Wenn zwei Menschen mit Doppelnamen heiraten, wie können sie dann heißen? Wird aus Isa Müller-Lüdenscheid und Andrea Wieczorek-Zeul dann Andrea und Isa Müller-Lüdenscheid-Wieczorek-Zeul? Um es vorwegzunehmen: Nein. Aber Isa und Andrea haben verwirrend viele Optionen. Namen, Rufnamen, Familiennamen und alles dazwischen sind kompliziert und weil in Deutschland alles geregelt ist, was geregelt werden kann, gibt es Vieles zu beachten.

Vorname: Alpha-Kevin

Die meisten wissen: In Deutschland sind nicht alle Vornamen erlaubt. Die Gründe dafür sind vielfältig, so soll verständlicherweise von einem Namen keine Belastung für das Kind ausgehen, weswegen gewisse (historisch) belastete Vornamen wie Judas oder Adolf von Ämtern abgelehnt werden können. Zudem ist zwischen dem Vornamen und dem Rufnamen zu unterschieden. Der Rufname ist der Teil des gesamten Vornamens, mit dem sich eine Person sich üblicherweise ansprechen lässt.

Andere Gründe erscheinen weniger zeitgemäß, so muss aktuell am Namen das Geschlecht des Kindes erkennbar sein, ein Name der dies nicht erkennen lässt, muss daher durch einen weiteren, eindeutigen Namen ergänzt werden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum dritten Geschlechtseintrag im Geburtenregister ist allerdings mit dieser Regelung nur schwer vereinbar. (Zudem konnte der Eintrag seit 2013 frei bleiben, um intersexuellen Menschen kein Geschlecht vorzuschreiben). Aktuelle Regelung ist: “Alpha” ist nur ein erlaubter Vorname, wenn er per Bindestrich mit geschlechtsspezifischen Namen kombiniert wird, wie Kevin oder Jacqueline.

Wie viele Namen darf man einem Kind geben? Schlussendlich entscheidet das jeweilige Amt. Angeblich können es bis zu sieben sein, fünf Namen sind zumindest meist unproblematisch. Gewisse Relevanz gewann die Frage, als eine Mutter 2004 vor das Verfassungsgericht zog, um die zuvor vom Oberlandesgericht Düsseldorf untersagte Benennung ihres Kindes mit zwölf Vornamen durchzusetzen. Sie sah darin Art. 2 des Grundgesetzes widersprochen, also ihrem Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit.

Das Gericht wies die Klage ab und bestätigte die Entscheidung des niedrigeren Gerichtes. Die Namenswahl dürfe nämlich nicht dem Kindeswohl widersprechen. Mit zwölf Vornamen wäre das Kind aber “erheblich belastet” gewesen. Zudem ging es bei der Benennung eines Kindes nicht um die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit der Mutter, sondern um die Sorgeverantwortung im Interesse des Kindes. Auch wenn Eltern sich nicht einigen können, wie ihr Kind heißen soll, entscheidet am Ende ein Gericht.

Macht gleich alles falsch - Der Stadtverkehr Lübeck. Das Formular zum Beantragen von Monatskarten erlaubt zwar haufenweise ungültige oder veraltete Titel, zwingt aber den Antragsteller zwischen „Herr“ und „Frau“ als Anrede auszuwählen. Notwendig ist das alles nicht, die Karte ist übertragbar.

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Namenszusätze: Dr. Mika Gräfin von Hinkelstein II, MdB

Daran, dass es Namenszusätze gibt, sind hauptsächlich die Adligen Schuld. Adel, Ritterschlag, Gutsbesitz und ähnliche längst irrelevante Statusbezeichnungen führten dazu, dass sich früher Menschen etwas vor, in die Mitte oder an das Ende ihres Namens hefteten. Nicht ohne Grund: Der Namenszusatz, zum Beispiel der Adelstitel, brachte Privilegien mit sich.

Durch das “Art. 109 Abs. 3 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919” wurden alle diese Privilegien aufgehoben. Es sollten “alle Deutschen vor dem Gesetze gleich” sein und da konnten Adelsprivilegien nicht bestehen bleiben. Und so musste man nun einen Grafen nicht mehr mit Hochwohlgeboren ansprechen, der Titel allerdings blieb und wurde Teil des Nachnamens.

Als Adelsprädikate bezeichnet finden sich insbesondere “zu”, “von und zu”, “vom”, “zum”, “vom und zum”, “von der” oder “von dem” noch häufig in Namen. So ist es nicht ungewöhnlich auf Menschen zu stoßen, die ein “von” zu Beginnn ihres Nachnamens tragen (Mika von Hinkelstein) welches manchmal noch den eigentlichen Titel hinzu bekommt (Mika Graf/Gräfin von Hinkelstein).

Weniger bekannt sind Vulgonamen, auch als Genanntnamen bekannt. Ein solcher Name wäre beispielsweise Mika Hinkelstein genannt Großeotto, wobei alles außer Mika dann zum Familiennamen der Person gehört. Warum? Großgrundbesitz. Irgendwann hat ein Herr Hinkelstein in die Reiche Familie Großeotto eingeheiratet. Dadurch verlor er seinen Namen nicht, war nun aber auf dem Gut Großeotto tätig und für die restliche Bevölkerung war dies nun der Name, an den sie dachten, wenn sie an ihn und seinen Hof dachten. Deshalb wurde er so genannt.

Ebenfalls vom, vor dem/vor der oder ähnliche Ortsbezeichnungen finden sich noch heute in Namen, weil sie auf Orte oder einen Hof verweisen. Vong ist (bisher) kein gültiger Zusatz.

Nicht immer überleben Namenszusätze als solche, manchmal wachsen sie auch zu einem einzelnen Namen zusammen, so wie der mit 29 Zeichen meist als längster Nachname Deutschlands (ohne Leerzeichen oder Bindestriche) genannte Ottovordemgentschenfelde.

Akademische Grade, auch das “Dr.” vor dem Namen, und Berufsbezeichnungen sind keine Namensbestandteile. Manche, wie auch der Doktorgrad, können dennoch auf dem Personalausweis eingetragen werden. Auch das ist natürlich durch ein Gesetz geregelt und zwar das “Gesetz über die Führung akademischer Grade”, welches auch spezifiziert, dass Menschen einen Grad oder eine Berufsbezeichnung führen dürfen, aber keinerlei Anspruch haben, mit ihrem Grad oder ihrer Berufsbezeichnung angesprochen zu werden. Dies gilt übrigens auch für Professoren.

Neben einem potentiellen Titel vor dem Namen und einem Adelsprädikat zwischen den Namen kann ein Name auch am Ende durch eine Ergänzung verlängert werden. Hier haben sich insbesondere Kürzel für Posten oder Ämter etabliert, die wie der akademische Grad nicht tatsächlich Bestandteil des Namens sind. Übliche Beispiele sind “MdL” für Mitglied des Landtages, oder “RA” bei Rechtsanwälten. Zudem gibt es genealogische Zusätze wie “Junior”/”Senior” oder eine lateinische Zahl nach dem Namen.

Familiennamen: Müller-Lüdenscheid

Angeblich existieren in Deutschland nahezu eine Million verschiedene Familiennamen. Müller und die verschiedenen Variationen (Möller…) sind dabei der häufigste Nachname. Etabliert haben sich diese schon ab dem zwölften Jahrhundert, wurden aber erst im Jahre 1900 tatsächlich per Gesetzgebung festgelegt. Seitdem hat jeder Mensch, der in Deutschland geboren wird, einen Vornamen, eventuell einige Zwischennamen und einen Nachnamen und das auch immer in dieser Reihenfolge. Andernorts war man schneller, schon im neunten Jahrhundert wurde in Venedig ein Familienname vererbt.

Dabei wurde auch festgelegt, dass der Nachname der Familienname ist, der von Eltern auf Kinder übergeht. Die meisten in Deutschland entstandenen Familiennamen folgen einer von vier Gruppen: Berufsbezeichnungen oder Amtsbezeichnung (Müller, Wagner, Schulz), Namen von Vätern (Patronym) oder Müttern (Metronym) wie Hansen, Peterson oder auch Hartmann. Eigenschaften (Klein, Krause, Fromm), geographischen Herkunft (Frankenstein, Grünewald) oder Besonderheiten des Ortes (Stein, Horn, Busch).

Kulturelle Unterschiede: Govindjee

Als wäre es nicht schwer genug mit den alten Adelstiteln und Hofnamen, den akademischen Graden und Berufsbezeichnungen und den aneinandergereihten Rufnamen, so kommt es ja durchaus vor, dass Menschen nach Deutschland ziehen, die ihren Namen in einem anderen Land erhalten haben. Auch damit muss also jede Personaldatenbank, jedes Einwohnermeldeamt und auch jedes Identity Management System einer Universität umgehen können.

Die Regierung von Großbritannien hat zu diesem Zweck einen “Naming Guide” herausgebracht, der auf 88 Seiten verschiedene nationale und kulturelle Namenspraktiken zusammenfasst.

Das erste Problem erkennt man schon an der in Deutschland üblichen Bezeichnung “Vorname” und “Nachname”, diese suggerieren eine Reihenfolge, aber Rufnamen stehen nicht in allen Kulturen am Anfang eines ganzen Namens. In Rumänien ist die Reihenfolge von Vor- und Nachnamen beliebig. Bei manchen tamilischen Namen wird der Rufname am Ende genannt, der Zuname, in diesem Fall ein Patronym , der Vorname des Vaters, zuerst. Pashtu, Dari, Sikh und viele weitere Kulturen nutzen Namen, die gar keinen Familiennamen haben. So publizierte beispielsweise der indisch-amerikanische Professor Govindjee mit seinem einzigen Namen.

Somali-Namen enthalten nicht nur ein Patronym, sondern auch noch einen Namen für den Namen des väterlichen Großvaters. Dies heißt: Nachnamen innerhalb mehrerer Genrationen einer Familie sind unterschiedlich.

Grundsätzlich kann jeder Mensch, der sich einbürgert oder sonst irgendwie seinen Namen bei deutschen Behörden registriert, seinen Namen so behalten, wie dieser war. Er kann allerdings zahlreiche Änderungen durchführen, so darf nach Art. 47 (1) Abs 2 “bei Fehlen von Vor- oder Familiennamen einen solchen Namen wählen”. Achtung: Er kann. Verpflichtet ist er jedoch nicht.

Es kann also in Deutschland sehr wohl Menschen mit Namen geben, die Ämter bei Geburt nicht zulassen würden, weil sie keinen Nachnamen besitzen oder in Deutschland nicht gebräuchliche Bestandteile beinhalten.

Letztendlich ist nicht einmal garantiert, dass ein Name unverändert bleibt. So galt es Anfang des neunzehnten jahrhunderts in Hawaii als üblich, dass Eltern sich umbenannten, um ihr krankes Kind vor bösen Einflüssen zu schützen.

Ehenamen: Müller-Lüdenscheid-Wieczorek-Zeul geb. von Hinkelstein

Der häufigste Grund für Namensänderungen in Deutschland sind Eheschließungen.

Eheschließungen allerdings sind nicht einfach nur Umbenennungen, sie folgen in Deutschland natürlich strengen Regeln, die weitestsgehend dem Familiennamenrechtsgesetz entspringen. Wie die Eheleute nach Eheschließung heißen wollen, müssen sie gegenüber dem Standesbeamten erklären. Gewählt werden kann nicht jeder x-beliebige Name, sondern einer der Familiennamen der jeweiligen Eheleute (wobei es auch dort wieder Ausnahmen gibt). 1991 stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass bei fehlender Erklärung nicht einfach der Name des Mannes gewählt wird, sofern sich die Eheleute nicht einigen. Seit 1994 brauchen sie sich nicht zu einigen, sie geben einfach keine Erklärung ab und behalten beide ihren bisherigen Namen.

Also zurück zu Isa Müller-Lüdenscheid geb. von Hinkelstein und Andrea Wieczorek-Zeul. Isa hat in diesem Beispiel bereits eine Ehe hinter sich und hat nach der Scheidung den Namen behalten. Nun möchten Isa und Andrea heiraten und machen sich Gedanken zum Namen. Natürlich können beide jeweils ihren Namen behalten, zusätzlich haben sie aber noch N weitere Lösungen.

Isas Name bei Geburt sowie der aktuelle Name als auch Andreas Name stehen natürlich zur Verfügung, aus den beiden können also die Eheleute Müller-Lüdenscheid, die Eheleute von Hinkelstein und die Eheleute Wieczorek-Zeul werden. Erst vor kurzer Zeit, nämlich 2009, legte das Bundesverfassungsgericht dies noch einmal fest: Ketten von Nachnamen, die über 2 Namen hinausgehen, sind nicht erlaubt. Isa Müller-Lüdenscheid-Wieczorek-Zeul ist also keine Option. Haben beide Eheleute aber nur einen Namen so ist die Reihenfolge innerhalb des Doppelnamens beliebig. Heißen die beiden Partner schon vor Eheschließung gleich, ist ein Doppelname nicht möglich. Das Bundesverfassungsgericht war es auch, das entschied, dass Müller-Lüdenscheid ein möglicher gemeinsamer Name ist, obwohl Isa als Isa von Hinkelstein geboren wurde und den Namen nur durch frühere Ehe erworben hat. Der frühere Partner hat auch keine Möglichkeit, so das Gericht, dem zu widersprechen.

Aber da hört es noch nicht auf mit den Möglichkeiten. Denn Menschen mit Doppelnamen sind nicht verpflichtet beide zu ihrem Ehenamen zu machen, der Ehename von Isa und Andrea könnte also auch Müller, Lüdenscheid, Wieczorek oder Zeul sein. Zudem sind auch Neubildungen möglich, genau dann, wenn Isas Geburtsname von Hinkelstein der Ehename werden soll. Andrea hat nun die Möglichkeit einen ihrer beiden Nachnamen als Doppelnamen anzuhängen, also kann Andrea von Hinkelstein-Wieczorek oder Andrea von Hinkelstein-Zeul oder, die Reihenfolge ist ja beliebeig, Andrea Wieczorek von Hinkelstein heißen.

Je nach dem, wie wild das Namensgeschiebe wird, können Standesämter natürlich die Gefolgschaft verweigern. Bei besonders klagefreudigen Menschen landen diese Fälle dann beim Bundesverfassungsgericht.

Alle Annahmen sind falsche Annahmen

Namen sind also komplex. Aber warum ist das relevant? Nun, wie Professor Govindjee in vielen Interviews festgestellt hat, ist das Leben kompliziert für Menschen, deren Namen nicht dem “westlichen” Standard folgen. Allzuoft werden Annahmen über Namen gemacht und Anmeldungen in Formularen, Einkäufen oder auch rechtlichen Prozesse für jene, die diesen Annahmen nicht entsprechen, unmöglich. Was also ist die Lösung? Keine Annahmen machen.

Ein einzelnes Feld, welches beliebig lange, aber auch beliebig kurze Eingaben in jedem Schriftsatz erlaubt anstelle einer komplexen Überprüfung von Kriterien, die ohnehin falsch sind. Und wenn man schon dabei ist, das Formular zu vereinfachen und Annahmen zu entfernen: Nicht jeder Mensch kann ein Geschlecht, eine Nationalität oder eine feste Adresse angeben, wenn diese Daten also nicht benötigt werden, gibt es keinen Grund sie abzufragen.

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