Der Brief beginnt mit “… dem Antrag auf Feststellung [der Gemeinnützigkeit] wird nicht entsprochen. Der Verein erfüllt mit der Satzung nicht die Voraussetzungen nach §§ 51, 59, 60 und 61 der AO” Na toll! Das kostet jetzt alles wieder Geld und Zeit und Nerven und es hätte alles viel einfacher sein können. Und was ist überhaupt die AO?

Das war ich im August und das Finanzamt hatte mir soeben mitgeteilt, dass der “Verein zur Unterstützung des StudentenPACKs”, dessen Vorsitzender ich war, mit seiner aktuellen Satzung nicht gemeinnützig werden kann. Jetzt galt es zu verstehen, was das Problem war, dann die Satzung nachzubessern und dann abzustimmen. Der Notar musste erneut mit der Eintragung ins Vereinsregister beauftragt werden, die Antwort des Amtsgerichtes abgewartet werden, ein erneuter Antrag beim Finanzamt erfolgen, und so weiter. Es hätte alles so einfach sein können, wenn ich vorher gewusst hätte, wie man einen Verein gründet. Ich wusste es nicht und deshalb habe ich, zum Glück des interessierten Lesers, sehr viel falsch gemacht. Warum der ganze Stress, vielleicht fange ich einfach am Anfang der Geschichte an.

Warum gründet man überhaupt einen Verein?

Der Knackpunkt ist Geld. Wer Geld sammelt, Geld ausgibt oder einfach nur finanzielle Reserven für die Arbeit einer Gruppe von Menschen vorhalten möchte sollte sich überlegen, ob ein Verein das Richtige ist. Ebenfalls macht es Sinn einen Verein zu gründen, wenn man etwas betreibt wie einen Chor, eine Theatergruppe oder ein Museum, welches nicht von bestimmten Personen abhängig sein soll. Gerade Studenten sind als Betreiber meist nur einige Jahre an einem Ort, der Verein jedoch kann als juristische Person einspringen, wo die kurze Verweildauer von Menschen sonst einiges erschwert. Im Fall des StudentenPACKer e.V. gaben der Ankauf und Betrieb der Domain www.studentenpack.de den Anstoß dazu, den Verein tatsächlich zu gründen. Überlegt hatten wir es aber schon lange.

Die wichtigsten Bestandteile einer Satzung

Das kann ja nicht so schwer sein. Vereinssatzungen und Mustersatzungen gibt es im Internet zuhauf. Schnell zusammengewürfelt was man braucht, gegebenenfalls etwas umformuliert, und ab zum Amtsgericht. So haben wir es gemacht und das war nicht so schlau.

Trotzdem lohnt es sich bevor man eine Satzung erstellt zu wissen, welche Bestandteile sie haben muss: Eine Satzung beginnt meist mit einer Präambel, einer kurzen Einleitung. Sie ist rechtlich nicht verpflichtend, gibt der Satzung aber einen leserlichen Rahmen. Es folgt der erste Paragraph, welcher grundsätzlich den Namen des Vereins (z.B. “Verein zur Unterstützung des StudentenPACKs”), den Sitz des Vereins (Lübeck) und das Geschäftsjahr (immer vom 1. April bis zum 31. März des Folgejahres) definiert.

Die folgenden Paragraphen definieren den Zweck des Vereins, hier gibt man üblicherweise auch die Gründe an, wegen derer man als gemeinnützig anerkannt sein sollte.

Es folgen die Paragraphen zu dem, was einen Verein ausmacht, den Mitgliedern: Die Mitgliederversammlung ist das Herzstück eines Vereins, sie beschließt alles, was es zu beschließen gibt. Eine Satzung muss regeln, wie man Mitglied wird, welche Arten von Mitgliedschaft es gibt, wie man die Mitgliedschaft verliert, wie hoch die Beiträge sind (falls man welche erheben möchte, der StudentenPACKer e.V tut dies nicht), wie oft und warum sich die Mitglieder zur Mitgliederversammlung treffen müssen (gesetzliches Minimum ist jährlich) und wie diese Treffen funktionieren (digitale Treffen sind möglich).

Letztlich muss jeder Verein, so will es deutsches Recht, einen Vorstand haben. Ein Vorstand kann beliebig groß sein, aber mindestens besteht er aus einem Kassenwart, einem Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitzenden. Meistens benennen Vereine zudem aus den eigenen Reihen ein oder zwei Rechnungsprüfer, welche für die Mitglieder die Arbeit des Kassenwarts überprüfen.

Mit diesen Regelungen ist beschrieben wie der Verein funktioniert, schlussendlich fehlt noch, wie er sich auflöst (z.B. durch Beschluss der Mitgliederversammlung), und fertig ist die Satzung.

Aller Anfang ist Beratung: Das Finanzamt

Vereine arbeiten mit Geld und wenn Geld im Spiel ist, dann will das Finanzamt mitreden. Aber das Finanzamt kommt üblicherweise nicht erst ins Spiel, wenn man die erste Steuererklärung machen will. Viele Vereine sind gemeinnützig und wenn es um Gemeinnützigkeit geht, ist das Finanzamt deine erste Adresse. Formell, so findet man es auch in vielen Ratgebern im Netz, sollte man zuerst den Verein gründen und ins Vereinsregister eintragen lassen, bevor man sich um die Gemeinnützigkeit bemüht. Intuitiv scheint dies Sinn zu ergeben: Nur ein Verein, der formal existiert, kann beantragen gemeinnützig zu sein. Doch fragt man im Finanzamt nach, sieht das ganz anders aus:

Ein Verein ist nämlich auch ein Verein, wenn er nicht eingetragen ist. Nachdem der Verein also gegründet und die Gründungssatzung beschlossen ist, ist es empfehlenswert, sie dem Finanzamt mit Bitte um Überprüfung der Satzung bezüglich der Genehmigung der Gemeinnützigkeit zu schicken. Das geht in einem Brief, dem man eine Kopie der Satzung beifügt, weitere Formulare sind nicht nötig. Für Vereine mit Sitz in Lübeck ist das Finanzamt Lübeck zuständig. Wir hatten dies nicht gemacht, stattdessen haben wir unseren Verein sofort eintragen lassen um dann, wie eingangs erwähnt, vom Finanzamt einen Korb zu kassieren.

Gemeinnützigkeit

Ob ein Verein gemeinnützig ist, oder vielmehr ob er es sein kann, hängt davon ab, was er tut. Ganz grob gilt: Der Verein darf keine kommerziellen Zwecke verfolgen und muss einen Passus in seiner Satzung haben, der klarmacht, für welchen als gemeinnützig anerkannten Bereich er sich einsetzt. Hier gibt es viele wie die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen, Unterhaltung einer Schule, einer Erziehungsberatungsstelle, Pflege von Kunstsammlungen, Pflege des Liedgutes und des Chorgesanges, Bekämpfung des Drogenmissbrauchs, Bekämpfung des Lärms, Errichtung von Naturschutzgebieten oder Kulturförderung. Es empfiehlt sich insbesondere bei diesen Pflichtsätzen nicht selbst kreativ zu werden, sondern passende Beispielsätze aus existierenden Satzungen zu übernehmen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Regelungen sich je nach Bundesland unterscheiden können, sodass eine Vereinssatzung aus dem eigenen Bundesland das sinnvollste Beispiel ist. Üblicherweise stimmen die Regelungen aber überein.

Beim StudentenPACKer e.V. haben wir uns für den Satz „Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie der Kultur.“ entschieden. Weil das aber eher unspezifisch klingt, haben wir auch einen Paragraphen hinzugefügt, der im Detail beschreibt was wir vorhaben, nämlich die Redaktion dieser Zeitung bei der Arbeit zu unterstützen, Artefakte studentischer Kultur in Lübeck zu archivieren und studentische Medien zu vernetzen.

Beim StudentenPACKer e.V. sind wir mit der Gemeinnützigkeit an einem Detail gescheitert. Jeder Verein muss in seiner Satzung beschreiben, was mit seinem Kapital geschieht, sollte er aufhören zu existieren. Wir schrieben also, dass das Geld an den AStA der Uni Lübeck gehen würde, welcher es nur zur Förderung studentischer Kultur nutzen solle. Was wir vergaßen: Ein gemeinnütziger Verein muss sein Kapital auch abgeben, wenn er die Gemeinnützigkeit verliert, unsere verbesserte Satzung musste also auch dies berücksichtigen.

Verein gründen

Gegründet wird ein Verein auf einer Gründungssitzung. Mindestens braucht man dafür sieben Menschen. Später müssen, damit der Vorstand besetzt werden kann, immer mindestens drei Personen im Verein sein, sonst löst sich der Verein von alleine auf (gut, dass die Satzung beschreibt, was dann zu tun ist).

Ein Protokoll einer Gründungssitzung beschreibt, wie die Gründungsmitglieder die Satzung besprechen und beschließen und beinhaltet die Namen und Adressen aller Gründungsmitglieder. Auch für solche Protokolle gibt es im Netz Beispiele, unter anderem das vom StudentenPACKer e.V.

Mit dem Gründungsprotokoll und der Satzung geht es danach zum Notar, der sich darum kümmert, den Verein beim Amtsgericht eintragen zu lassen. Eine Eintragung kostet ungefähr 70 Euro Notarsgebüren und nochmal 50 Euro für das Amtsgericht. Auch jede Änderung der Satzung kostet nochmal so viel. Es lohnt sich also, erst das Finanzamt zu fragen, welches die Satzung kostenlos beurteilt.

Einige Wochen nach dem Besuch beim Notar erhält der Vorsitzende des Vereins dann Post. Die Eintragung in das Vereinsregister ist erfolgt. Das eigentliche Abenteuer des Vereins geht damit natürlich erst los.

StudentenPACKer e.V.

Für den “Verein zur Unterstützung des StudentenPACKs e.V.” wie der StudentenPACKer e.V. formal heißt ist all dies nun geschehen. Seit Mitte 2015 sind wir ein Verein und inzwischen auch ein gemeinnütziger. Wir freuen uns natürlich über Fördermitglieder und reguläre Mitglieder, die mit uns zusammen die Volksbildung und studentische Kultur fördern möchten. Wir freuen uns aber auch immer über Fragen zum Thema Vereinsgründung: unter vostand@studentenpack.de ist der Vorstand zu erreichen. Mitglied kann jeder unter https://www.studentenpack.de/index.php/verein werden.

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