Der Spruch „Am Ende des Geldes ist immer noch zu viel Monat übrig“ bewahrheitet sich leider viel zu oft. Gerade als Student hat man häufig nur die minimalsten finanziellen Möglichkeiten um den Monat einigermaßen zu überstehen. Und selbst nachdem man sich vier Wochen inständig bemüht hat sparsam zu sein, lässt einen der Blick auf den Kontostand erstarren. Was also tun? Gerade für Studenten mit geringverdienenden Eltern wurde das sogenannte BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) eingeführt. Dass sich der Erhalt von eben jener Unterstützung zumeist recht nervenaufreibend darstellt, ist leider keine Seltenheit mehr. Laut dem Tagesspiegel ist lediglich ein Prozent der abgegebenen Anträge vollständig, manche Bescheide bleiben fast ein halbes Jahr liegen. Auf der Seite des Studentenwerkes Schleswig-Holsteins heißt es: „Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch ab Antragsmonat. Es wird in der Regel für zwei Semester Ausbildungsförderung gewährt. Für die Anschlussförderung ist ein neuer sogenannter Weiterförderungs- oder Wiederholungsantrag zu stellen.“

Die Antragsstellung.

Am Anfang ist der Antrag. Im Schnitt sind nicht weniger als zehn Seiten pro Antrag auszufüllen, dazu kommen noch die Einkommensnachweise der Eltern von vor zwei Jahren, sowie Schul-, Ausbildungs- und sonstige Bescheinigungen der Geschwister.

Insgesamt gibt es acht Formblätter sowie eine Anlage zum ersten Formblatt. Da wäre zuerst das selbstverständliche Formblatt 1 (Antrag auf Ausbildungsförderung). Dieses Formular muss bei jedem Antrag auf BAföG neu ausgefüllt und abgegeben werden. Die dazugehörige Anlage (schulischer und beruflicher Werdegang) ist beim Erstantrag, bei einem Antrag auf BAföG im Ausland sowie nach einer Unterbrechung der Ausbildung auszufüllen. Es folgt das Formblatt 2 (Bescheinigung nach §9 BAföG über den Besuch einer Ausbildungsstätte, die Teilnahme an einem Praktikum oder Fernunterrichtslehrgang). Hier reicht zumeist die Immatrikulationsbescheinigung mit dem Hinweis „BAföG“ (kann man am SSB-Schalter der Uni ausdrucken); in diesem Fall muss das Formblatt 2 nicht separat mit abgegeben werden. Der Nachweis über den Besuch der Hochschule muss bei jedem BAföG-Antrag neu abgegeben werden. Formblatt 3 (Erklärung des Ehegatten, des Vaters, der Mutter) ist wahrscheinlich das aufwendigste aller Formblätter. Hier will das Amt Nachweise erbracht haben, wie viel eure Eltern beziehungswiese Ehepartner im für das BAföG relevante Jahr verdient haben. Es gilt die Regel, dass zuerst das Einkommen des Partners, dann das Einkommen der Eltern gezählt wird. Auch dieses Formblatt muss bei jedem Antrag erneut abgegeben werden – die Ausnahme ist, wenn Ihr Elternunabhängiges BAföG beziehen wollt. Nun zum nächsten Formblatt: 4 (Zusatzblatt für Ausländerinnen und Ausländer). Jenes ist – wie der Name schon verrät – nur von Ausländern beim Erstantrag abzugeben. Formblatt 5 (Bescheinigung nach §48 BAföG) ist für Studierende am Ende des 4. Semesters wichtig. Auch unter dem Namen „Leistungsnachweis“ bekannt, müssen eine bestimmte Menge an ECTS-Punkte nachgewiesen werden, möchte man weiterhin die Ausbildungshilfe erhalten. Hier sind 88 ECTS-Punkte notwendig (Uni Lübeck). Möchte man in das Ausland, dann ist Formblatt 6 (Antrag für eine Ausbildung im Ausland) vonnöten. Ändert sich das Einkommen einer oder mehrere das BAföG betreffende Parteien, dann tritt das Formblatt 7 (Antrag der/des Auszubildenden auf Aktualisierung nach §24 Abs. 3 BAföG) in Kraft. Im Anschluss findet dann eine Neuberechnung der zustehenden BAföG-Höhe statt. Das Formblatt 8 (Antrag auf Vorausleistungen nach §36 BAföG) schließlich hilft Studenten beim Überbrücken längerer Wartezeiten oder wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen.

Natürlich gilt es auch eine Zeitfrist einzuhalten. Hier werden von den BAföG-Ämtern pauschal erst mal zwei Monate angesetzt. Kommt man zu spät, so besteht die Gefahr, dass das Geld für einen oder mehrere Monate ausgesetzt wird.

Der Normalfall ist leider, dass der Antrag erst einmal abgewiesen wird. Oft fehlt hier noch ein Nachweis, dort eine Unterschrift. Selbst Anwälte, die die Studenten bei ihren berechtigten Forderungen nach dem BAföG unterstützen, wissen oft nicht was mit bestimmten Formulierungen gemeint ist. Dies weiß ich aus eigenen Erfahrungen. Meinem Anwalt kam sogar der Satz „BAföG-Anträge sind schwieriger auszufüllen als Hartz IV- Anträge!“ über die Lippen. Was man davon halten soll, darf jeder für sich entscheiden.

Kommen wir nun zu den „Spezialfällen“. Diese liegen beispielsweise vor, wenn die Eltern getrennt wohnen oder man zu einem der Geschwister keinen Kontakt mehr hat. Der aufzubringende Zeitaufwand potenziert sich hier recht leicht, kann im schlimmsten Fall sogar mit einer Minderung des Geldes enden, wenn man geforderte Nachweise nicht erbringen kann.

Der Antrag ist ausgefüllt und fristgerecht abgeschickt worden? Du fühlst dich in Sicherheit? Denkste! Spätestens seit dem letzten Jahr (doppelte Abiturjahrgänge, Abschaffung des Wehrdienstes) werden von den Ämtern keine Eingangsbestätigungen mehr verschickt. Wer da nicht die blinkenden Hinweise „Bitte nicht anrufen!“ auf den Webseiten ignoriert, da die Mitarbeiter nicht mit der Bearbeitung fertig werden, kann da schon eine böse Überraschung erleben.

Es ist völlig richtig, dass für den BAföG-Bezug Nachweise eingefordert werden. Aber ist es im Sinne der Erfindung, dass die gesamte Angelegenheit sich eigentlich immer über mehrere Monate erstreckt? Um einer längeren Bearbeitungszeit vorzubeugen, kann man letztendlich nur raten, sich tatsächlich mindestens an die zwei Monate Vorlaufzeit zu halten, eventuell in Gruppen die Anträge auszufüllen, um Fehler (und damit Nachforderungen) zu vermeiden und sich nach dem Eingang der Papiere zu erkundigen.

Wird einem letztendlich dann das BAföG gewährt, so erhält man einen Bescheid des entsprechenden Amtes (Schleswig-Holstein: Kiel), in dem genau aufgelistet ist, welchen Teil des Geldes das BAföG-Amt übernimmt und welchen Teil die Eltern zu tragen haben. Das BAföG wird immer für ein Jahr bewilligt.

Normalerweise wird BAföG nur innerhalb der Regelstudienzeit (6 Semester Bachelor, 4 Semester Master) gewährt. Unter gewissen Voraussetzungen (Mitarbeit als gewählter Vertreter in studentischen Gremien wie AStA und StuPa aber auch anderes Engagement) kann sich die Förderungshöchstdauer verlängern, wobei sich das Verhältnis auf 2:1 beläuft: 1 Jahr Mitarbeit bringt 1 Semester Bafög.

Der BAföG-Satz

Die Bedarfssätze berechnen sich aus verschiedenen Faktoren. Entscheidend ist zum einen die Ausbildungsstätte (Abendschulen, Kollegs, Hochschulen) und zum anderen, ob man bei den Eltern wohnt oder eben nicht. Zusätzlich kann ein Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag beantragt werden. Ein Universitätsstudent, der bei seinen Eltern lebt, hat einen Bedarfssatz von 422 Euro; ist der gleiche Student nicht bei den Eltern wohnend, so steigt jener auf 597 Euro an. Die Höhe des BAföGs berechnet sich aus den eingereichten Unterlagen. Es ist in der Regel so, dass das BAföG nicht den kompletten Bedarfssatz deckt und ein Restbetrag überbleibt, den die Eltern übernehmen müssen.

Aber wie gestaltet sich nun die Rückzahlung des BAföGs? Studenten, die ihr Studium nach dem 28. Februar 2001 aufgenommen haben, müssen nur insgesamt 10.000 Euro zurückzahlen. Maßgeblich dabei ist die tatsächlich gezahlte Summe. Spätestens 5 Jahre nach Beendigung des Studiums setzt die Rückzahlungspflicht ein. Außerdem hat man bei einem Monats-Mindestbeitrag von 105 Euro 20 Jahre Zeit das Darlehen zurückzuzahlen. Ein schnelles Rückzahlen lohnt sich: geht man von 10.000 Euro Kreditschulden aus und zahlt man auf einen Schlag die Hälfte zurück, so hat man gute Chancen, dass einem bis zu 50 Prozent erlassen werden. Genaueres kann man dem „Merkblatt mit Hinweisen zur Rückzahlung von zinsfreien Staatsdarlehen nach dem BAföG“ entnehmen.

Ein kleines Rechenbeispiel: Ein Student erhält fast den Höchstsatz an BAföG – gehen wir der Einfachheit halber von 600 Euro aus. Das sind dann 300 Euro Schulden im Monat, welche nach 34 Monaten (2 Jahre und 10 Monate) die Schuldengrenze von 10.000 Euro erreichen. Alles Weitere ist komplett geschenkt, sofern man am Ende des Studiums 5.000 Euro auf einmal zurückzahlen kann. Um diese neben dem Studium zusammen zu bekommen, müsste man monatlich 85 Euro (5.000 Euro / (12 Monate * 5 Jahre Studium)) zur Seite legen, was mittels HiWi-Job machbar sein sollte. Als Belohnung winkt ein schneller Schritt aus der Schuldenfalle. Der Freibetrag eines Single-Studenten beträgt 5.200 Euro.

Was kann die Universität für die Studierenden tun? – Die Mikroförderung.

In einem Gespräch mit Frau Voigt (Studienberatung) habe ich über die von der Universität angebotene Mikroförderung gesprochen. 2010 durch Initiative von Frau Voigt eingeführt und von zahlreichen Lübecker Stiftungen, wie beispielsweise der Parcham’schen Stiftung, der Possehl-Stiftung und der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck sowie Sponsoren aus der Wirtschaft – hier ist die Firma Euroimmun zu nennen – getragen, sieht diese vor, dass geeignete, bedürftige Studenten eine Förderung von 250 Euro monatlich beantragen können. Die Universität zu Lübeck ist damit die erste staatliche Hochschule, die ihren eigenen Studienfonds auf den Weg gebracht hat. Die Förderung wird zunächst für ein Jahr gewährt, mit der Option bis auf vier Jahre verlängert zu werden. Im Gegensatz zum BAföG, wo die Hälfte des Geldes vom Staat „geschenkt“ ist und die andere Hälfte aus einem unverzinsten Darlehen besteht, wird die Mikroförderung über einen einkommensabhängigen Beitrag zurück in den Studienfonds bezahlt. Letztendlich gestaltet sich der Rückzahlungsprozess solidarisch: Wer mehr verdient, der zahlt etwas mehr zurück – wer weniger verdient, der zahlt etwas weniger zurück. Und was alle wissen: Hier wird neuen Studenten in einer ähnlichen Situation geholfen. Die Mikroförderung wird übrigens unabhängig vom BAföG-Satz gezahlt, soll jenes also ergänzen. Zum jetzigen Zeitpunkt werden alle förderungswilligen Studenten gefördert – dies ist jedoch von den Stiftungsmitteln abhängig und kann sich von Jahr zu Jahr ändern. Wer an einer Förderung interessiert ist, der möge sich bitte persönlich bei Frau Voigt melden.

Frau Voigt hob mehrfach hervor, dass die Universität mit der Mikroförderung nicht nur den Besten eine Unterstützung gewähren möchte, sondern für alle da sei. Es sei nicht hinnehmbar, dass Studenten ihr Studium aus finanziellen Gründen niederlegen müssen. Nähere Infos finden Interessierte unter http://www.uni-luebeck.de/studium/studierenden-service-center/studienfonds.html.

Des Weiteren redeten Frau Voigt und ich über die allgemeine Situation bezüglich der Bearbeitung der BAföG- Anträge. Die Uni sei nicht zufrieden mit dem Status Quo und versuche die Studenten so gut es geht zu unterstützen. Sollten unüberwindbare Probleme mit dem Sachbearbeiten auftreten, so kann man sich gerne in den Sprechzeiten bei ihr melden, um gemeinsam Lösungsstrategien zu entwickeln.

BAföG-Beratung in der Mensa – jeden 1. und 3. Montag des Monats, 9:00 – 13:00 Uhr.

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Hat man als Lübecker Student Probleme mit dem Ausfüllen des Antrages oder sonstige das BAföG betreffende Fragen, so kann man sich natürlich auch an die Beratung in der Mensa wenden. Wäre da nicht eine klitzekleine Einschränkung: die Stelle ist nur jeweils an zwei Tagen im Monat (jeden 1. und 3. Montag des Monats) besetzt und das dann auch nur für jeweils vier Stunden (09:00 – 13:00 Uhr). Darüber hinaus ist die Beratung für Universitäts-und Fachhochschulstudierende zusammen. Wir reden also von einer Menge von ungefähr 7.000 Studenten. Eine leichte Unterbesetzung ist erkennbar…

Ein Appell.

An dieser Stelle sei auch noch einmal ein Appell an die Universität gesetzt: Wir brauchen eine bessere BAföG- Beratung in Lübeck! Es kann nicht sein, dass für die Menge an Studierenden lachhafte acht Stunden im Monat zur Verfügung stehen. Auch wäre es sinnvoll, dass alle Mitarbeiter im Studierenden-Service-Center über die Öffnungszeiten Bescheid wissen. Wenn schon diese, nachdem sie auf die mangelnde Beratungszeit aufmerksam gemacht wurden, mit weit aufstehenden Mündern und großen Augen dastehen, stellt sich doch ernsthaft die Frage, wie groß (oder eben nicht) das Wissen darüber erst bei der Universitäts-Leitung ist. Anscheinend sind diese Missstände nicht einmal so wichtig, dass die Service-Einrichtung für Studierende Bescheid weiß. Da kann definitiv mehr von universitärer Seite erwartet werden.

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