Neben einer Nachwahl für den AStA und der Abrechnung der Werkhofparty hat das Studierendenparlament diesen Monat zwei wichtige Entscheidungen getroffen.

Als Erstes wurde die diesjährige Wahl der studentischen Vertreter besprochen. Die Wahl wird vom 17. bis 19. Juni 2014 stattfinden und als Urnenwahl erfolgen. Gewählt werden neben den Fachschaften und dem Studierendenparlament auch wieder die studentischen Mitglieder für den Senat sowie die Senatsausschüsse MINT und Medizin.

Das Zweite war eine Satzungsänderung, die für jeden relevant ist, der für eine Aktion Gelder der Studierendenschaft beim StuPa beantragen möchte: Ab jetzt muss bei der Sitzung ein Antragsteller oder ein eingewiesener Vertreter anwesend sein. Ziel dieser Änderung ist es, Situationen zu vermeiden, in denen Gelder beantragt werden, offene Fragen aber nicht ausreichend oder gar nicht beantwortet werden können. Dies möge allerdings niemanden abschrecken, für gute Ideen Geld beim StuPa zu beantragen!

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