inhalts. Hierzu gehört der Druck und die Lieferung des gedruckten Materials. Die Kosten für die Produktion der Inhalte, also die Bezahlung der Journalisten werden zumeist durch Werbung gedeckt. Jeff Sonderman hat für sein Blog NewsFuturist ermittelt, dass der Inhalt einer durch Werbung finanzierten US-Tageszeitung den Leser 20–25 US-Cent kostet, während eine Zeitung ohne Werbung 120–150 US-Cent kosten würde. Durch die Distributionskosten erhöht sich der Preis der meisten werbefinanzierten Tageszeitungen auf 2 bis 4 US-Dollar. Wenn man nur den Inhalt bezahlen möchte, ist das ziemlich viel. Bei Büchern und CDs ist dies ähnlich. Deren Inhalt wird zwar nicht in dem Maße durch Werbung finanziert, wie es bei Tageszeitungen der Fall ist, aber der Anteil der durch den Druck oder die Pressung und die Lieferung anfallenden Kosten bleibt hoch.

Mit dem Internet kann sich das nun ändern. Für Bücher, CDs und Tageszeitungen gehen die Distributionskosten gegen Null, da keine Rohstoffe für den Druck oder das Pressen der CDs benötigt werden und auch durch den Transport der Produkte (fast) keine Kosten mehr entstehen. Informationen können zum Nulltarif an Millionen Menschen verteilt werden. Damit ist klar, dass das Konzept des Wertes, der sich aus den Produktionskosten und der Nachfrage ergibt, für digitale Informationen nicht mehr ganz zu funktionieren scheint. Während ein vergriffenes Buch nicht mehr oder nur noch für einen höheren Preis zu kaufen ist, kann die Nachfrage nach einem digitalen Inhalt immer befriedigt werden – egal, wie groß sie ist.

Heute kann jeder publizieren.

Früher haben hohe Kosten das Publizieren teuer gemacht und man musste sich genau überlegen, was man publizieren wollte, um die entstehenden Kosten durch den Verkauf decken zu können. Das Internet trennt diese Verbindung zwischen Publizieren und kostenintensiver Distribution. Jeder kann mit wenigen Klicks publizieren: Blogs, E-Mail, Twitter, Facebook machen es möglich. Die Filterung der Informationen, die bisher vor der Publikation durch einige wenige Menschen stattgefunden hat, wird auf Millionen von Menschen nach der Publikation verschoben. Jeder kann selbst entscheiden, was er für wichtig oder interessant hält, und überlässt dies nicht den Chefs der großen Tageszeitungen oder Sendeanstalten. Es geht sogar noch weiter: Der Leser hilft bei der Distribution. Wenn dir eine Information wertvoll erscheint und du der Meinung bist, dass sie auch für deinen Freund Benedikt wertvoll ist, dann kannst du sie einfach per E-Mail, über Twitter oder Facebook an ihn weiterleiten und weil Benedikt dich kennt, wird er sich diese Information wahrscheinlich angucken. Ein Produzent kann im Internet gar nicht so eine gute Distribution sicherstellen, wie die Konsumenten es können, – und das hat einen Vorteil: Will der Produzent, dass sich seine Inhalte verbreiten, so muss er Inhalte produzieren, die seine Konsumenten haben wollen, und wenn er das macht, dann verbreiten sich die Inhalte fast von alleine.

Damit das klappt, müssen die Inhalte frei verfügbar sein, – wie aber kommt der Produzent jetzt an das Geld, das er für die Produktion der Inhalte benötigt? Mit Flattr.

Flattr

Je nachdem, wie oft du auf einen Flattr-Button klickst, wird dein Kuchen in größere oder kleinere Stücke geteilt, die du dann verschenkst. – So erklären die Erfinder Flattr.

Flattr macht Spaß und lohnt sich.

Vor allem in Deutschland verbreitete sich Flattr rasend. Die taz begann als erste deutsche Tageszeitung am 20. Mai mit der Nutzung des Dienstes. Bis zum Ende des Monats hat die taz 143,55 Euro verdient. Im Juni waren es, noch immer in der geschlossenen Testphase, schon 988,50 Euro. Mittlerweile sind die Einnahmen der taz auf 1.846 Euro im November angestiegen. Die taz gehört als Tageszeitung zu den Großverdienern in der Flattr-Welt, aber auch der kleine Mann kann damit verdienen: Udo Vetter, Rechtsanwalt und Autor des empfehlenswerten Lawblog hat im Oktober 372,79 Euro verdient – für Inhalte, die er kostenfrei und für jeden im Netz veröffentlicht. Markus Beckedahl und seine Coautoren verdienen mit netzpolitik.org, einem Blog über Freiheit und Offenheit im digitalen Zeitalter, rund 700 Euro im Monat – ebenfalls für Inhalte, die sie frei zugänglich publizieren. Die Leser bezahlen also für etwas, was sie auch umsonst haben können. Vor Flattr wurde eine solche Bezahlung über Spendenkonten realisiert, was mit erheblichem Aufwand verbunden war: Für Spenden an Blogger mussten Bankverbindungen herausgesucht und einzelne Überweisungen geschrieben werden. Für monatliche Spenden an Blogs mag das für Einige noch vertretbar gewesen sein, aber das Spenden für einzelne Inhalte ist zu aufwändig. Durch Flattr ist das Bezahlen deutlich einfacher und präziser geworden. Ist einmal der monatliche Betrag überwiesen, lassen sich nach Herzenslust Blogs und sogar einzelne Inhalte flattrn, indem einfach auf den zugehörigen Flattr-Button geklickt wird. Blogger können dann anhand der Abrechnung von Flattr ermitteln, welche ihrer Inhalte besonders oft oder wenig geflattrt wurden. Weiter bietet Flattr volle Kostenkontrolle, denn man gibt in jedem Monat den gleichen Betrag aus, wodurch auch die Hemmschwelle für einzelne Inhalte zu zahlen sinkt. Und: Flattr macht Spaß. Es fühlt sich gut an, wenn man einem Autor mit einem Klick auf den Flattr-Button für einen tollen Text, ein schönes Stück Musik oder ein hübsches Foto danken kann.

Die Bezahlung durch einen Dienst wie Flattr hat wichtige Effekte: Du bezahlst einen Inhalt nach dem Konsum – also nachdem du den subjektiven Wert festgestellt hast. Damit bekommt deine Bezahlung eine ganz andere Wirkung: Du bezahlst eigentlich gar nicht mehr für das, was du bekommen hast, sondern für das, was du bekommen wirst. Hat dir ein Buch eines Autors oder ein Lied eines Musikers gefallen, so kannst du ihn dafür bezahlen, ein neues Buch zu schreiben oder ein neues Lied zu komponieren. Das Bezahlen von Informationsgütern, bevor man überhaupt wusste, ob diese die erwartete Qualität hatten, war früher die einzige Möglichkeit, an Informationen zu gelangen, da sie an physische Güter und zugehörigen Kosten gekoppelt waren. Durch das Internet sind Informationen von physischen Gütern entkoppelt – und das ist gut so.

Wenn sich Bezahlsysteme wie Flattr durchsetzen, kannst du dir in Zukunft ein Buch oder ein Album über das Internet herunterladen, es lesen oder anhören und bezahlen, wenn es dir gefällt. Dann ist es vorbei mit dem Kauf der Katze im Sack.

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Ohne Moos nix los. https://www.studentenpack.de/index.php/2010/12/ohne-moos-nix-los/ https://www.studentenpack.de/index.php/2010/12/ohne-moos-nix-los/#respond Mon, 06 Dec 2010 11:00:54 +0000 http://www.studentenpack.uni-luebeck.de/?p=107720 Das Studentenleben, für viele vor dem Studium ein großes Mysterium aus Partys, neuen Freunden und gemeinsamem Büffeln. Doch eines darf man zu Beginn eines Studiums nicht außer Acht lassen: Wie kann ich diesen Spaß finanzieren? Wenn ihr nicht gerade ein Duales Studium anstrebt, kommen mindestens drei Jahre Lebensunterhaltskosten und Ausgaben für Studienangelegenheiten auf euch zu, die gedeckt sein wollen. Im Folgenden geben wir euch einen Überblick über gängige Finanzierungsmöglichkeiten und ihre Vor- und Nachteile.

Unterhalt

Die allererste Anlaufstelle in finanziellen Dingen sind bei den meisten von uns sicherlich die Eltern. Im Gegensatz zu Minderjährigen,
die jederzeit unterhaltsberechtigt sind, müssen Volljährige in aller Regel selbst für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen.
Die große Ausnahme dieser Bestimmung gilt für die Zeit der Ausbildung beziehungsweise des Studiums: Hier haben nämlich auch volljährige Kinder das Recht, von ihren Eltern Unterhalt zu fordern. Dies ist natürlich insofern sinnvoll, als dass eine erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung die Grundvoraussetzung für finanzielle Eigenständigkeit bietet. Ähnlich wie das BAFöG gilt dies nur für eine Ausbildung.

Ausnahmen gelten, wenn mit den Eltern ein Ausbildungsplan abgesprochen wurde, der von vornherein zwei oder mehr Ausbildungen vorsieht hat oder wenn ein „enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen den Ausbildungen“ besteht. Das heißt, dass zum Beispiel nach einer Berufsausbildung noch ein Studium aufgenommen wird oder die Ausbildungen in eine Berufsrichtung gehören, aufeinander aufbauen oder sich ergänzen.

Die Gesetzgebung legt dabei allerdings nicht fest, wie und vor allem in welcher Höhe die Unterhaltszahlungen zu geschehen haben und auch Unterhaltstabellen und ähnliches sind hier nur als Leitlinie zu betrachten. Hier wird also immer im Einzelfall entschieden.

Einer der wenigen gesetzlich festgelegten Gegenstände ist das so genannte „Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zwischen Eltern und ihren Kindern“ (§ 1618a BGB). Dies besagt, dass Eltern verpflichtet sind, ihren Kindern eine Ausbildung zu ermöglichen, mit Hilfe derer sie finanzielle Unabhängigkeit erlangen können. Die andere Seite der Medaille ist, dass die Kinder ihren Eltern diese Verpflichtung so leicht und so kurz wie möglich machen sollten. Dies gilt selbstverständlich nur für den Konfliktfall – sind sich beide Parteien einig, kann natürlich so viel und so lange beziehungsweise so wenig und so kurz gezahlt werden wie es beliebt.

Unterhalt ist hierbei nicht gleichzusetzen mit Geld. Man unterscheidet hier sehr sorgfältig zwischen Bar- und Naturalunterhalt. Unter Barunterhalt werden sämtliche Geldzahlungen zusammengefasst. Naturalunterhalt dagegen heißt, dass eure Eltern dafür sorgen, dass ihr ein Dach über dem Kopf und genügend zu essen, zu trinken und zum Anziehen habt. Das schließt im Übrigen auch Bezahlung der Telefonkosten und der Heizkosten mit ein. Im Einzelfall kann das sogar bedeuten, dass sie Euch anbieten, weiter in ihrem Haushalt zu leben. Um dieses großzügige Angebot auszuschlagen und Barunterhalt zu verlangen, müssen schon stichhaltige Gründe herhalten – allein der Wunsch, auf eigenen Beinen zu stehen und sich von den Eltern zu lösen, ist dabei nicht ausreichend. Das gilt selbstverständlich nicht, wenn Ihr in einer anderen Stadt studiert und der Fahrtaufwand völlig überzogen ist.

Noch einmal grob zusammengefasst: Unterhaltsberechtigung für volljährige Kinder gilt während der Ausbildung/des Studiums und darüber hinaus auch noch für eine dreimonatige Übergangszeit nach Ausbildungsende. Falls sich keine bezahlte Tätigkeit finden lässt, Obacht: Im Streitfall besteht hier nicht nur Nachweispflicht, dass man sich wie besessen beworben, aber nur Absagen kassiert hat, sondern man ist außerdem verpflichtet, jegliche Jobmöglichkeit, die sich bietet anzunehmen – völlig unabhängig von Art der Ausbildung und Höhe des Ausbildungsniveaus. Ebenfalls unterhaltsberechtigt seid ihr im Falle von Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Behinderung.

Keine Unterhaltsberechtigung gilt dagegen für die Dauer der Wartezeit auf einen Ausbildungs-/Studienplatz, während des Wehr- oder Zivildienstes, während eines freiwilligen sozialen Jahres oder nach abgeschlossener Ausbildung (und Ablauf der dreimonatigen Bewerbungsfrist).

Die Art der Ausbildung ist dabei relativ nebensächlich. Das Gesetz zieht sich hierbei mit dem unverbindlichen Wörtchen „angemessen“ geschickt aus der Affäre: In juristischen Gefilden bedeuten diese „Kriterien der Angemessenheit“, dass der Azubi die nötigen Fähigkeiten und Fertigkeiten besitzt, um der Ausbildung gerecht zu werden, diese aber gleichzeitig auch der wirtschaftlichen Lage der Eltern entspricht.

Völlig unerheblich hierbei: Das Ausbildungsniveau der Eltern und ihre gesellschaftliche Stellung, sowie die Berufsaussichten des angestrebten Berufs. Wer von seinen Eltern zu einer „unangemessenen“ Ausbildung oder einem Studium gedrängt oder gar gezwungen wird, die für ihn oder sie unangemessen im oben genannten Sinne ist, dessen Eltern kommen ihrer Unterhaltspflicht aus gesetzlicher Sicht nicht nach. Ergo ist das Kind für eine andere angemessene Ausbildung unterhaltsberechtigt.

Als Sponsoren haben Eltern außerdem das Recht den Studienverlauf ihres Kindes zu kontrollieren – Forderungen von Leistungsnachweisen dürfen also nicht so ohne Weiteres abgeschmettert werden. Ausbildungsverlauf und -planung liegen dagegen gänzlich und allein in der Hand des Azubis oder Studenten – hier haben Mama und Papa nichts mit zu reden.

Wie wird nun der Barunterhalt ermittelt? Hierbei muss natürlich unterschieden werden, ob ihr noch zu Hause wohnt oder nicht. Wohnt ihr nicht bei Euren Eltern, gilt ein pauschaler Regelbedarfssatz von 640 €, darin sind Wohnbedarf und berufsbedingte Ausgaben enthalten – Studiengebühren, Kranken- und Pflegekassenbeiträge hingegen nicht. Wohnt ihr noch bei euren Eltern, so richtet sich die Höhe des Unterhaltes nach der Unterhaltstabelle, das Einkommen beider Elternteile ist dabei zu addieren (Download unter tinyurl.com/unterhaltrechner). Vom Bedarf müssen jedoch folgende Beträge wieder abgezogen werden: Ausbildungsvergütung, sprich: das Gehalt, für Studenten ziemlich uninteressant, es sei denn, es handelt sich um ein duales Studium; Vergütung während eines Praktikums, das Bestandteil der Ausbildung ist; BAFöG, Halbwaisenrente, Stipendien, Kindergeld, Kapitaleinkünfte, Vermögen und Erwerbseinkommen, sofern nicht überobligationsmäßig – das heißt, es wird einer Erwerbstätigkeit nachgegangen, zu der man entweder verpflichtet ist oder die nicht jederzeit beendet werden kann.

Nicht vom Bedarf abzuziehen sind überobligationsmäßige Erwerbseinkommen (ihr geht einer Arbeit nach, zu der ihr nicht verpflichtet seid und die ihr jederzeit beenden könnt.)

Grundsätzlich ist man nicht verpflichtet, während der Ausbildung oder des Studiums einen Nebenjob anzunehmen!

BAFöG

Eine weitere Möglichkeit, das Studium zu finanzieren, kommt von staatlicher Seite: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz: BAFöG. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Chancengleichheit in der Bildung zu erhöhen und hiermit vor allem die sozial schwächeren Schichten zu unterstützen, damit junge Menschen auch unabhängig von sozialen und wirtschaftlichen Mitteln die Möglichkeit haben, ihren Ausbildungswunsch zu realisieren.
Nach BAFöG gefördert werden Besuche von allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10, Fachschulen und Berufsfachschulen, Akademien, Hochschulen, Schulen des zweiten Bildungsweges (Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegien). Nicht gefördert werden Ausbildungen im dualen System. In der Regel wird nur eine erste Ausbildung durch BAFöG gefördert. Wer abbricht oder die Fachrichtung wechselt, muss mit erheblichen Einschränkungen rechnen, sofern dies nicht frühzeitig geschieht: Wer es sich bis Ende des zweiten Semester anders überlegt, braucht sich um sein BAFöG keine Sorgen zu machen, bis Ende des dritten Semesters muss jedoch schon ein wichtiger beziehungsweise „unabweisbarer“ Grund vorliegen. Die Bachelor-Master-Struktur ist diesbezüglich etwas unvorteilhaft, denn der Master-Studium zählt schon als Zweitausbildung. Ein Master-Studiengang muss also auf dem Bachelor aufbauen, um durch BAFöG gefördert werden zu können. Schüler und Azubis bekommen BAFöG als nicht zurückzuzahlenden Zuschuss – ein Geschenk von Vater Staat sozusagen. Den gemeinen Studenten lässt man jedoch nicht so leicht davonkommen: In der Regel gibt es die Hälfte als Zuschuss wie für Schüler, die zweite Hälfte jedoch als zinsloses staatliches Darlehen, das später zurückgezahlt werden muss. Wer ausnahmsweise über die allgemeine Regelstudienzeit hinaus noch BAFöG bezieht, muss einige Abstriche machen: Hier gibt es das Geld dann nur noch als zinsgünstiges Bankdarlehen.

Sylvia Kiencke | StudentenPACK.

Lohnenswerter Papierkrieg.

Auszubildende und Studenten ohne deutsche Staatsbürgerschaft können nur unter bestimmten Bedingungen BAFöG beziehen. Fassen wir diese „bestimmten Bedingungen“ einmal grob zusammen, heißt das: Der deutsche Staat fördert nur ausländische StudentInnen/Azubis mit langfristiger Aufenthaltsdauer oder einer aussichtsreichen Bleibeperspektive. Wer das 30. Lebensjahr bereits überschritten hat, darf BAFöG nur noch in Sonderfällen beziehen. Um mal einige Beispiele zu nennen: Aufgrund von familiären oder persönlichen Gründen konnte das Studium nicht früher begonnen werden (etwa Kindererziehung); durch einschneidende Veränderungen der persönlichen Verhältnisse entsteht plötzlich eine finanzielle Bedürftigkeit (Scheidung, Tod des Ehepartners); BAFöG bekommt, wer zwischen dem 30. und 35. Lebensjahr ein Masterstudiengang aufnimmt, wer seine Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg (zum Beispiel Abendgymnasium) erwirbt und unverzüglich mit dem Studium beginnt, also einen recht lückenlosen Verlauf aufweist, darf ebenfalls auf BAFöG hoffen.

Besteht grundsätzlich Anspruch auf BAFöG, wird vom zuständigen Amt geprüft, in welcher Höhe die Förderung ausfällt. Entscheidend für die Höhe des BAFöG-Bedarfs hängt dabei von der Art des Studiums beziehungsweise der Ausbildung ab, ob man noch bei den Eltern wohnt, wenn nein, wie hoch die Mietkosten sind, ob und wie viel eigenes Vermögen der Student besitzt, die finanzielle Lage der Eltern und so weiter. BAFöG kann über die gesamte Ausbildungsdauer bezogen werden – bei Studenten allerdings nur bis zum Ende der Regelstudienzeit, danach ist Schluss mit lustig. Die Regelstudienzeit wird im Bürokratendeutsch auch als „Förderungshöchstdauer“ bezeichnet. Ausnahmen gelten hierbei für Schwangerschaften, Kindererziehung, nicht bestandene Abschlussexamina oder Behinderungen.

Im Allgemeinen möchte der Staat bei Studenten ab dem vierten Semester Leistungsnachweise darüber sehen, ob seine Protegés auch ordentlich mit dem Studium vorankommen. Bringt man hier nicht die erwünschten Nachweise, kann der BAFöG-Bedarf gestrichen werden.

Wer sich im Studium ein bisschen clever anstellt und obendrein nicht lange herum trödelt, wird vom Staat fürstlich belohnt: Gehört man zu den 30 % der besten Absolventen des Jahrgangs und besteht die Abschlussprüfung innerhalb der Förderungshöchsdauer (= Regelstudienzeit), gibt es 25 % Teilerlass, maximal sechs Monate nach Ablauf der Fröderungshöchstdauer, gibt es 20 % Teilerlass, innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf der Förderungshöchstdauer, gibt es 15 % Rabatt. Für Absolventen von Akademien gilt dagegen: 20 % Teilerlass, ganz gleich wie viel Zeit man sich beim Studium gelassen hat.

Daneben kann auch ein früher Abschluss des Studiums Vergünstigungen mit sich bringen (beendet man sein Studium zum Beispiel mindestens vier Monate vor Ablauf der Regelstudienzeit, werden einem etwa weitere 2500 Euro erlassen) und bei denjenigen unter uns, die nebenbei noch den Nachwuchs großziehen, drückt der Staat ebenfalls ein Auge zu.

Was dann noch an Schulden übrig bleibt muss später in vierteljährlichen Raten an das Bundesverwaltungsamt zurückgezahlt werden. Die jeweilige Höhe der Raten hängt hierbei vom Einkommen ab. Bei wem der Rubel zu Beginn des Arbeitslebens noch nicht so recht rollen will, wird für einen begrenzten Zeitraum von den Zahlungen freigestellt. Wer dagegen knapp bei Kasse ist und ein Kind unter zehn Jahren pflegt oder großzieht und/oder ein behindertes Kind betreut, darf sogar mit einem teilweisen Erlass der Darlehensraten rechnen.

Der Staat sieht es natürlich besonders gern, wenn man seine Schulden vorzeitig tilgt und belohnt dies ebenfalls mit einem Rabatt, der sich nach der Höhe des jeweiligen Schuldenbetrages richtet.

Studienfond der Universität zu Lübeck

Seit diesem Wintersemester ist an unserer Uni ein Finanzierungsmodell angelaufen, das uns den finanziellen Druck des Studiums erleichtern soll.
Gründe für die Einführung eines Studienfonds waren laut Uni-Verwaltung die hohe finanzielle Belastung der Studierenden der Uni, mit durchschnittlich nur 600 Euro monatlichen Einkünften, was 160 Euro unter dem Bundesschnitt liegt. Daraus resultiert der recht hohe Anteil von 70 % der Studierenden, die nebenbei arbeiten, was nicht selten zur Verlängerung der Studienzeit führt. Außerdem erhalten bundesweit lediglich 2 % der Studierenden ein Stipendium, wovon ein Großteil aus Familien mit hohen Einkommenssituationen stammt.

Das Programm startet zunächst mit zwölf so genannten Mikroförderungen im Jahr bei denen bis zu 250 Euro monatlich für ein Jahr lang an die Geförderten geht. Die Förderung soll Lücken in der Studienfinanzierung füllen und dabei das Verschuldungsrisiko so gering wie möglich halten.
Du bist antragsberechtigt, wenn du dich mindestens im 3. Fachsemester eines Bachelorstudiengangs, im 1. Klinischen Jahr im Studiengang Humanmedizin oder im 1. Fachsemester eines Masterstudiengangs befindest. Bewerber und Bewerberinnen, die jedoch schon ein Stipendium von mehr als 500 Euro monatlich erhalten, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Sylvia Kiencke | StudentenPACK.

Informationen zum Studienfonds im neuen Prospekt, erhältlich im AStA.

Durch die Förderung soll es den Studenten ermöglicht werden, zu Gunsten ihres Studium, das Jobben zu reduzieren. Dabei ist das Rückzahlungsmodell sehr großzügig angedacht worden. Die Rückzahlung wird erst dann fällig, wenn ein Einkommensniveau von 30.000 Euro im Jahr nach dem Abschluss erreicht wird. Sollte das Einkommen unter diese Grenze zurück sinken, entfällt für dieses Jahr die Rückzahlungspflicht. Dies ist zum Beispiel der Fall während der Elternzeit, der Gründung eines Unternehmens oder sollte ein weiterer akademischer Abschluss angestrebt werden. Allerdings verlängert sich dann auch die Zahlungspflicht um ein weiteres Jahr.

Sowohl für die jährliche Rückzahlung als auch für die Gesamtzahlung wird eine Höchstgrenze vom 1,5-fachen der Gesamtsumme des Beantragten festgelegt. Diese reduzieren sich, solltest du dein Studium mit Auszeichnung an der Universität zu Lübeck abschließen. Allgemein wird die Rückzahlung als „solidarisch und nachhaltig“ beschrieben: „wer viel verdient, zahlt etwas mehr zurück, wer wenig verdient, zahlt etwas weniger zurück.“ (Quelle: Prospekt „Studienfond der Universität zu Lübeck“) Solidarisch ist es weil der Schuldner unter den oben beschriebenen Bedingungen, bei einer einjährigen Förderung, für 5 Jahre 1,5 % seines Gehalts zurückzahlt. Jemand der also beispielsweise 3000 Euro Forderung bekommen hat und 30.000 Euro brutto im Jahr verdient, zahlt insgesamt 2250 Euro zurück, jemand der 50.000 Euro verdient zahlt 3750 Euro. Aber jemand der 70.000 Euro im Jahr verdient muss nicht 5250 Euro bezahlen, sondern zahlt nur solang bis die Höchstgrenze von 4500 Euro erreicht ist.

Die gesammelten Rückzahlungen kommen später neuen Studierenden zu Gute, da sie in den Fond zurück fließen. Die Universität verspricht sich aus diesem Projekt neben der Senkung der Studienabbruchquote aus finanziellen Gründen und einem schnelleren und besseren Studium ihrer Schützlinge auch die stärkere Bindung dieser an ihre Alma Mater.

Für weitere Informationen über die Förderrichtlinien und den Antrag besucht doch einfach mal www.studienfonds.uni-luebeck.de oder schaut direkt im Studierenden-Service-Center vorbei. Eure direkte Ansprechparterin ist Frau Dr. Sabine Voigt (Tel. 0451-500 3009, voigt@zuv.uni-luebeck.de).

Bewerbungsschluss für die Studienförderung fürs nächste Sommersemester ist am 31. März 2011.

Studienkredit

Hinter Studienkredit – auch Studiendarlehen genannt – verbirgt sich ein Darlehen, mit dessen Hilfe das Studium finanziert werden kann. Man könnte es als Mix aus Kredit (wie der Name bereits verrät) und BAFöG verstehen: Genau wie bei einem Kredit wird eine bestimmte Summe bei einer Bank geliehen, die später mit Zinsen zurückgezahlt werden muss. Die Summe wird allerdings nicht auf einen Schlag freigestellt, sondern in monatlichen Raten gezahlt – ganz ähnlich wie beim BAFöG.

Anders als beim BAFöG muss der geliehene Betrag zuzüglich Zinsen aber auf jeden Fall zurückgezahlt werden! Die Banken zeigen sich hier nicht im Geringsten großzügig – Vergünstigungen für schnelles Studium oder besonders guten Abschluss wie beim BAFöG sind hier nicht drin. Die Banken nehmen außerdem keine Rücksicht darauf, wie schnell und wie gut Ihr zu Vermögen gelangt, nachdem die Auszahlung des Kredites (sei es durch Abschluss oder Abbruch des Studiums) beendet ist. Die Rückzahlung setzt nach einem bestimmten Zeitraum ein und man ist wenig geneigt, sich auf Verhandlungen über kleinere Raten oder Laufzeitverlängerung einzulassen. „Worst-Case-Scenario“ wäre am Ende sogar die Privatinsolvenz.

Eine umfassende Übersicht über den doch recht verwirrenden Kreditmarkt für Studenten gibt es hier: http://tinyurl.com/studienkredite
Eine Besonderheit bildet der Studienkredit der KfW-Privatkundebank: Die Auszahlungshöchstrate beträgt 650 Euro, jedoch nur in der ersten Rate. Danach werden anfallende Zinsen gleich vom Betrag abgezogen, weshalb sich die Summe im Folgenden verringert. Die Dauer des Kredits beträgt im Mittel fünf Jahre, kann aber mit einem begründeten Antrag auf Verlängerung noch um weitere zwei Jahre gestreckt werden. Für den Vertriebspartner (also die Bank) fällt eine einmalige Aufwandentschädigung von 238 Euro an. Diese wird zunächst von der KfW vorgestreckt, kommt dann aber mit zu Euren eigentlichen Schuldenberg hinzu und muss später getilgt werden.

Höchstalter bei Finanzierungsbeginn liegt bei 30 Jahren und der Kredit wird grundsätzlich nur an Vollzeitstudierende vergeben. Nach dem 5. bzw. 6. Semester ist ein Leistungsnachweis (z.B. Vordiplom oder etwas Vergleichbares) vorzulegen – ein Fachrichtungswechsel bei laufendem Kredit ist daher etwas kompliziert: Die Anzahl der Semester, über die finanziellen Leistungen empfangen wurden, werden schlichtweg von der neuen Semesterzahl abgezogen – es dürfte daher schwierig werden nach fünf oder sechs Semestern einen Leistungsnachweis vorzulegen, obwohl man reell erst im dritten Semester steckt… Aufbaustudiengnge werden nicht vom KfW-gefördert, einzige Ausnahme: ein direkt auf einen Bachelor folgender Master). Gefördert werden außerdem nur deutsche Staatsbürger oder EU-Staatsangehörige mit drei Jahren Mindestaufenthaltsdauer im Bundesgebiet.

Stipendien

Bevor ihr euch verschuldet, ob nun mit BAFöG, Studienfond oder gar Studienkredit, lohnt eine Bewerbung bei Stiftungen, die Stipendien verteilen. Viele denken dabei im ersten Moment an ein „Leistungsstipendium“ und lassen sich von dem Gedanken abschrecken, dass ihre Noten ohnehin nicht ausreichen und sie versuchen sich erst gar nicht, sich um ein Stipendium zu bewerben. Das ist jedoch ein großer Fehler. Denn je nach Stiftung wird nicht nur auf die Noten geschaut, sondern auch auf Talente, soziales oder politisches Engagement. Wenn es nicht für ein volles Stipendium reicht so jedoch in den meisten Fällen zumindest für ein Bücherstipendium.

Hinter dem Begriff Stipendium steckt nichts anderes als finanzielle Unterstützung, die ihr nicht zurückzahlen müsst. Förderer sind politische Parteien, religiöse Organisationen oder Konzerne, die soziale Verantwortung demonstrieren wollen. Neben dem Geld, das sie euch für euer Studium zur Verfügung stellen, wird euch je nach Stiftung die Teilnahme an Tagungen, persönliche Betreuung durch Vertrauensdozenten, Kontakte in Alumni-Netzwerke und zu Auslandspraktika ermöglicht, kann also durchaus auch Karriere-fördernd sein.

Im Folgenden eine Auflistung der wichtigsten bundesweiten Förderwerke und Stiftungen:

– Studienstiftung des deutschen Volkes (www.studienstiftung.de)
– Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (www.sbb-stipendien.de/sbb.html)
– Absolventa e.V. – „1. Demokratisches Stipendium“ (http://www.stipendium.de/ev)
– Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) (www.sdw.org)
– Heinrich-Böll-Stifung (www.boell.de/sti- pendien/stipendien.html)
– Hans-Böckler-Stiftung (www.boeckler.de/274.html)
– Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. (http://www.fes.de/sets/s_stuf.htm)
– Bundesstiftung Rosa Luxemburg (www.ro- salux.de/studienwerk/stipendienpro- gramm.html)
– Friedrich-Naumann-Stiftung (www.frei- heit.org/Stipendien/175c9/index.html)
– Hanns-Seidel-Stiftung e.V. (www.hss.de/stipendium.html)
– Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. (www.kas.de/wf/de/42.8/)
– Cusanuswerk – Bischöfliche Studienförde- rung (www.cusanuswerk.de)
– Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst (www.evstudienwerk.de)

Jobben an der Uni

Wer etwas Geld dazu verdienen möchte oder muss, braucht nicht erst verzweifelt Annoncen wälzen, sondern findet an unserer Uni fast mit Garantie eine HiWi-Stelle. Beispielsweise suchen die Institute jedes Jahr Studenten höherer Semester oder mit dementsprechender Qualifizierung, die Praktika oder Übungen für jüngere Semester betreuen. Aber auch für andere Hilfsarbeiten werden gerne Studenten eingestellt. Es lohnt sich also durchaus auch direkt in den Instituten vorbei zu schauen, auf die Aushänge zu achten, oder beim Dozenten, Übungsleiter oder im jeweiligen Instituts-Sekretariat nachzufragen, ob Hilfswissenschaftler benötigt werden. Auch gibt es immer wieder Konferenzen oder eine Messe von einzelnen Instituten organisiert, auf denen Hilfe gefragt ist.

Je nach Art der Hilfstätigkeit, verdient ihr so nebenbei nicht nur Geld, sondern verfestigt bestehendes Wissen, eignet euch die viel gefragten Zusatzskills an, könnt euch in ein Thema einarbeiten, dass ihr vielleicht als Abschlussarbeit verwendet oder knüpft Kontakte zur Berufswelt. Gerade an der Universität ist auch der praktische Aspekt einer Hilfstätigkeit nicht zu verachten. Ihr gewöhnt euch an Arbeitsabläufe und verbessert damit nicht nur eure Fähigkeiten, sondern werdet auch sicherer, was euch im späteren Berufsleben nur zu Gute kommen kann, wenn nicht sogar schon bei der Bewerbung.

Zusammenfassend bleibt zu sagen, dass es viele Möglichkeiten gibt ein Studium zu finanzieren, dabei aber nicht den einen besten Weg. Während dem einen mehr Unterstützung von seinen Eltern entgegengebracht wird, muss der nächste sich selbst durchkämpfen. Während einer aus dem Jobben nebenbei Vorteile ziehen kann, vernachlässigt der andere dadurch sein Studium. Einer arbeitet lieber, als bei der Uni, dem Staat oder einer Bank Schulden zu machen, der nächste sieht es als Zukunftsinvestition, die mit einem sehr guten Abschluss, zu einem sehr guten Job führt. Wir haben euch einen kleinen Überblick über die Möglichkeiten gegeben, die euch zur Verfügung stehen. Was ihr daraus macht, bleibt euch überlassen.

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Geld für Leistung und Engagement https://www.studentenpack.de/index.php/2010/01/geld-fur-leistung-und-engagement/ https://www.studentenpack.de/index.php/2010/01/geld-fur-leistung-und-engagement/#respond Mon, 11 Jan 2010 09:00:26 +0000 http://www.studentenpack.uni-luebeck.de/?p=109230 Am 2. Dezember fand im Audimax der von den Stipendiaten der Friedrich-Ebert-Stiftung organisierte Stipendientag statt, in welchem die Möglichkeit geboten wurde, sich von Stipendiaten verschiedenster Stiftungen auch mal etwas informeller beraten zu lassen.

Wenn es um Stipendien geht ist besonders eine Frage von großem Interesse und zwar, welche Voraussetzungen man erfüllen muss, um für eben diese überhaupt in Frage zu kommen.

Auch wenn eine Vorraussetzung unumgänglich überdurchschnittliche Leistungen im Studium sind, wies Sophie Kollbeck, eine Stipendiatin der Friedrich-Ebert-Stiftung, darauf hin, dass dies durchaus wörtlich zu nehmen sei: „Ist der Durchschnitt einer Klausur zum Beispiel 60 Prozent und man hat selbst 61 Prozent geschrieben, dann ist das eine 4 und trotzdem eine überdurchschnittliche Leistung“, erklärte sie in einem kurzen Vortrag zu Beginn der Veranstaltung und so sei es schade, wenn Studenten die Möglichkeit dieses Stipendientages nicht wahrnähmen, in dem Glauben, dass Stipendien Einser-Studenten vorbehalten wären, fügte sie etwas später hinzu.

Ein weiteres Kriterium zum Erhalt eines Stipendiums ist das soziale Engagement, doch dieses ist weiter gefasst, als man zunächst glauben könnte.
Auch wenn – gerade in politisch orientierten Stiftungen – eine Beteiligung an Gremien der Universität sehr gerne gesehen wird, ist es keinesfalls eine Voraussetzung, um in die engere Auswahl zu kommen.

Grundsätzlich scheint es von Vorteil zu sein, möglichst alle sozialen Tätigkeiten, die man außerhalb des Studiums wahrnimmt, in der Bewerbung aufzuführen. Dazu gehören Dinge wie: Musik spielen, sportliche Tätigkeiten und sogar Jobs als zum Beispiel studentische Hilfskraft oder Extrawache.

Eine rege Beteiligung in einen dieser oder ähnlichen Bereichen kann auf ein zeitaufwendiges Interesse hinweisen, welches mitunter etwas schlechtere Noten rechfertigen kann.

Aber welche Vorteile hat ein Stipendium nun eigentlich?

Ein Stipendiat, dessen Eltern so gut verdienen, dass er keinen Anspruch auf BAFöG hat, würde also nur Büchergeld bekommen und natürlich die Möglichkeit beziehungsweise auch die Pflicht, an Seminaren teilzunehmen.

Eine weiterer Vorteil, den ein Stipendium bieten kann, ist, dass man Teil eines so genannten „Netzwerkes“ wird und so möglicherweise bessere Angebote für Praktika, Famulaturen und Auslandsaufenthalte bekommt.

Doch es gibt auch Forderungen, die an ein Stipendium gebunden sind, auch wenn diese sich meistens auf das Ausfüllen von Formularen und Auskunft geben über Noten und Zukunftspläne beschränken.

Abweichend von den Stipendien, die sich an Studenten im regulärem Semesterverlauf richten, wurden auch Stipendien vorgestellt, welche finanzielle Unterstützung während der Promotion anbieten. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass die meisten Stiftungen, wie zum Beispiel die Konrad-Adenauer-Stiftung, dieses Angebot nur für Doktoranden anbieten, die ihren Abschluss schon gemacht haben und erst im Anschluss daran promovieren, was für alle Studiengänge ausgenommen Medizin zutrifft.

Für die – meist noch während des Studiums – promovierenden Medizin-Studenten stellte sich eine Universität-Lübeck interne Stiftung mit dem Namen „Exzellenzmedizin“ vor.

Interessenten, die noch weitere Fragen zu Stipendien allgemein oder an einzelne Stiftungen haben, wird ein weiterer Stipendientag in etwa einem Jahr geboten. Für alle, die bis dahin nicht warten wollen, bleibt die Möglichkeit der eigenen Recherche im Internet.

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Euer Haushalt https://www.studentenpack.de/index.php/2009/12/euer-haushalt/ https://www.studentenpack.de/index.php/2009/12/euer-haushalt/#respond Sun, 06 Dec 2009 23:00:44 +0000 http://www.studentenpack.uni-luebeck.de/?p=109691 Jedes Jahr aufs Neue wird im StuPa-Wahlkampf versprochen, die Ausgabe der Gelder der Studierendenschaft transparenter zu machen. Doch wo liegt eigentlich dieses ominöse Geld und wer verfügt darüber?

Um Einnahmen und Ausgaben zu koordinieren, wird vom Finanzreferat des AStAs jedes Jahr ein Haushaltsplan aufgestellt. Dieser dient als eine Art Leitfaden, anhand dessen jeder weiß, wie viel Geld für welche Sache ausgegeben werden kann. Dabei orientieren sich die Finanzreferenten, in diesem Jahr sind das Johannes Lotz und Benedikt Bauer, an den Zahlen der Vorjahre und berücksichtigen spezielle Projekte, die anstehen, oder studentische Gruppen, die sich neu gegründet haben. Der Plan wird im Folgenden dem StuPa vorgestellt und von diesem dann bei Bedarf moduliert und abgesegnet.

Den Löwenanteil auf der Einnahmen-Seite stellen die Beträge dar, die alle Studenten jedes halbe Jahr als Semesterbeitrag bezahlen. Das sind rund 40 000 Euro als Beitrag für die Studierendenschaft und weitere 226 000 Euro, um das Semesterticket zu begleichen. Auch die diversen Veranstaltungen der Studierendenschaft bringen die eine oder andere Einnahme. Doch genau genommen darf kein Gewinn gemacht werden: „Die Studenten sollen das wiederbekommen, was sie einzahlen“, begründet Benedikt.

Darauf wird auch bei der Vergabe der Gelder geachtet. Grundsätzlich gilt: Wer etwas organisieren möchte, wovon eine studentische Gruppe oder alle Studenten der Uni profitieren, kann Geld beim Stupa beantragen. Der Antrag wird dann geprüft und die Gelder bewilligt. Dahinter steckt jedoch auch eine komplexe Liste von Ausgaben, die jeweils ein Jahr im Voraus geplant werden. Den größten Posten hat auch hier das Semesterticket. Gleich danach kommen aber die studentischen Veranstaltungen, die jährlich mit etwa 10 000 Euro zu Buche schlagen (aber auch etwa ebenso viel einbringen).

Über einen pauschalen Betrag können die Fachschaften verfügen. Dabei handelt es sich bei den Fachschaften MLS und CS um jeweils 1000 Euro, für die Mediziner gibt’s 1500 Euro. Pauschal bedeutet im Haushaltsplan, dass das Geld nicht mehr gesondert beim StuPa beantragt werden muss. Den Medizinern wurde in diesem Jahr mehr zugestanden als sonst. Zum einen, weil diese Fachschaft für mehr Studenten zuständig ist und dennoch in der Summe bisher nur die Hälfte des Geldes bekommen hat, zum anderen, weil im kommenden Jahr einige Projekte anstehen, die es zu bewältigen gilt.

Doch nicht nur den Fachschaften wird unter die Arme gegriffen: Gruppen wie der Chor, das Orchester, die Metameute, die Theatergruppe, die Studentenreiter und auch das StudentenPack werden mitfinanziert. Und jedes Jahr aufs Neue gibt es eine Vorwoche und eine Wahl der studentischen Gremien zu organisieren, die auch den einen oder anderen Euro kosten.

Profitieren kann jeder Student von den Mitgliedschaften des AStAs: Beim Bundesverband Jugend und Film werden günstige Filme für Unikino, Feuerzangenbowle und Sommerfest geordert und der Studienplatztausch e.V. ermöglicht den Medizinern eben jenes. Dazu kommt eine Haftpflichtversicherung für alle studentischen Veranstaltungen (wer nämlich Geld genehmigt bekommt, dessen Veranstaltung ist gleich versichert), sowie Rechtsberatung in einer Kanzlei in Hamburg, die sich unter anderem bestens mit der BAFöG-Thematik auskennt.

Je nach dem, was ansteht, kommen im Haushaltsplan noch gesonderte Ausgaben vor. So wurde zum Beispiel vor kurzem eine längst fällige neue Schließanlage für das AStA-Gebäude oder vor einiger Zeit der neue Server bezahlt.

Was auch immer ansteht, Johannes und Benedikt sind bemüht, dass unterm Strich die Null steht. So bekommt jeder Student, was ihm zusteht. Außerdem ist es beiden sehr wichtig, dass alles sehr transparent und nachvollziehbar ist. So ist der Plan öffentlich und kann von jedem Interessenten eingesehen werden.

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Kein Begrüßungsgeld mehr https://www.studentenpack.de/index.php/2009/11/kein-begrusungsgeld-mehr/ https://www.studentenpack.de/index.php/2009/11/kein-begrusungsgeld-mehr/#respond Mon, 16 Nov 2009 10:10:18 +0000 http://www.studentenpack.uni-luebeck.de/?p=1306 So ziemlich alle Studenten, die sich vor einem Jahr in Lübeck als Erstwohnsitz angemeldet haben, bekamen vor wenigen Monaten Post von der Stadt. Die – in dem ersten Lübecker Jahr mühsam erlernte – hanseatisch ausufernde Freude in der Erwartung, endlich das versprochenen 100 € Begrüßungsgeld zu erhalten, wich einem zugegeben etwas weniger hanseatischen, weil überraschten „Hä??“ beim Lesen des formalen Schreibens der Meldestelle der Hansestadt Lübeck mit der inhaltsreichen Überschrift: „Auszahlung von Begrüßungsgeld; Hier: Haushaltssperre gem. § 27 Gemeindehaushaltsverordnung -GemHVO-“.

Das Schreiben ging zunächst richtigerweise darauf ein, dass man einen Antrag auf Begrüßungsgeld gestellt hatte. Gemäß § 3 Abs. 2 der Richtlinien der Hansestadt Lübeck würde einem nach Ablauf eines Jahres seit der Anmeldung mit alleiniger Wohnung eine freiwillige, einmalige und unaufgeforderte Zahlung in Höhe von 100 Euro überwiesen werden.

Jedoch habe der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck ab sofort gem. § 27 GemHVO eine Haushaltssperre für die Gesamtverwaltung ausgesprochen, nach der Ausgaben ohne gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung grundsätzlich nicht erfolgen dürfen. Begrüßungsgelder seien freiwillige Leistungen auf der Grundlage von Bürgerschaftsbeschlüssen und entsprechender Richtlinien, welche im § 2 Abs. 2 folgende Regeln enthalten:

Weiter wörtlich: „Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung besteht nicht. Die Entscheidung trifft der Bürgermeister auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel der Hansestadt Lübeck.“ Wegen der bestehenden Haushaltssperre seien leider keine verfügbaren Haushaltsmittel vorhanden. Der Brief endete mit dem Schlusssatz. „Begrüßungsgelder dürfen nicht mehr ausgezahlt werden.“

Der Brief ließ nicht viel Platz für ein „Aber“ und zitierte viele Paragraphen, wie zum Beispiel der § 27 der Gemeindehaushaltsverordnung, der Paragraph „Zweck der Buchführung, Buchführungspflicht“, wo das Wort Haushaltssperre nicht einmal erwähnt wird und den wir Euch zum besseren Verständnis noch mal beifügen. Alles klar?? Unabhängig von dieser Begründung war nach dieser Aktenlage Fakt, dass die Stadt zwar mit Begrüßungsgeldzahlung gelockt hat, jetzt aber nicht bereit war, zu zahlen.

Weiterer Fakt ist auch, dass die Stadt jetzt immer noch mit dem Begrüßungsgeldern Studenten bewirbt, ihren Erstwohnsitz hier zu melden. Die entsprechenden Formulare liegen im Einwohnermeldeamt und deren Außenstellen immer noch aus. Bei Nachfragen bei der Finanzverwaltung kam hierzu die knappe Antwort: „Es kann sein, dass wir nächstes Jahr das Begrüßungsgeld wieder auszahlen. Diejenigen jedoch, die letztes Jahr einen Antrag stellten, haben keinen Anspruch mehr“. „Nie wieder?“. „Nie wieder!“.

Der Grund für die Haushaltssperre ist klar, die Hansestadt Lübeck ist im Moment, wie viele andere Städte und Gemeinden in Deutschland auch, knapp bei Kasse. Jedoch fragt man sich, da ein Haushaltsplan bereits ein Jahr vorher beschlossen wird und daher entsprechende Zahlungen einkalkuliert werden müssen, wo das Begrüßungsgeld stattdessen gelandet ist. Außerdem soll dem Vernehmen nach die Stadt pro Student, der sich hier mit Erstwohnsitz meldet, vom Land Schleswig-Holstein einen Zuschuss von 1000 Euro bekommen haben. Viele Studenten fühlten sich – milde ausgedrückt und eine deftige Wortwahl vermeidend – reingelegt, da sie sich auch wegen dem Begrüßungsgeld umgemeldet hatten und nun den Brief mit der Haushaltssperre erhielten.

Jetzt gibt es eine weitere überraschende Wendung in dieser Angelegenheit: seit rund drei Wochen flattern neue Briefe von der Hansestadt in die Briefkästen der Studenten. Nun mit der Überschrift: „Ausnahmeregelung zur Haushaltssperre“ Die Fachbereichsleitung Umwelt, Sicherheit und Ordnung habe am 1.10.2009 eine Ausnahmeregelung verfügt und das Begrüßungsgeld würde nun doch in den nächsten Tagen ausgezahlt. Ein ganz einfaches Schreiben, hanseatisch klar und leicht verständlich. Bislang können wir noch nicht berichten, dass jemand das Geld tatsächlich schon erhalten hat, wir bleiben natürlich für euch dran! Letzten Endes fragen wir uns angesichts der knappen Kassen: Was hat das ganze Hin und Her eigentlich zusätzlich gekostet?

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