Medizin – StudentenPACK. https://www.studentenpack.de Das Magazin der Studenten in Lübeck Mon, 03 Dec 2018 21:44:03 +0000 de-DE hourly 1 Quote statt Note? https://www.studentenpack.de/index.php/2018/12/quote-statt-note/ https://www.studentenpack.de/index.php/2018/12/quote-statt-note/#respond Mon, 10 Dec 2018 09:00:04 +0000 http://www.studentenpack.de/?p=399472
Medizinstudienplätze sind begehrt – nicht jeder bekommt einen.Lukas Ruge | StudentenPACK.

Medizinstudienplätze sind begehrt – nicht jeder bekommt einen.

Wie in jedem Jahr haben auch in diesem wieder Unmengen junger Menschen ein Studium begonnen. Diesmal über Tausend davon in Lübeck und von diesen circa zweihundert im Medizinstudiengang. Im Hinblick auf die kommenden Änderungen möchten manche von Ihnen vielleicht sagen: „Gerade nochmal Glück gehabt.“

Denn übernächstes Jahr soll sich das Vergabeverfahren für Humanmedizinstudienplätze (und vielleicht auch für Zahn- und Tiermedizin sowie Pharmazie) ändern. Das hat die Kultusministerkonferenz (KMK) im Juni dieses Jahres beschlossen, nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Dezember das bisherige Verfahren als „teilweise verfassungswidrig“ bezeichnet hatte. Zu dem Gerichtsverfahren war es gekommen, weil zwei Studienplatzbewerber auch nach acht Jahren Wartezeit noch immer keinen Studienplatz erhalten hatten und daraufhin Klage eingereicht hatten. Wohlgemerkt nicht gegen eine Universität, wie es bei Studienplatzklagen üblich ist, sondern gegen das Vergabeverfahren an sich.

Ein bisschen kompliziert war es ja schon immer. Um einen Studienplatz in Medizin bewirbt man sich in der Regel nicht bei der Universität, sondern bei einer zentralen Organisation, die früher ZVS hieß und sich heute „hochschulstart“ nennt. Die vergibt dann die freien Studienplätze nach Quoten: 20 Prozent für die besten Abiturienten eines Bundeslandes, 20 Prozent für die, die schon am längsten warten und die restlichen 60 Prozent dürfen sich die Universitäten selbst aussuchen. Hierbei muss auch die Abi-Note berücksichtigt werden, zusätzlich dürfen aber Testverfahren, Berufsausbildungen oder Interviews die Auswahl beeinflussen. Nicht berücksichtigt sind hierbei Studienplätze, die zum Beispiel an die Bundeswehr oder an privaten Hochschulen vergeben werden.

Das darf so nicht bleiben, sagt das Bundesverfassungsgericht, und diese Entscheidung wurde landauf, landab von Politikern, Ärzten und Studierendenvertretern gelobt. Jahr für Jahr war es schwieriger geworden, einen Studienplatz zu erhalten. Die benötigte Wartezeit war auf 15 Semester gestiegen. Hier wird auch die wohl bedeutendste Änderung ansetzen: Die Wartezeitquote wird abgeschafft. Der KMK blieb wohl kaum eine andere Wahl, denn im Gerichtsurteil wurde festgestellt, dass einerseits die Wartezeit entbehrlich sei oder aber nach oben deutlich begrenzt werden solle, andererseits aber keinesfalls mehr Studienplätze über diese Quote vergeben werden dürften. Warten zu können, sei nunmal keine Eignung, hieß es da von Ulrich Steinbach, Amtschef im Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg. Was mit all denen passiert, die bereits seit Jahren warten, bleibt erstmal unklar. Im Gespräch sind Bonus-Systeme für bereits gewartete Semester, ob Mit-den-Schultern-zucken-und-„Pech gehabt“-Murmeln auch eine Option ist, lässt die KMK noch juristisch prüfen. Unklar ist nämlich noch, ob das Vertrauen, das die Wartenden in das bisherige Verfahren hatte, schützenswert ist. Klar ist, dass eine Entscheidung zu Ungunsten zehntausender Studienplatzanwärter zahlreiche Folgeklagen nach sich ziehen dürfte. Zumindest wird es nicht mehr so sein, dass jeder mit Abitur in Deutschland prinzipiell Medizin studieren kann. Oberhalb einer bestimmten Notengrenze bleibt dann nur noch der teure Weg ins Ausland. Medizin könnte so für viele zu einem Studium werden, dass man sich leisten können muss.

Die Quote für die Abiturbesten bleibt bestehen und könnte sogar noch Studienplätze dazugewinnen. Hier wurde nur bemängelt, dass Abiturnoten in Deutschland kaum vergleichbar wären. Bis das Problem behoben ist, sollen die Plätze nicht mehr über die Note, sondern über den Prozentrang im eigenen Bundesland vergeben werden.

Für die hochschuleigenen Auswahlverfahren darf in der Neuregelung nicht mehr allein die Abiturnote herangezogen werden, sondern es müssen mindestens drei Kriterien in die Entscheidung einfließen. Welche das seien sollen, bleibt noch zu entscheiden. Vorstellbar sind Assessment-Parkours, schriftliche Tests oder Auswahlgespräche, wie sie bereits in Lübeck und an anderen Unis gängige Praxis sind. Schwierig ist hierbei jedoch, zu gewährleisten, dass keine Bewerbergruppe übervorteilt wird. So werden es sich manche nicht leisten können, an teuren Trainingscamps für die Auswahltests teilzunehmen. Was passiert, wenn im Auswahlgespräch eine Oberärztin dem Sohn eines Kollegen gegenübersitzt?

Nebulös ist noch ein neues Vergabeverfahren. Die sogenannte „Talentquote“ ist wohl als Ersatz der Wartezeit gedacht und soll das Abitur nicht allzu sehr berücksichtigen. Zu bedenken ist hierbei, dass es schwierig werden dürfte, der Vielfalt des Arztberufes gerecht zu werden. Werden nicht an eine Chirurgin andere Anforderungen gestellt als an einen Pathologen? Zugleich könnten umfangreiche Auswahlverfahren ein logistisches Problem werden. Bisher konnte man sich über Wartezeit an allen 35 Medizin-Fakultäten bewerben. Dass in Zukunft jeder Bewerber innerhalb von ungefähr zwei Monaten über das ganze Bundesgebiet an 35 Assessments teilnehmen kann, ist äußerst unwahrscheinlich. Eher werden sich die Bewerbungsmöglichkeiten weiter reduzieren. Dies scheint jedoch widersprüchlich zu einer Kernaussage des Verfassungsgerichtsurteils: Der Wahl der Wunschuni sollte eigentlich weniger Bedeutung zufallen – stehen statt den zurzeit vorhandenen sechs Auswahlmöglichkeiten aber nach der Regelung zum Beispiel nur noch drei zur Verfügung, führt dies wahrscheinlich zu gleichbleibenden Bewerberzahlen an den beliebten Standorten, während die Konkurrenz um Studienplätze in Standorten zweiter und dritter Wahl eher abnehmen dürfte. In der Folge könnten in zum Beispiel in Berlin, Münster oder Lübeck Studienanwärter abgelehnt werden, die, hätten sie sich stattdessen für eine andere Stadt entschieden, wahrscheinlich einen Studienplatz bekommen hätten.

Daneben sind weitere Auswahlkriterien Gegenstand hitziger Debatten. Als sicher gilt die Einführung sogenannter „Landarztquoten“. Nordrhein-Westfalen wird als erstes Bundesland ab Herbst 2019 7,6% seiner Studienplätze an Bewerber vergeben, die sich vertraglich verpflichten, nach Abschluss ihrer Ausbildung für zehn Jahre als Hausarzt in einer unterversorgten Region zu arbeiten. Bis dahin nachziehen werden wohl Bayern, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz. Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Sachsen, Baden-Württemberg und das Saarland sind auch dafür, klären aber noch, ob dieses Unterfangen überhaupt möglich ist. Bei Studierendenvertretungen kommt dieser Wandel längst nicht so gut an wie vielleicht bei vielen Patienten in der Provinz. Fest steht, selbst mit einer Einführung ab dem nächsten Wintersemester sind die ersten Effekte frühestens nach sechseinhalb Jahren Studium und fünf Jahren Facharztausbildung zu bemerken, tendenziell könnte es noch länger dauern. Und welches Bild wird durch solch eine Entscheidung transportiert? Statt ZDF-Romantik wird der Landarzt wohl eher zum Pflichtziel eines „Medizinstudenten zweiter Wahl“, der nach dem Selbstverständnis des Systems eigentlich gar nicht für dieses Beruf geeignet sein dürfte. Kriegen die „Landarztstudenten“ dann andere Kurse als ihre Kommilitoninnen? Ballast wie Interventionelle Radiologie oder operative Augenheilkunde könnte man dann ja weglassen, der Zug ist dann mit der Studienplatzannahme sowieso abgefahren. Warum also dafür Motivation aufbringen? Aber weil Zwangsbehandlungen rechtlich auch nicht ganz einfach sind, hält sich die Politik ein Schlupfloch offen. Ähnlich wie bei Bundeswehr-Studierenden soll man sich auch aus der Landarztverpflichtung mit einer Strafzahlung freikaufen können. Aber ist die Landarztquote dann nicht eher eine Reiche-Leute-Quote?

Apropos Quote: Die Lübecker Herzchirurgin und nunmehr auch CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Claudia Schmidtke forderte Anfang Oktober im Magazin „Der Spiegel“ eine „Männerquote“ im Medizinstudium. Zwar gebe es in ihrem Fachgebiet bundesweit keine einzige Chefärztin, dennoch drohe mit dem wachsenden Anteil an Ärztinnen ein „existenzielles Versorgungsproblem“, da diese ja alle in Teilzeit arbeiten und bereits in der Facharztweiterbildung eine Familie gründen würden. Frau Schmidtke nimmt übrigens in Lübeck auch Auswahlgespräche ab. Nur mal so.

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Teilweise verfassungswidrig https://www.studentenpack.de/index.php/2017/12/teilweise-verfassungswidrig/ https://www.studentenpack.de/index.php/2017/12/teilweise-verfassungswidrig/#respond Tue, 19 Dec 2017 14:40:52 +0000 http://www.studentenpack.de/?p=308152
Bundesverfassungsgericht in KralsruheLukas Ruge | StudentenPACK.

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Dass man Studienplätze für Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin oder Pharmazie nicht hinterhergeworfen kriegt, ist weithin bekannt. Ebenso, dass die benötigte Abiturnote sehr gut sein muss oder andernfalls die Wartezeit auf einen Studienplatz sehr lang wird. Und da die Begeisterung für diese Fächer ungebrochen ist, verschieben sich die Grenzen immer weiter nach oben. Dass das so nicht weitergehen kann, entschied heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die medizinischen Fakultäten Deutschlands müssen nun ihr Auswahlverfahren deutlich umstrukturieren.

Bisher lief das folgendermaßen: Bei der Stiftung für Hochschulzulassung reichte man online sein Zeugnis ein, machte noch ein paar Angaben zur Person und Wunschstudienort und schon befand man sich mit über 60.000 anderen Bewerbern in einem Verfahren zur Vergabe von jährlich ungefähr 10.000 Studienplätzen. Dieses folgte dann der 20-20-60-Regel: Abzüglich einiger weniger Plätze für Studenten der Bundeswehr oder aus dem Ausland werden die ersten 20% der freien Studienplätze an die Abiturbesten in einer Bundesland-internen Rangfolge vergeben. Fast immer und fast überall bedeutet dies, dass unter allen Bewerbern mit der Durchschnittsnote 1,0 gelost wird. Zeitgleich werden weitere 20% der Plätze nach einer Rangfolge der Wartezeit vergeben. Damit ist die seit dem Abitur vergangene Zeit gemeint, die man zwar mit einer Ausbildung verbringen darf, nicht aber mit einem Studium an einer deutschen Hochschule. Betrug diese vor wenigen Jahren noch höchstens sechs Jahre, sind heute auch Wartezeiten von über vierzehn Semestern kein Garant mehr für einen Studienplatz.

Die Vergabe der übrigen 60% obliegt den Hochschulen. Jeder Bewerber kann an bis zu sechs Universitäten am späteren Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) teilnehmen, wobei viele Universitäten nur Bewerbungen einschließen, bei denen sie in der Reihenfolge der Wunschstudienorte ganz oben stehen. Auch hierbei ist die Abiturnote das entscheidende und manchmal auch einzige Kriterium, sodass sich die Grenzwerte hier meist kaum von denen der Abiturbestenquote unterscheiden. Zusätzlich können die Universitäten aber noch andere Kriterien gelten lassen: Sehr gute Noten im Bio-Leistungskurs, eine abgeschlossene Ausbildung zum Krankenpfleger oder ein gutes Ergebnis im Test für Medizinische Studiengänge (TMS) – einem bundesweiten Logik- und Konzentrationstest, an dem jeder Abiturient einmalig teilnehmen darf – können hinter dem Komma durchaus etwas bewegen. Darüber hinaus führen manche Unis wie auch Lübeck Auswahlgespräche oder aufwändige Assesment-Parkours durch, um die für sie geeignetsten Bewerber auszuwählen. Das Problem dabei: Um in Lübeck überhaupt zu einem Auswahlgespräch eingeladen zu werden, wird wiederum nach Abzug der Verbesserungen durch Ausbildung oder TMS eine Abiturnote von 1,0 oder sogar besser benötigt.

Techniker Krankenkasse

Das Auswahlverfahren soll Auswahlgespräche beinhalten und die herangezogenen Kriterien sollen bundesweit einheitlich und frei von jeglicher Diskriminierung strukturiert werden.

Wer kein Spitzen-Abitur nach Hause gebracht hat und nicht über sieben Jahre auf einen Studienplatz warten möchte, dem bleibt nur der Weg ins Ausland, an eine teure Privatuni in Deutschland oder vor Gericht. So klagten nun auch zwei Bewerber vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen, dass das bisherige Verfahren die grundgesetzlich zugesicherten Rechte auf freie Berufs- und Wohnortswahl zu stark einschränke. Und sie bekamen heute Morgen um 10:00 Uhr vom Bundesverfassungsgericht in Teilen recht. Anders als bei den Studienplatzklagen, die jedes Semester zu hunderten geschrieben werden, wurde hier über das System als solches verhandelt. Und das soll sich nun bis Ende 2019 grundlegend ändern, da das bisherige Verfahren teilweise verfassungswidrig sei. Künftig müssen ab 2020 die Universitäten neben der Abiturnote mindestens ein weiteres davon unabhängiges Kriterium berücksichtigen, da diese bundesweit nicht ausreichend vergleichbar sei. Außerdem darf die Ortspräferenz keinen so starken Einfluss wie bisher haben. Des Weiteren soll die Wartezeit verkürzt und nach oben gedeckelt werden – ohne dadurch aber einen Studienplatz zu garantieren. Und außerdem: Das Auswahlverfahren soll Auswahlgespräche beinhalten und die herangezogenen Kriterien sollen bundesweit einheitlich und frei von jeglicher Diskriminierung strukturiert werden. Hierin wird wohl die schwierigste Aufgabe der Länder sowie der knapp vierzig medizinischen Fakultäten bestehen.

Diese stehen jetzt vor dem Problem, dass sich Abiturienten bei einem Wegfall der Wunschort-Angaben durchaus bei vielen oder allen Universitäten bewerben könnten, um dort jeweils ein Auswahlgespräch in Anspruch zu nehmen, sodass die Zahl der durchzuführenden Gespräche die der Bewerber noch um ein Vielfaches übersteigen würde.

Darüber hinaus dürfte der TMS in Zukunft eine noch größere Rolle spielen, um der Abiturnote etwas Gewicht zu nehmen, vorstellbar könnte beispielsweise eine verpflichtende Teilnahme sein. Eine alleinige Auswahl über den Test, wie es in Österreich der Fall ist, scheint aber erstmal unwahrscheinlich.

Offen lässt das Urteil, wie lange die Wartezeit „ein angemessenes Maß“ denn nun habe und was bei Erreichen dieser Zeitspanne passieren soll. Laut Urteil könne nämlich bei einem Konflikt zwischen der Anzahl der freien Plätze und dem Erreichen der Maximalzeit kein Studienplatz garantiert werden, sodass auch ein Wegfall der Wartezeit an sich diskutiert werden könnte.

Eine weitere große Herausforderung dürfte die Verteidigung des gewählten Verfahrens werden. Je komplexer das Auswahlverfahren ausfällt, desto mehr Angriffspunkte ergeben sich für klagende Anwälte, sodass es zu einer ständigen Umänderung kommen könnte. Und nicht zuletzt wird es schwierig sein, der Vielfältigkeit des ärztlichen Berufsbildes im Auswahlverfahren gerecht zu werden. An einen guten Hausarzt werden selbstverständlich andere Anforderungen gestellt als an einen guten Handchirurgen, einen guten Pathologen oder einen forschenden Mediziner.

Grundsätzlich muss aber weiterhin gesagt werden, dass aller Voraussicht nach auch weiterhin ein sehr gutes Abitur oder eine lange Wartezeit für einen Studienplätz nötig sein dürfte. Diese Auswahl als solches sei laut dem Bundesverfassungsgericht nicht per se verfassungswidrig und darf auch weiterhin zur Anwendung kommen. Zudem können alleine durch die Änderung nicht plötzlich mehr Bewerber einen Studienplatz erhalten, da die Anzahl der Studienplätze entgegen zahlreicher Forderungen nicht erhöht werden muss. Auch hat dies keinen Einfluss auf andere zulassungsbeschränkte Studiengänge, die nicht zentral vergeben werden, wie etwa Psychologie. Hier wird wohl auch in den kommenden Semestern die Zulassungsgrenze an der Uni Lübeck bei 1,0 liegen.

Ausführliche Erläuterungen des Urteils und Vorstellungen über die Umsetzung an unserer Universität könnt ihr in der im Februar erscheinenden Ausgabe des StudentenPACKs lesen.

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Bericht der Fachschaft Medizin Juni 2016 https://www.studentenpack.de/index.php/2016/06/bericht-der-fachschaft-medizin-juni-2016/ https://www.studentenpack.de/index.php/2016/06/bericht-der-fachschaft-medizin-juni-2016/#respond Mon, 06 Jun 2016 03:45:29 +0000 http://www.studentenpack.de/?p=234636 „Die Fachschaft Medizin kümmert sich um die Belange der Studierenden in den Studiengängen Pflege und Medizin.“ So trocken könnte man die Arbeit der Fachschaft Medizin beschreiben, würde dabei aber unglaublich viel auslassen.

Als Fachschaft Medizin ist es unsere Aufgabe im Namen der Studierendenschaft zu sprechen, wenn es von Nöten ist. Wir sind das Vermittlungsorgan zwischen den Professoren und euch, wenn etwas nicht ganz rund läuft, Fragen in einer Klausur zweifelhaft waren oder es ganz einfach Gesprächsbedarf mit den Lehrenden gibt. Wir sind auch diejenigen, die als Vermittlungsorgan zum Dekanat und der Studiengangsleitung dienen, etwa wenn Änderungen im Curriculum anstehen. Wann immer es notwendig sein sollte, dass die Studierendenschaft mit einer Stimme spricht, sind wir diejenigen, die das als von den Studierenden gewähltes Gremium tun. Wenn ihr Lust darauf habt, die Lehre aktiv mitzugestalten und euch einzubringen, dann seid ihr bei der Fachschaft Medizin genau richtig.

Wir beherbergen auch viele verschiedene Arbeitsgruppen, in denen sich Studierende ganz nach Laune, Zeit und Interesse engagieren können. Sei es im Rahmen der Teddyklinik um Kindern die Angst vorm Arzt zu nehmen oder im Rahmen von “Mit Sicherheit verliebt” als Aufklärungsunterricht in den Schulen. Es gibt noch viele andere Arbeitsgruppen, bei denen alle Studierenden mitmachen können. Es ist dafür nicht nötig gewähltes Mitglied der Fachschaft zu sein! Wenn ihr Lust habt mitzumachen, dann schreibt einfach die Leiter der Arbeitsgruppe an und kommt zum nächsten Treffen. Wir organisieren aber auch Vorträge, so hatten wir zum Beispiel im Mai einen Vortrag über das Leben mit Autismus organisiert.

Wenn ihr jetzt denkt, das ist genau das, worauf ihr Bock habt oder ihr wollt einfach mal sehen, wie das Ganze von innen aussieht, dann meldet euch bei uns! Und ansonsten hoffen wir, dass ihr eine ungefähre Vorstellung habt, wer wir sind, was wir machen und weshalb ihr uns wählt. Weitere Infos findet ihr auf der Homepage der Fachschaft.

Denkt daran bei der Gremienwahl eure Stimme abzugeben und engagiert euch aktiv an eurer Uni. Nur gemeinsam können wir Vieles auf die Beine stellen, was oftmals als gegeben hingenommen wird.

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Söldner auf Station https://www.studentenpack.de/index.php/2015/05/soeldner-auf-station/ https://www.studentenpack.de/index.php/2015/05/soeldner-auf-station/#respond Mon, 04 May 2015 08:30:43 +0000 http://www.studentenpack.de/?p=213273
Gerade im Notarztdienst werden vermehrt selbstständige Honorarärzte eingesetzt.Flickr Foto "Notarzt Lübeck" von OnkelKrischan unter einer Creative Commons ( BY ) Lizenz

Gerade im Notarztdienst werden vermehrt selbsständige Honorarärzte eingesetzt.

Selbstbestimmtes Arbeiten mit flexibler Gestaltung der Arbeitszeiten inklusive verbessertem Einkommen sowie neuen Erfahrungen und das Ganze noch ohne bürokratischen Aufwand! Es klingt schon verlockend, was die Vermittlungsagenturen für Honorarärzte versprechen. Grund genug sich das mal anzuschauen und zu fragen: „Wie wird man eigentlich Honorararzt? Und lohnt sich das überhaupt?“

Im Gegensatz zu Honorarprofessoren tragen Honorarärzte ihren Namen tatsächlich, weil sie dafür bezahlt werden. Sie sind nämlich Ärzte, die – anstatt in einer Klinik fest angestellt oder selbständig in einer Praxis zu arbeiten – ihre Tätigkeit als selbständige Unternehmer gegen Honorar bei ständig wechselnden Auftraggebern anbieten. Eine Klinik oder Praxis, die gerade einen personellen Engpass durchstehen muss, kann also über eine der vielzähligen Agenturen zumindest kurzfristig Ersatz finden. Mittlerweile beschäftigen laut Deutschem Krankenhausinstitut (DKI) zwei Drittel der deutschen Krankenhäuser diese „Leihärzte“ und der Bedarf steigt weiter. Für die Versorgung an sich macht das kaum einen Unterschied, da die meisten Honorarärzte bereits ihre Facharztausbildung absolviert haben und auch innerhalb dieses Gebiets vermittelt werden. Die Vermittlung dieser Dienste, die häufig nur ein paar Tage dauern, läuft meist über spezialisierte Agenturen auf Kosten der Klinik. Auch die Einsatzgebiete sind vielfältig: Von der Urlaubsvertretung auf Station über den Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Ärzte bis hin zum Notarzt-Einsatz im Rettungsdienst ist alles dabei. Ebenso variabel ist der Einsatzraum. Man kann sich im Heimatkreis, aber auch bis nach Großbritannien vermitteln lassen. Diese hohe Flexibilität und die vielseitigen Arbeitsmöglichkeiten sind es wohl, die zu einem steten Anstieg dieser Freiberufler geführt haben. Nach Angaben des Deutschen Ärzteblatts waren bereits 2010 über 4000 Ärzte hierzulande außerhalb eines Angestelltenverhältnisses oder einer Praxis tätig. Und ihre Zahl steigt weiter, denn nicht zuletzt durch den in vielen Fachrichtungen herrschenden Ärztemangel steigt auch die Nachfrage immer weiter an.

Die meisten Honorarärzte arbeiten in der Anästhesiologie und in den kleineren, spezialisierten operativen Fächern sowie der allgemeinmedizinischen Versorgung. Äußerlich sind diese für den Patienten nicht von „normalen“ Ärzten zu unterscheiden. Wenn überhaupt, dann durch die Bezeichnung „BV-H e.V.“ auf dem Namensschild – dem Kürzel des „Bundeverbands für Honorarärzte“, also ihrer Gewerkschaft. In einem Punkt unterscheiden sie sich dann aber doch gewaltig: Honorarkräfte verdienen je nach Fachrichtung und Weiterbildung sehr viel mehr Geld als ihre festangestellten Kollegen in gleicher Position. Dies liegt vor allem daran, dass sie nicht nach festem Tarif bezahlt werden, sondern ihr Gehalt und ihre Arbeitszeiten mit dem Auftraggeber direkt aushandeln. Die Bezahlung wird also von Angebot und Nachfrage bestimmt, wobei bedingt durch den vielerorts herrschenden Ärztemangel das Angebot gering ist, die Nachfrage aber immer weiter ansteigt. Betrachtet man die Gehälter pro tatsächlicher Arbeitszeit – also inklusive Überstunden – verdient ein Honorararzt laut einer Umfrage unter BV-H-Mitgliedern gut und gerne das Doppelte im Vergleich mit einem angestellten Kollegen in einem kommunalen Krankenhaus.

Doch ganz so einfach ist das natürlich auch wieder nicht, denn es bestehen weiterhin Unklarheiten, was zum Beispiel den Versicherungsschutz angeht. Viele der eigentlich selbständig Tätigen wurden vom deutschen Rentenversicherungsbund als „scheinselbstständig“ eingestuft, da sie ja die gleiche Arbeit machen wie die festangestellten Kollegen und weder eigenes Kapital einsetzen, noch ein Unternehmensrisiko tragen müssen. In der Folge mussten sowohl Ärzte als auch Kliniken rückwirkend hohe Summen an Sozialversicherungsbeträgen bezahlen. Oft gibt es außerdem Schwierigkeiten bei den Abrechnungen sogenannter Wahlleistungen, die durch Leihärzte durchgeführt wurden. Diese können laut einem Gerichtsurteil nur von festangestellten Ärzten erbracht werden. Selten ist genau geregelt, über welche Befugnisse diese oft als Aushilfskräfte eingesetzten Mediziner überhaupt verfügen. Und für Arbeitsverhältnisse von wenigen Tagen Dauer wird dies nicht immer überprüft, wodurch das Risiko haft- oder arbeitsrechtlicher Konsequenzen für beide Parteien ansteigt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Honorararztwesen noch recht jung und daher rechtlich nicht in allen Einzelheiten abgeklärt ist, vor allem was arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen angeht. Durch die hohe Flexibilität hinsichtlich Arbeitszeiten und -platz sowie die deutlich besseren Verdienstaussichten bleibt die Tätigkeit als freiberuflicher Arzt weiterhin für viele Mediziner attraktiv.

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Nach der Spritze https://www.studentenpack.de/index.php/2013/11/nach-der-spritze/ https://www.studentenpack.de/index.php/2013/11/nach-der-spritze/#respond Mon, 11 Nov 2013 09:03:36 +0000 http://www.studentenpack.uni-luebeck.de/?p=171972
Lukas Ruge | StudentenPACK.

Blutentnahmetablett am UKSH.


Zwei Jahre ist es mittlerweile her, dass in einem Bielefelder Krankenhaus ein Student im Praktischen Jahr (PJ) eine Handlungsanweisung anders auffasste als sie gemeint war und es infolgedessen zum Tod eines Kindes kam: Der PJler spritzte ein Medikament intravenös, welches das Baby oral hätte einnehmen sollen. Dieses wäre vermeidbar gewesen.

Ein Jahr später verhängte das Bielefelder Amtsgericht gegen den betreffenden Medizinstudenten wegen fahrlässiger Tötung eine Geldstrafe von 1.800 Euro. Bundesweit warf diese Premiere – noch nie zuvor wurde in Deutschland ein PJler wegen eines Fehlers strafrechtlich verurteilt – unter Medizinstudenten die Frage „Was darf ich überhaupt?“ auf, die Unsicherheit war groß (das StudentenPACK berichtete). Bis August dieses Jahres lief das Berufungsverfahren, mittlerweile ist das Urteil des Landgerichts Bielefeld rechtskräftig. Auch in zweiter Instanz wurde der ehemalige PJler der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden und auch die Höhe der zu zahlenden Geldstrafe blieb gleich. Geändert haben sich lediglich zwei Dinge: Zum einen ist das Strafmaß ein anderes, die „Zusammensetzung“ der 1.800 Euro hat sich also verändert. Zum anderen ermittelt die Staatsanwaltschaft jetzt auch gegen das Krankenhaus, in dem es zu diesem Vorfall kam.

Für den Verurteilten sind diese so unwichtig erscheinenden Änderungen allerdings sehr bedeutsam: Die in erster Instanz verhängte Strafe von 120 Tagessätzen hätte für die berufliche Zukunft des Verurteilten gravierende Folgen gehabt, da ein Vergehen mit einem solchen Strafmaß im polizeilichen Führungszeugnis auftaucht – und eben dieses muss ein Arzt vor der Einstellung dem Arbeitgeber vorlegen. Auch wenn ein Eintrag im Führungszeugnis kein gesetzlich festgeschriebenes Ausschlusskriterium für die Vergabe der Stelle an den betreffenden Bewerber ist, so wird der Fall dann doch genau hinsichtlich der Frage untersucht, inwiefern diese Einschränkung für den Arbeitsplatz relevant ist. Vom dafür zuständigen Lübecker Dezernat Personal des UKSH wird in dem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es durchaus einen Unterschied mache, ob ein Arzt mit direktem Patientenkontakt im Krankenhaus oder beispielsweise in der Anatomie arbeiten wolle.

Doch auch bis zum approbierten Arzt muss man es erst einmal bringen: Zur Beantragung der Approbation wird ebenfalls ein amtliches Führungszeugnis benötigt. Dieses müsse „absolut einwandfrei“ sein, „wenn da irgendwas drinsteht, können Sie die Approbation vergessen“, heißt es dazu aus dem Landesamt für soziale Dienste in Kiel. Für den verurteilten Medizinstudenten hätte das folglich geheißen, dass er sich nach den langen Jahren des Studiums einen anderen Job hätte suchen können – verständlich, dass er deswegen gegen das 2012 gefällte Urteil in Berufung ging.

Auch in zweiter Instanz befand Richter Wolfgang Lerch den ehemaligen PJler für schuldig, änderte jedoch das Strafmaß von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro auf 90 Tagessätze zu je 20 Euro – die vom Verurteilten zu zahlende Summe bleibt also gleich, seine Berufsaussichten verbessern sich dadurch jedoch bedeutend: Ins Führungszeugnis eingetragen wird eine Verurteilung nur, wenn das Strafmaß mindestens 91 Tagessätze beträgt. Dass die Anzahl der Tagessätze so entscheidend verringert wurde, lässt sich durch Lerchs andere Einschätzung der Umstände im Evangelischen Krankenhaus Bielefeld erklären: Während vom Amtsgericht eine Teilschuld des Krankenhauses durch Organisationsmängel nicht in Betracht gezogen wurde, schätzt er die Gegebenheiten in der Bielefelder Klinik für Kinder- und Jugendmedizin so ein, dass eine „gefahrenträchtige Behandlungsmodalität gegeben“ gewesen sei, so die Urteilsbegründung.

Vermutlich wäre der Tod des Babys rein technisch vermeidbar gewesen: Die konkret als gefahrenträchtig bemängelte Verwendung des gleichen Spritzensystems für die orale und intravenöse Applikation von Medikamenten war nicht notwendig. Durch Verwechslungen hervorgerufene Todesfälle aus den USA waren bekannt und schon Jahre zuvor hatte Prof. Dr. Joachim Boos, selbst als Oberarzt in der pädiatrischen Onkologie tätig, darauf hingewiesen, dass es sicherer sei, verschiedene Spritzensysteme zu nutzen und alles zu beschriften. Dem in Bielefeld zuständigen Chefarzt zufolge war eine durchgängige Beschriftung aller Spritzen nicht üblich; die Unterscheidung von Spritzen mit oralen Medikamenten und intravenösen sollte darüber erfolgen, ob die Spritze mit einem Combi-Stopper verschlossen und nicht beschriftet beziehungsweise etikettiert und mit einer Nadel versehen war. Dass auch ein Kommilitone des Angeklagten mit dieser Vorgehensweise nicht vertraut war, wirkte sich für den Ex-PJler nun schuldmindernd aus.

In der Lübecker Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des UKSH werden, wie Chefarzt Prof. Dr. Egbert Herting erklärt, möglichst verwechslungssichere Systeme zur Verabreichung oraler und intravenöser Medikamente verwendet: Bei einem Messlöffel oder einer Pipette kommt der Gedanke, es könne sich um ein intravenöses Medikament handeln, gar nicht erst auf; des Weiteren gibt es spezielle Medikamentenspritzen.

Auch wenn dadurch ein Verwechslungsfall wie in Bielefeld in Lübeck unwahrscheinlicher scheint: Die Situation bleibt unbefriedigend. Wieder einmal musste erst etwas passieren, damit ein Problem ernstgenommen und etwas verändert wurde, andere Möglichkeiten für schwerwiegende Fehler gibt es gerade für Berufsanfänger zuhauf. Angesichts dessen lässt sich nur hoffen, dass in Zukunft die Rolle von Studenten im Krankenhausalltag überdacht und Hinweisen auf Risiken schneller nachgegangen wird, damit es nicht wieder zu Vorfällen wie dem in Bielefeld kommt.

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Große Hilfe in der Kitteltasche https://www.studentenpack.de/index.php/2013/11/grosse-hilfe-in-der-kitteltasche/ https://www.studentenpack.de/index.php/2013/11/grosse-hilfe-in-der-kitteltasche/#respond Mon, 11 Nov 2013 08:36:31 +0000 http://www.studentenpack.uni-luebeck.de/?p=171965
Passt wirklich. Praxistest bestanden.

Passt wirklich. Praxistest bestanden. [media-credit name="Johannes Zanken" align="aligncenter" width="645"]

„Was brauche ich noch mal alles für eine Blutentnahme? Wohin kamen beim 12-Kanal-EKG die grüne und wohin die schwarze Elektrode? Und wo sollten jetzt eigentlich die Fußpulse zu fühlen sein?“ Diese und ähnliche Fragen könnte sich der angehende Arzt bei den ersten Famulaturen oder im PJ stellen. Wenn das Gedächtnis jedoch keine zufriedenstellende Antwort parat hat, kann sich das Buch „Ärztliche Fertigkeiten“ als sehr nützlich erweisen. Es entstand aus dem U-Kurs-Skript der Berliner Charité und richtet sich neben Medizinstudenten auch an Assistenzärzte und Wiedereinsteiger, wobei es kein Lehrbuch im klassischen Sinne ist, sondern vor allem Handlungsabläufe übersichtlich darstellt. Somit kann es besonders für Mediziner, die noch keine Routine besitzen, als kompaktes Nachschlagewerk von großem Wert sein.

Inhaltlich ist das 530 Seiten starke Buch in vier Teile gegliedert. Der erste Teil beschäftigt sich mit der systematischen Ganzkörperuntersuchung inklusive Anamnese und Notfalluntersuchung. Das Vorgehen bei der Untersuchung wird dabei für jeden Teil des Körpers einzeln mit Normalbefund und den häufigsten Krankheitszeichen und deren Überprüfung beschrieben. Die Notfalluntersuchung wird getrennt für ansprechbare („Be pro life“-Schema)und bewusstlose Patienten (Basic Life Support) erläutert. Im zweiten und größten Teil werden ausgewählte fachbereichspezifische Untersuchungen wie beispielsweise Weber-Test oder Visus-Prüfung ausführlich dargestellt. Darauf folgt im dritten Teil die Darstellung praktischer Basisfertigkeiten (Blutentnahme, EKG kleben und auswerten, Wunden nähen, Magensonden legen etc.) Im letzten Teil dreht sich dann alles um symptomorientierte Anwendungsgebiete nach dem Motto: Ein Patient kommt mit Bauchschmerzen, was ist zu tun? Hier kann dann auch das bis dahin Erlernte überprüft werden. Außerdem finden sich im vierten Teil ergänzend Anweisungen für Notfallmaßnahmen im Rahmen des Advanced Life Support. Schade ist, dass diese Gliederung nicht von außen zu erkennen ist, weshalb man immer etwas blättern muss. Zwischen all dem sind die Grundlagen der Arzt-Patienten-Kommunikation sowie häufige klinische Abkürzungen, Normwerte und Merkhilfen eingestreut.

Allgemein kann man sagen, dass zu jedem Thema genug Informationen gegeben werden, um die Tätigkeiten gut ausführen und den Patienten aufklären zu können. Dabei kann das Buch jedoch keine professionelle Anleitung, wie etwa einen U-Kurs zum ersten Lernen ersetzen. Besonders hilfreich finde ich die Beispielfragen für eine umfassende Anamnese und die im vierten Teil dargestellten Differentialdiagnosen häufiger Symptome. Um das schnelle Nachschlagen zu erleichtern, werden die meisten Sachverhalte übersichtlich in Stichpunkten und Tabellen dargestellt, wobei sich an vielen Stellen tiefergehende Erläuterungen und Indikationen in Textform finden. Über die meisten Handlungsabläufe und komplizierte anatomische Sachverhalte geben zusätzlich zahlreiche schematische und fotografische Abbildungen Aufschluss. Besonders Wichtiges und Stolpersteine sind hervorgehoben, Notfall-Algorithmen sind als Flow-Charts dargestellt. Die Sprache ist dabei durchgängig prägnant gehalten, wobei die meisten Fachbegriffe vorausgesetzt werden.

Da medizinische Notfälle vor allem durch Zeitdruck charakterisiert sind, sollten gerade die Notfall-Medizin bezogenen Abschnitte am besten vorbereitend gelesen werden. Sowieso macht es sicherlich einen besseren Eindruck, wenn man das entsprechende Kapitel bereits vor der Durchführung der jeweiligen Aufgabe studiert hat und nicht währenddessen immer wieder hineinschauen muss.

Fazit: Das Buch „Ärztliche Fertigkeiten“ ist vor allem für Famulanten und PJler, die sich ins kalte Wasser gestoßen fühlen, sehr hilfreich, da es schnell Antworten auf die häufigsten Fragen liefert und die wichtigsten Tätigkeiten übersichtlich dargestellt.

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Das Auswahlverfahren für Medizinstudenten https://www.studentenpack.de/index.php/2013/11/das-auswahlverfahren-fur-medizinstudenten/ https://www.studentenpack.de/index.php/2013/11/das-auswahlverfahren-fur-medizinstudenten/#respond Mon, 11 Nov 2013 08:35:30 +0000 http://www.studentenpack.uni-luebeck.de/?p=171981
Willkommen an der Universität! Auf diese Botschaft hoffen alle Bewerber

Willkommen an der Universität! Auf diese Botschaft hoffen alle Bewerber.[media-credit name="Lukas Ruge" align="aligncenter" width="645"] 

„Ich habe mich in Lübeck beworben, weil es hier sehr familiär sein soll.“ Diese Aussage konnte man bei den Auswahlgesprächen der Hochschule des Öfteren hören, auch wenn sich manch ein Dozent dessen gar nicht bewusst war. Auch der Aufwand, der für diese Gespräche in Anspruch genommen wird, wurde von vielen Bewerbern gelobt. Aber wie viel Organisation es wirklich braucht und wie es sich anfühlt, wenn man auf der anderen Seite des Kommissionstisches sitzt, durfte ich am eigenen Leib erfahren.

Manch einer hat vielleicht noch gar nichts von diesen Auswahlgesprächen gehört, besonders da diese für Nicht-Medizinstudenten keine Rolle im Bewerbungsverfahren spielen. Aber die insgesamt 120 Medizinanwärter, die mit einem Abiturnotendurschschnitt bis 1,9 direkt die Möglichkeit bekommen, ein Medizinstudium zu beginnen, auch wenn die Abiturnote eigentlich „zu schlecht“ ist, sehen diese als große Chance. Denn kaum eine andere Universität gibt sich so viel Mühe, was ebenfalls eine beliebte Antwort auf die Frage „Warum haben Sie sich gerade in Lübeck beworben?“ war.

Der Ablauf dieser Veranstaltung wirkt auf den ersten Blick etwas verwirrend. Denn die Studienplätze werden zentral von hochschulstart.de vergeben, allerdings darf jede Hochschule 60% der Bewerber über ein eigenes Verfahren zulassen. Die einfachste und häufigste Lösung ist, diese Prozentzahl ebenfalls nur über die Abiturnote zu vergeben, weshalb der Numerus Clausus sehr abschreckend wird. In Lübeck gibt es allerdings ein Auswahlverfahren, das diesen Namen auch wirklich verdient. Es wurden von den 1675 Bewerbern, die dieses Jahr Lübeck als 1. Ortspräferenz angaben, zunächst 240 für persönliche Gespräche ausgewählt. Diese Anzahl wird zwar ebenfalls nach ihrem Schnitt ausgewählt, allerdings haben die Bewerber im Vorfeld die Möglichkeit, diesen – eigens für diese Auswahl – zu verbessern. Sowohl mit einer abgeschlossenen Ausbildung im Medizinischen Bereich (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger oder Rettungssanitäter), als auch einer Note von 2,5 und besser im Test für Medizinische Studiengänge (kurz: TMS), der in ganz Deutschland angeboten wird, kann die Abiturnote jeweils um 0,4 verbessert werden. In diesem Jahr bekamen somit Abiturienten mit der Note 1,9 und besser in Lübeck eine Chance.

Doch nicht nur Bewerber werden gebraucht, denn es muss auch eine möglichst reibungslose Organisation und genügend Kommissionen geben. Linda Brüheim und Karin Sievers kümmerten sich dieses Jahr mit viel Engagement um diese Aufgabe. Ein kleiner Teil dieser Arbeit macht die Suche nach Hochschullehrern und Studenten aus, die sich bereit erklären, zwei volle Tage während der vorlesungsfreien Zeit zu opfern. Gerade bei den Studenten scheint es kein großes Problem zu sein, da der Anlauf jedes Jahr mehr als ausreichend ist. Also allein die Mitglieder der Kommissionen werden durch ein kleines Auswahlverfahren – wenn es auch „nur“ ein Losverfahren ist – gefunden. Nach einem Vortreffen, wo die wichtigsten Dinge erläutert werden und der Einladung zu einem Probeinterview, bei dem man sich mit dem Ablauf und den Fragen vertraut machen kann, fühlt man sich auch als Neuling angenehm vorbereitet und konnte entspannt den Tagen entgegenblicken.

Erwartungsvoll, gut gelaunt und auch etwas nervös sah ich dann dem 14. August 2013 entgegen, dem ersten Tag der Auswahlgespräche. Die 24 Studenten, die bei dem Verfahren als Helfer auserkoren waren, wurden an den Tagen unterschiedlich eingeteilt. Einen Tag widmete man sich der Organisation und den anderen der Kommission. Damit es auch in der Organisation nicht eintönig wird, gibt es hier nochmal unterschiedliche Bereiche: Empfang der Bewerber, Sortieren der abgegebenen Lebensläufe und anschließendes Verteilen in den Kommissionen und Dateneingabe der Bewertungszahlen. Durch das einmalige Rotieren nach der Mittagspause konnte man sich in zwei dieser Bereiche austoben, wobei ich diese Arbeit eher als langatmig gesehen habe, denn durch die 45 Minuten, die für jeden Bewerber eingeplant sind, entstehen häufiger recht lange Pausen, die man als Student aber zu füllen weiß. Nach einem langen Tag und einiges an Erfahrung reicher, freute ich mich nun tatsächlich auf das frühe Aufstehen am nächsten Morgen, denn jetzt konnte ich mich endlich in die Kommission setzen und 10 Studienbewerber beurteilen. Dass dadurch ein kleines Gefühl der Macht entstand, kann man mir sicherlich nicht negativ anrechnen. Jetzt hieß es nur noch einen kühlen Kopf bewahren und an alle Tipps, Tricks und Pflichten zu halten, die mir mit auf den Weg gegeben wurden. Allerdings darf man auch den Druck nicht vergessen, der auf einem lastete. Immerhin wurde man dafür „ausgebildet“, dass man unvoreingenommen und realistisch an das Wohl der Universität denkt. Dementsprechend musste man sich selbst nach jedem Kandidaten fragen: passt er zu unserer Universität und würde ich ihn gerne in meinem Studiengang haben wollen? Je nachdem wie die Antwort auf diese Fragen ausfiel, durfte man sich dann auf einem eigens für diese Veranstaltung erstellten Bewertungsbogen verewigen. Das versehentliche Auslassen einer Bewertung oder vergessene Unterschriften waren die häufigsten Gründe dafür, dass die Studenten aus der Organisation genau diese Bögen wieder zurückbringen mussten und meistens die vergesslichen Hochschullehrer auf das Fehlende hinwiesen. Sätze wie „Ach, Herr Professor, sie haben schon wieder die Unterschrift vergessen, so geht das aber nicht!“ waren keine Seltenheit und kehrten zumindest für diese beiden Tage die Rollenverteilung an der Universität ein wenig um. Denn auf einmal wurden die Dozenten kontrolliert und immer und immer wieder auf ihre „Schusselfehler“ hingewiesen. Dies darf man wohl als eine seltene Gelegenheit betrachten, die man sich als Student auf keinen Fall entgehen lassen sollte.

Zusammenfassend lässt sich für mich sagen, dass diese Veranstaltung mit viel Engagement und Liebe zum Detail von allen Beteiligten organisiert und durchgeführt wurde. Die Reaktionen der Teilnehmer zeigten, dass dies sehr geschätzt wird (mit einer Schulnote von 1,8). Für die Bewerber selbst hat sich das Verfahren gelohnt, denn es wurden viele zugelassen, die es nicht geschafft hätten, wenn nur die Abiturnote gezählt hätte. Das beweist, dass diese Veranstaltung einem guten Zweck dient und diesen auch ohne Ausnahme erfüllt. Nun stellt sich abschließend vielleicht noch die Frage, was der eigentliche Lohn für die Anstrengungen ist. Abgesehen vom Spaß, den ungezwungenen Kontakten mit Hochschullehrern und weiteren -mitarbeitern und der einzigartigen Erfahrung gab es noch eine andere Sache, die jedes Studentenherz höher schlagen ließ: lecker belegte Brötchen en masse in den Mittagspausen! Alles zusammengenommen wohl Entlohnung genug.

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