UKSH – StudentenPACK. https://www.studentenpack.de Das Magazin der Studenten in Lübeck Wed, 08 Mar 2017 16:00:53 +0000 de-DE hourly 1 Mittagessen im Zelt https://www.studentenpack.de/index.php/2017/03/mittagessen-im-zelt/ https://www.studentenpack.de/index.php/2017/03/mittagessen-im-zelt/#comments Thu, 09 Mar 2017 10:30:05 +0000 http://www.studentenpack.de/?p=269363
Bis der Umbau des Personalcasinos abgeschlossen ist, sollen in einem Zelt am Haupteingang Sitzplätze zur Verfügung stehen.Annika Munko | StudentenPACK.

Bis der Umbau des Personalcasinos abgeschlossen ist, sollen in einem Zelt am Haupteingang Sitzplätze zur Verfügung stehen.

Ab kommendem Montag, dem 13. März, bleibt das Personalcasino im Zentralklinikum wegen größerer Umbaumaßnahmen vorerst geschlossen. Wie Herr Pflug von der Service Stern Nord GmbH, dem unter anderem für Patienten- und Mitarbeiterverpflegung verantwortlichen Tochterunternehmen des UKSH, berichtet, steht nicht nur die Erneuerung, sondern auch eine Erweiterung des Personalcasinos an, sodass dieses mindestens bis September geschlossen bleiben wird.

In der Zwischenzeit soll die Verpflegung der Mitarbeiter aus Containern, die bereits vor dem Haupteingang zum Zentralklinikum aufgestellt wurden, erfolgen. Eine Einschränkung der Auswahlmöglichkeiten sei zwar unumgänglich, es werde aber auch weiterhin mindestens ein vegetarisches Gericht geben, so Pflug. Auch daran, dass Medizinstudierende im Praktischen Jahr kostenlos Mittagessen bekommen, ändere sich nichts.

Während der Umbaumaßnahmen sind die Mitarbeiter dazu aufgerufen, in den Personal-Aufenthaltsräumen zu essen, als Alternative sollen auch in einem Zelt am Eingang zum Zentralklinikum Sitzplätze zur Verfügung gestellt werden.

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Nach der Spritze https://www.studentenpack.de/index.php/2013/11/nach-der-spritze/ https://www.studentenpack.de/index.php/2013/11/nach-der-spritze/#respond Mon, 11 Nov 2013 09:03:36 +0000 http://www.studentenpack.uni-luebeck.de/?p=171972
Lukas Ruge | StudentenPACK.

Blutentnahmetablett am UKSH.


Zwei Jahre ist es mittlerweile her, dass in einem Bielefelder Krankenhaus ein Student im Praktischen Jahr (PJ) eine Handlungsanweisung anders auffasste als sie gemeint war und es infolgedessen zum Tod eines Kindes kam: Der PJler spritzte ein Medikament intravenös, welches das Baby oral hätte einnehmen sollen. Dieses wäre vermeidbar gewesen.

Ein Jahr später verhängte das Bielefelder Amtsgericht gegen den betreffenden Medizinstudenten wegen fahrlässiger Tötung eine Geldstrafe von 1.800 Euro. Bundesweit warf diese Premiere – noch nie zuvor wurde in Deutschland ein PJler wegen eines Fehlers strafrechtlich verurteilt – unter Medizinstudenten die Frage „Was darf ich überhaupt?“ auf, die Unsicherheit war groß (das StudentenPACK berichtete). Bis August dieses Jahres lief das Berufungsverfahren, mittlerweile ist das Urteil des Landgerichts Bielefeld rechtskräftig. Auch in zweiter Instanz wurde der ehemalige PJler der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden und auch die Höhe der zu zahlenden Geldstrafe blieb gleich. Geändert haben sich lediglich zwei Dinge: Zum einen ist das Strafmaß ein anderes, die „Zusammensetzung“ der 1.800 Euro hat sich also verändert. Zum anderen ermittelt die Staatsanwaltschaft jetzt auch gegen das Krankenhaus, in dem es zu diesem Vorfall kam.

Für den Verurteilten sind diese so unwichtig erscheinenden Änderungen allerdings sehr bedeutsam: Die in erster Instanz verhängte Strafe von 120 Tagessätzen hätte für die berufliche Zukunft des Verurteilten gravierende Folgen gehabt, da ein Vergehen mit einem solchen Strafmaß im polizeilichen Führungszeugnis auftaucht – und eben dieses muss ein Arzt vor der Einstellung dem Arbeitgeber vorlegen. Auch wenn ein Eintrag im Führungszeugnis kein gesetzlich festgeschriebenes Ausschlusskriterium für die Vergabe der Stelle an den betreffenden Bewerber ist, so wird der Fall dann doch genau hinsichtlich der Frage untersucht, inwiefern diese Einschränkung für den Arbeitsplatz relevant ist. Vom dafür zuständigen Lübecker Dezernat Personal des UKSH wird in dem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es durchaus einen Unterschied mache, ob ein Arzt mit direktem Patientenkontakt im Krankenhaus oder beispielsweise in der Anatomie arbeiten wolle.

Doch auch bis zum approbierten Arzt muss man es erst einmal bringen: Zur Beantragung der Approbation wird ebenfalls ein amtliches Führungszeugnis benötigt. Dieses müsse „absolut einwandfrei“ sein, „wenn da irgendwas drinsteht, können Sie die Approbation vergessen“, heißt es dazu aus dem Landesamt für soziale Dienste in Kiel. Für den verurteilten Medizinstudenten hätte das folglich geheißen, dass er sich nach den langen Jahren des Studiums einen anderen Job hätte suchen können – verständlich, dass er deswegen gegen das 2012 gefällte Urteil in Berufung ging.

Auch in zweiter Instanz befand Richter Wolfgang Lerch den ehemaligen PJler für schuldig, änderte jedoch das Strafmaß von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro auf 90 Tagessätze zu je 20 Euro – die vom Verurteilten zu zahlende Summe bleibt also gleich, seine Berufsaussichten verbessern sich dadurch jedoch bedeutend: Ins Führungszeugnis eingetragen wird eine Verurteilung nur, wenn das Strafmaß mindestens 91 Tagessätze beträgt. Dass die Anzahl der Tagessätze so entscheidend verringert wurde, lässt sich durch Lerchs andere Einschätzung der Umstände im Evangelischen Krankenhaus Bielefeld erklären: Während vom Amtsgericht eine Teilschuld des Krankenhauses durch Organisationsmängel nicht in Betracht gezogen wurde, schätzt er die Gegebenheiten in der Bielefelder Klinik für Kinder- und Jugendmedizin so ein, dass eine „gefahrenträchtige Behandlungsmodalität gegeben“ gewesen sei, so die Urteilsbegründung.

Vermutlich wäre der Tod des Babys rein technisch vermeidbar gewesen: Die konkret als gefahrenträchtig bemängelte Verwendung des gleichen Spritzensystems für die orale und intravenöse Applikation von Medikamenten war nicht notwendig. Durch Verwechslungen hervorgerufene Todesfälle aus den USA waren bekannt und schon Jahre zuvor hatte Prof. Dr. Joachim Boos, selbst als Oberarzt in der pädiatrischen Onkologie tätig, darauf hingewiesen, dass es sicherer sei, verschiedene Spritzensysteme zu nutzen und alles zu beschriften. Dem in Bielefeld zuständigen Chefarzt zufolge war eine durchgängige Beschriftung aller Spritzen nicht üblich; die Unterscheidung von Spritzen mit oralen Medikamenten und intravenösen sollte darüber erfolgen, ob die Spritze mit einem Combi-Stopper verschlossen und nicht beschriftet beziehungsweise etikettiert und mit einer Nadel versehen war. Dass auch ein Kommilitone des Angeklagten mit dieser Vorgehensweise nicht vertraut war, wirkte sich für den Ex-PJler nun schuldmindernd aus.

In der Lübecker Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des UKSH werden, wie Chefarzt Prof. Dr. Egbert Herting erklärt, möglichst verwechslungssichere Systeme zur Verabreichung oraler und intravenöser Medikamente verwendet: Bei einem Messlöffel oder einer Pipette kommt der Gedanke, es könne sich um ein intravenöses Medikament handeln, gar nicht erst auf; des Weiteren gibt es spezielle Medikamentenspritzen.

Auch wenn dadurch ein Verwechslungsfall wie in Bielefeld in Lübeck unwahrscheinlicher scheint: Die Situation bleibt unbefriedigend. Wieder einmal musste erst etwas passieren, damit ein Problem ernstgenommen und etwas verändert wurde, andere Möglichkeiten für schwerwiegende Fehler gibt es gerade für Berufsanfänger zuhauf. Angesichts dessen lässt sich nur hoffen, dass in Zukunft die Rolle von Studenten im Krankenhausalltag überdacht und Hinweisen auf Risiken schneller nachgegangen wird, damit es nicht wieder zu Vorfällen wie dem in Bielefeld kommt.

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Die Streithähne https://www.studentenpack.de/index.php/2011/07/die-streithahne/ https://www.studentenpack.de/index.php/2011/07/die-streithahne/#respond Fri, 08 Jul 2011 15:04:52 +0000 http://www.studentenpack.uni-luebeck.de/?p=1912 Als bemerkenswert und verwunderlich kann es einem vorkommen, dass sich Ende Juni der Vorstand des Universitätsklinikums und das Präsidium der Universität um die Deutungshoheit über ein Gutachten streiten, das erst am 8. Juli vorgelegt wird. Stein des Anstoßes ist ein anstehendes Gutachten des Wissenschaftsrates, der im letzten Winter die Hochschullandschaft in Schleswig-Holstein analysiert hatte. Doch nicht nur das Gutachten selbst, auch die Gutachter geraten in die Kritik des UKSH-Vorstands.

Der Wissenschaftsrat ist das die Bundesregierung in Forschung und Wissenschaftsfragen beratende Gremium. Im November 2010 hatte er begonnen, sich mit der Hochschullandschaft in Schleswig Holstein zu befassen, um im Sommer 2011 ein ausführliches Gutachten zu präsentieren. Prof. Dr. Peter Dominiak, Präsident der Universität, hatte sich damals auf die Begutachtung gefreut, und hoffte, die Uni Lübeck könne ihr neues Profil und den frisch gegründeten Wissenschaftscampus Lübeck vorstellen. Eine positive Begutachtung könne finanziell große Vorteile mit sich bringen.

Neue Brisanz hatten die Ergebnisse der Begutachtung gewonnen, als klar wurde, dass die Landesregierung ihre Entscheidung bezüglich des Uniklinikums auch auf dieser Grundlage treffen wolle. Die Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens hatte Minister da Jager vor kurzem vorgestellt, verschiedene Investoren hatten sich für unterschiedliche Modelle gemeldet, darunter vollständige Privatisierungen oder die Übernahme durch das Universitätsklinikum Eppendorf, aber auch das sogenannte Asset-Modell. Das Universitätsklinikum bevorzugt dieses Asset-Modell, bei dem private Investoren die Liegenschaften, also die Gebäude auf dem Campus, übernehmen und diese sanieren oder neu bauen. Das UKSH würde die Gebäude dann mieten, die Krankenversorgung und der Klinikbetrieb selbst blieben aber in öffentlicher Hand. Das Land selbst sieht sich außer Stande, die Sanierung, welche mindestens 700 Millionen Euro kosten würde, durchzuführen.

In seinem Gutachten scheint der Wissenschaftsrat, so klinge es laut Medienberichten im bekannt gewordenen Entwurf, nun eine Defusionierung der Standorte Kiel und Lübeck zu empfehlen. Dabei geht die Fusion selbst auch auf eine Empfehlung des Wissenschaftsrates zurück. Auch dieser Empfehlung folgten damals Proteste der Mitarbeiter des Klinikums. Doch nun schreibt der Wissenschaftsrat, es seien “keine wesentlichen Verbesserungen der wissenschaftlichen, klinischen und wirtschaftlichen Leistungen der Universitätsmedizin” erkennbar und möchte zum Modell von zwei Standorten zurückkehren.

Mit scharfen Worten hat sich nun der Vorstand in einem uns vorliegenden Infobrief, den auch der Vorstandsvorsitzende Jens Scholz unterschrieb, an die 10.000 Mitarbeiter des UKSH gewandt. Darin heißt es “Wir alle sind es inzwischen gewohnt, Spielball verschiedenster Interessenlagen zu sein. Nun hat der Wissenschaftsrat die Begegnung Kiel gegen Lübeck angepfiffen und nach dem, was wir bis jetzt über den Spielstand zu hören und lesen bekommen, können wir nicht umhin zu bemerken: Der Schiedsrichter erscheint parteiisch.” In dem Gutachten würde die Forschung und Lehre in Lübeck zwar zu recht gelobt, der Wissenschaftsrat “kritisiert in Kiel aber die Forschung und Lehre zu Unrecht.”

Die Leitung des UKSH spricht von offensichtlicher Befangenheit der Gutachter und hält es für angebracht, das Gutachten zurückzuziehen und zu wiederholen. Ein neues Gutachten hätte die Möglichkeit, sich nur auf Forschung und Lehre, laut UKSH der Kompetenzbereich des Wissenschaftsrats, und nicht um die Wirtschaftlichkeit eines Klinikums zu konzentrieren.

“Die Mitglieder des Wissenschaftsrates sind hervorragende Wissenschaftler – aber keine Wirtschaftsexperten. Deshalb kann man vom Wissenschaftsrat nicht verlangen, dass er sich qualifiziert zu der wirtschaftlichen Zukunft eines milliardenschweren Unternehmens äußert. Vor Ort haben sich die Gutachter im UKSH gerade einmal zwei Stunden mit der Krankenversorgung befasst.”

“Konsistent erscheint uns allerdings, dass der Vorsitzende der Gutachterkommission die Fusion seines eigenen Hauses, des Universitätsklinikums Magdeburg, mit dem Universitätsklinikum Halle vehement bekämpft. Da kann er schlecht die Fusion von Kiel und Lübeck loben.”

Vor einem Jahr klang das noch ganz anders “Für das UKSH ist der Besuch des profundesten Wissenschaftsgremiums eine große Chance, die Leistungsfähigkeit des einzigen Maximalversorgers im Land bewerten zu lassen.”, bemerkte Scholz damals in einer Presserklärung der Universität Kiel unter dem Titel “Schleswig-Holsteins Hochschulmedizin begrüßt Wissenschaftsrat“.

 

Lukas Ruge

Ein solcher Umgang mit dem Wissenschaftsrat sei ohnehin bereits ein ungewöhnlicher Vorgang, dass dies geschieht, bevor das Gutachten vorliegt, sei ebenfalls bedenklich, schreibt Universitätspräsident Peter Dominiak. Zum ersten Mal in seiner Amtszeit hat er sich in einem Schreiben, dass dem StudentenPACK ebenfalls vorliegt, an die Mitarbeiter des Universitätsklinikum gewandt. “Es kann einfach nicht unwidersprochen bleiben, dass dem Vorstand Form und Inhalt solch ungeheure Vorwürfe gegen den Wissenschaftsrat verbreitet werden. Und dies, nachdem lediglich ein Entwurf vorliegt, der vom Wissenschaftsrat nicht abgesegnet ist.”

Auch Dominiak spart mit Angriffen nicht: “Hier wird das höchste wissenschaftliche Gremium der Bundesrepublik in einer Art und Weise diffamiert, mit der sich der Vorstand eines Universitätsklinikums selbst nur disqualifizieren kann.” Eine Ansicht, der sich der AStA anschließt, in einer Stellungnahme heißt es: “Den vorläufigen Bericht für eine derart diffamierende Kritik heranzuziehen, wie es der UKSH-Vorstand getan hat, lässt sich nur noch als affektierter Beißreflex beschreiben.” Gleichzeitig bedauert der AStA das schlechte Klima zwischen Präsidium und Vorstand.

Die Hintergründe des Streits zwischen Klinikumsleitung und Präsidium sind dabei schwer zu durchschauen. Immer wieder, auch während des Existenzkampfes der Universität im letzten Jahr, oder der Demonstration von Beschäftigten des Klinikums und Studenten gegen die Privatisierung, kam es zu mehr oder weniger verdeckten Angriffen von beiden Seiten.

Hierbei geht es unter anderem um Finanzen. Das Universitätsklinikum muss Teile seines Budgets in die Lehre investieren, ob dies im ausreichenden Maß stattfindet, ist immer wieder Grund für Streitereien zwischen den Führungsgremien. Auch die Sichtweise zur Fusion der Unikliniken ist unterschiedlich. Von Seiten des Präsidiums hieß es immer wieder, die Fusion sei ein Fehler gewesen, das Lübecker Uniklinikum habe schwarze Zahlen geschrieben. Das UKSH hingegen schaffte es 2009 ins Schwarzbuch der Steuerzahler. Auch die von Jens Scholz und Jost de Jager hochgelobte “Schwarze Null” des Jahres 2010 war für viele Beobachter Bilanzkosmetik.

Auch die drohende Privatisierung heizt die Gemüter an. In einem offenen Brief an den Ministerpräsidenten Ende März schrieben 39 Professoren – darunter der Ex-Vorstandschef Bernd Kremer: das permanente Sparen und die Jagd nach der schwarzen Null würden das Patientenwohl gefährden. Ein Aufstand von Klinikchefs, der aus Kiel kam, aber dennoch in der Landesregierung kein Gehör fand. Auch im Infobrief zum Wissenschaftsrat heißt es: “Wenn defusioniert wird ist allerdings klar, dass das Einfallstor für eine Privatisierung geöffnet ist. Diejenigen, die heute schlecht über uns reden, sollten es sich gut überlegen, ob sie ihre egoistischen Ziele dann wirklich noch erreichen können.” Wessen egoistische Ziele damit gemeint sind, kann man sich leicht überlegen.

Vor dem Hintergrund der Privatisierung wundert es auch gar nicht, dass die CDU-Fraktion im Landtag der Defusion der Kliniken offen gegenübersteht: “Wir werden die endgültige Expertise des Wissenschaftsrates zur Struktur der Hochschulmedizin nach deren Vorlage am 8. Juli sorgsam auswerten. Dazu gehört auch die Empfehlung zur Trennung der beiden Standorte des Universitätsklinikums in Kiel und Lübeck.”, erklärt Daniel Günther, hochschulpolitischer Sprecher der CDU. Die SPD, welche die Fusion ursprünglich in die Wege geleitet hatte, lehnt den Vorschlag des Wissenschaftsrats hingegen ab.

Die Leitung der Universität wiederum nimmt keine Position gegen Privatisierungen ein. Hinter vorgehaltener Hand wird immer wieder klar, dass viele glauben, nur ein effizienter privater Investor könne den Karren noch aus dem Dreck ziehen.

 

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