All die schönen BuchstabenLukas Ruge | StudentenPACK.

All die schönen Buchstaben

Update am Ende des Textes.

Ab dem 1. Januar kommt auf Studierende vielleicht eine neue Belastung zu: Wer sich bisher beim Lernen auf im Moodle zur Verfügung gestellte Artikel und Buchausschnitte verlassen hat, wird sich andernorts danach umsehen müssen. In fast allen Bundesländern weigern sich die Universitäten, dem neuen Rahmenvertrag mit der Verwertungsgesellschaft Wort (kurz VG Wort) beizutreten. Doch ohne Rahmenvertrag können Studierenden kaum noch Materialien zur Verfügung gestellt werden.

Die VG Wort ist sozusagen die GEMA für Sprachwerke, also Bücher, Paper, Blog-Einträge, Drehbücher und Ähnliches. Sie vertritt die Urheber solcher Werke, was sowohl die Autoren als auch Übersetzer sein können, die einen Text schreiben. Wird der Text irgendwo genutzt, so soll der Autor dafür Geld erhalten. Dieses Geld sammelt die VG Wort zentral, behält einen Verwaltungsaufwand und leitet den Rest weiter. Dies entlastet Autoren und Verlage, welche sich sonst bei jedem einzelnen Werk überall wo es genutzt wird darum kümmern müssten, dass die Autoren die Tantiemen, die ihnen rechtlich zustehen, erhalten.

Der Status quo

Dass es überhaupt möglich ist, kostenlos im Intranet – an der Uni Lübeck also im Moodle, an der FH der FH-Lernraum – Studierenden und Schülern Auszüge aus Büchern zur Verfügung zu stellen, verdanken wir einer Reform des Urheberrechts im Jahr 2003. Dort erlaubt nun Paragraph 52a, dass “veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen [und] Hochschulen.” genutzt werden dürfen. Es heißt aber weiter: “Für die öffentliche Zugänglichmachung […] ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.” Als diese Verwertungsgesellschaft sieht sich die VG Wort.

Nach juristischem Ringen, darunter gegen die Fernuniversität Hagen, konnten Gerichte dann auch etablieren, wie genau diese Regelung zu verstehen sei, und die Verwertungsgesellschaft konnte mit den Ländern einen Vertrag darüber abschließen, wie es möglich sein sollte, dass Verlage und Autoren an das ihnen zustehende Geld kommen. Dabei gab es allerdings bereits reihenweise Beschränkungen, so durften niemals mehr als hundert Seiten eines Werkes zur Verfügung gestellt werden und zudem niemals mehr als zwölf Prozent. Gesamtwerke durften nur zur Verfügung gestellt werden, wenn sie unter 26 Seiten lang waren.

Dafür, dass in Online-Plattformen wie dem Moodle Auszüge aus Büchern und Zeitschriften zur Verfügung gestellt wurden, zahlten Universitäten einen Pauschalbeitrag. Die VG Wort verteilte diesen nach Gutdünken, denn es war nicht nachvollziehbar, welche Werke von den Unis wie genutzt werden und in wie großen Veranstaltungen. Es könnte diese, für Rechteinhaber unzufriedenstellende, Lösung gewesen sein, die die VG Wort dazu brachte, diesen Lösungsweg anzuzweifeln.

Die VG Wort klagt.

Insbesondere, so ließ man seitens der VG Wort wissen, fehle die Nachvollziehbarkeit, welche Werke tatsächlich zum Einsatz kämen, denn es wurden ja keine Lehrbücher verkauft. Am Absatz eines Buches, das vielleicht nur einmal in der Universität vorhanden war, konnte die VG Wort nicht nachvollziehen, ob hunderte Studierende es jedes Jahr lesen mussten, während andere Bücher im Regal verstaubten. Die Urheber konnten also nicht für die Verwertung ihrer Werke belohnt werden. So klagte die VG Wort vor dem Oberlandesgericht München und bekam 2013 recht. Es sei den Universitäten zuzumuten, die genutzten Werke einzeln zu melden. Ab dem 1. Januar 2017 sollen die Universitäten nun angeben wie viele Seiten aus welchem Werk sie nutzen und wie viele Teilnehmer die Veranstaltung hat, in welchem die Werke genutzt werden. So spezifiziert es der neue Rahmenvertrag, ausgehandelt zwischen der Verwertungsgesellschaft und der Kultusministerkonferenz.

Abgerechnet werden soll zukünftig nach dem Schlüssel “Seiten x Teilnehmerzahl x 0,8 Cent”. Es würde also bei einem Seminar mit 20 Teilnehmern 1,28 Euro pro Semester kosten, ein acht Seiten langes Paper zu veröffentlichen. Will ein Dozent 100 Seiten aus einem Standardwerk allen seinen Studierenden in der 350 Personen starken Grundlagenvorlesung mitgeben, so kommen auf die Universität Kosten in Höhe von 280 Euro zu. Die Summen sind also überschaubar und das waren sie auch schon vorher. Im Vertrag zwischen den Ländern und der VG Wort für das Jahr 2016 wurde festgelegt, dass alle Länder gemeinsam der VG Wort für das gesamte Jahr 2.175.000 Euro überweisen, also weniger als einen Euro pro Student.

Um die neuen Verfahren zu testen, hat die VG Wort zusammen mit der Uni Osnabrück im Wintersemester 2014/2015 einen Testbetrieb durchgeführt. Dort kam man kam zu dem Ergebnis, dass es für Dozierende je nach Menge der Unterlagen bis zu zwei Stunden pro Woche dauern könnte, die verlangten Informationen über die von der VG Wort zur Verfügung gestellte Maske einzugeben. Dieser Mehraufwand sei nicht akzeptabel. So seien, weil Dozenten das Verfahren entweder nicht verstanden hätten oder nicht mitmachen wollten, auch die Menge an Materialen im Intranet deutlich gesunken. Dies ist natürlich weder im Sinne der Studierenden, die die Materialen benötigen, noch im Sinne der VG Wort, welche weniger Einnahmen erhält. Die VG Wort gab gewisse Unzulänglichkeiten in der Pilotstudie zu, argumentierte aber auch, mit Verbesserungen der Eingabemaske und mehr Routine bei den Dozenten würde der Zeitaufwand deutlich sinken. Zudem, so argumentierte Rainer Just, Geschäftsführer der VG Wort, im Campusradio Hertz 87.9 aus Bielefeld, erhalten die Dozenten für ihren Aufwand eine Gegenleistung: Nämlich das Recht, Werke legal Studierenden zu Unterrichtszwecken zur Verfügung stellen zu können.

Doch die Hochschulrektoren finden diese Argumentation nicht zufriedenstellend. Es müsse einen Mittelweg geben, der mit weniger Aufwand für Dozierende verbunden sei. Sie schlagen anstelle der Einzelmeldung jedes Werkes vor, stichprobenartig durch die VG Wort überprüfen zu lassen, welche Werke genutzt werden. Nun ist High-Noon zwischen VG Wort und den Universitäten. Die Verwertungsgesellschaft beharrt auf dem ausgehandelten Rahmenvertrag, da die Zumutbarkeit der Einzelmeldung ja auch gerichtlich bestätigt wurde. Die Universitäten hingegen, auch die Uni Lübeck, weigern sich dem Rahmenvertrag beizutreten.

Alles löschen

Wenn sich die beiden Gruppen nicht noch kurzfristig einigen, dürfte die Nutzbarkeit von Werken nach Paragraph 52a Urhebergesetz mit dem neuen Jahr enden. Das gilt auch für alle Unterlagen, die bereits jetzt online sind. Alles was bisher aufgrund dieses Paragraphen online sein durfte, muss aus dem Moodle gelöscht werden. Es empfiehlt sich also bereits jetzt, alle Unterlagen zu den Fächern, die man hört, herunterzuladen. Diese Dateien dürften demnächst verschwinden. Dies wird verschiedene Vorlesungen betreffen: Von Medizin über Mathematik bis zur Informatik gibt es Vorlesungen und Seminare, in denen Paper und Buchausschnitte über das Moodle Teil der Lehre sind.

Weiterhin verfügbar werden Vorlesungsfolien mit Bildern und Zitaten aus fremden Werken sein, da dies unter das Zitatrecht fällt. Genausowenig betrifft das Auslaufen des Rahmenvertrags die Nutzung von Medien innerhalb der Vorlesung selbst, wie das Vorspielen kurzer Film- oder Audioschnipsel.

Eine plötzliche, unerwartete Chance für ihre Sache sehen Organisationen wie das Bündnis freie Bildung, die sich dafür einsetzen Lehrbücher, insbesondere wenn die Autoren im öffentlichen Dienst stehen, unter sogenannten “Open Access”-Lizenzen zu veröffentlichen. Denn für solche Werke gelten die Bedingungen aus Paragraph 52a nicht, sie können jederzeit, überall, zur Verfügung gestellt werden.

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