Da allein für Mitglieder der Redaktion fünf Versuche unternommen werden mussten, den Meldebeleg für das zweite medizinische Staatsexamen korrekt auszufüllen, sehen wir uns gezwungen, die knapp bemessenen Richtlinien etwas zu erweitern. Der Sprachduktus wird sinngemäß fortgeführt, weshalb ihr ausnahmsweise gesiezt werdet.

1. Das erste Feld benötigt ausschließlich die Kurzbezeichnung der Universität. Während „Universität zu Lübeck” nahezu perfekt hineinpasst, ist „Thomas-Mann-Universität“ ein Zeichen zu lang und deshalb nicht zu verwenden. Auch „Stiftungsuniversität seit 2015“ ist keine geeignete Alternative.

2. Nun wird Ihr Familienname erfragt. Dieser besteht obligatorisch aus mindestens einem Groß- und einem Kleinbuchstaben, Sonderzeichen sind fakultativ. Wird Ihr Name allgemein durch eine Zahl ergänzt, ist die römische Schreibweise mit korrektem Artikel im Nominativ und mit Schlusspunkt anzugeben, also beispielsweise „der IV.“. Widerstehen Sie unbedingt dem Drang, Ihre Adels- und Doktortitel aufzuführen.

3. Bei „Namenszusätze“ können nun akademische Titel aufgeführt werden. „Prof.“ weckt Ansehen, „Dr. med.“ erregt Misstrauen.

4. Heben Sie sich die Fragen, warum es „Adelsprädikate“ heißt, obwohl Worte wie „von“ oder „zu“ doch Präpositionen sind, für das mündliche Examen auf. Außerdem müssen etwaige Adelssubstantive wie „Baron“, „Graf“ oder „Königin“ hier eingegeben werden. Bei mehreren Adelssubstantiven ist das höchstrangige anzugeben. „Kardinal“ oder „Papst“ sind keine Adelssubstantive und deshalb wegzulassen.

5. Im Feld „Geburtsname“ ist im Sinne des Examens eine Falschantwort gesucht. Sollten Sie mit Adelspräposition geboren sein, fällt diese weg.

6. Vornamen sind Kür. Scherznamen wie „Anne Theke“ oder „Thomas Mann“ erregen stets Heiterkeit.

7. Beim Geburtsdatum müssen zwei Felder für die Jahreszahl im gregorianischen Kalender reichen, können durch ein „n. Chr.“ aber spezifiziert werden.

8. Ein einziges Feld muss genügen, Ihr Geschlecht anzugeben, sollte Ihr Adelssubstantiv dieses nicht bereits unmissverständlich preisgeben. Handeln Sie nicht vorschnell: „m, w, ♀ oder ♂“ mögen einleuchten, gewünscht ist aber eine positive ganze Zahl, die nicht größer als zwei ist. Im Sinne der Inneren Medizin ist hierbei nicht etwa eine richtige, sondern die richtigste Antwortmöglichkeit zu wählen!

9. Schlagen Sie Ihre Staatsangehörigkeit auf der Rückseite nach. Während Neukaledonien und Gibraltar dabei sind, können die Westsahara, Südossetien oder der Südsudan nicht vom IMPP als autonome, souveräne Staaten anerkannt werden. Melden Sie sich in diesem Fall mit „XXX“ als staatenlos.

10. Geben Sie Ihren Geburtsort an. Wählen Sie unbedingt die Schreibweise in Ihrer Geburtsurkunde, auch wenn Sie auf veraltete Schreibweisen wie „Karl-Marx-Stadt“ oder „Königsberg“ zurückgreifen müssen.

Noch keine Kommentare, sei der Erste!