Und da ist es wieder: das Wort Produktpiraterie. Nur geht es diesmal nicht ausschließlich um die direkte Materie, sondern eher um Urheberrechtsverletzungen (noch so ein Wort) im Internet.

Wie kann man im World Wide Web die Rechte der Produzenten, Autoren und Musiker sichern?

Diese Frage versuchen seit 2007 einige Länder unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beantworten, um untereinander ein Abkommen zu schließen, welches eben diese Rechte stärkt. Es geht also um die Rechte am geistigem Eigentum.

Hintergrund

Zu den Teilnehmern gehören die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Südkorea, Schweiz, Singapur, Australien, Neuseeland, Mexiko, Marokko und Jordanien. Außerdem sind die Europäische Union und die Vereinigten Arabischen Emirate vertreten.

Das Ziel ist es, ein internationales Rahmenkonzept zu finden, welches die Durchsetzung der Gesetze zu den Urheberrechten verbessern soll. Die Übereinkunft soll die Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe der Teilnehmerstaaten stärken, die Strafverfolgung vereinfachen und die Durchsetzung der Urheberrechte legalisieren.

Der endgültige Vertragstext wurde am 3. Dezember 2010 vorgelegt und kann nun ab dem 31. Dezember 2010 im europäischen Parlament abgestimmt werden.

Beispiel

In Zukunft sollen Dritte für Internet-Inhalte haftbar gemacht werden, das heißt, stiftet man auf der eigenen Seite zu Copyright Verletzungen an und tun dies andere auf der eigenen Plattform nachweislich auch, macht man sich schuldig.

Internetdienstanbieter können sich dem nur entziehen, wenn sie die Handlungen ihrer Kunden überwachen, ihnen Fristen zum Löschen von Inhalten setzen (sogenannte Notice-and-Takedown-Systeme) und das Three-Strikes-Modell (Warnung-Mahnung- Sperrung oder abgestufte Erwiderung) zum Aussperren von Raubkopieren umsetzten. Das heißt, wird man dreimal im Sinne des ACTA straffällig, dann wird einem der Internetzugang gesperrt.

Argumente der Befürworter

Die Europäische Wirtschaft leidet sehr unter dem Handel mit gefälschten europäischen Produkten und streicht Jahr um Jahr immer mehr spürbare Verluste im Zusammenhang damit ein.

Auch nimmt die Anzahl der gefälschten Produkte zu, die so mangelhaft angefertigt wurden, dass sie gefährlich für die Verbraucher werden. Sei es durch fehlerhafte Konstruktion oder durch schädliche Inhaltsstoffe.

Wirtschaftlich gesehen ist klar, dass etwas passieren muss.

Da beim Vertrieb jeglicher Produkte das Internet mit all seinen Verstecken und Weiten eine große Rolle einnimmt, erschließt sich auch, dass ein Abkommen gefunden werden muss, welches auch das Internet einschließt. Auch wird es immer schwieriger, Fälschungen vom Original zu unterscheiden und ein weltweit ausgetragenes Katz und Maus Spiel macht es sinnvoll eine international geltende Übereinkunft zu finden.

Dabei darf man nicht vergessen, wie gefährlich die ganze Angelegenheit sein kann, so stecken hinter den Produktpiraten oft mafiöse Verbindungen, die vor Gewalt und Mord nicht zurückschrecken.

Auch ist das ACTA offen für jeden Nachwuchs. Es soll ersteinmal eine Grundlage schaffen, auf die aufgebaut werden soll. Am Ende soll das ACTA auch attraktiv für Länder wie Russland und China gestaltet sein.

Kritik

Bei dem ACTA geht es um sensible Themen, die jeden einzelnen angehen. Daher stoßt es vielen auf, dass die meisten Dinge unter Ausschluss der Öffentlichkeit besprochen wurden. So liegt nun ein fertiges Produkt in den Händen der europäischen Union. An diesem kann nicht mehr gerüttelt werden, erst recht nicht, wenn sie es unterzeichnen.

Kritik besteht vor allem darin, dass die Besprechungen um das ACTA vor allem durch wirtschaftliche Interessen geprägt wurden. Dabei hat es Anschein, dass weniger ein Auge auf bürgerliche Rechte geworfen wurde noch die Auswirkungen auf die Verbraucher gründlich geprüft wurden.
So zum Beispiel das Three-Strikes-Modell. Umgesetzt für Urheberrechtverstöße ist das Prinzip mittlerweile in Neuseeland, Südkorea, Frankreich, Taiwan und dem Vereinigten Königreich. Dabei folgen auf die ersten zwei Vergehen kleine Strafen (meist Verwarnungen), danach die Internetsperre für eine bestimmte Zeit. Dabei ist der Beschuldigte meistens in der Bringschuld. Kann er nicht beweisen, dass jemand anderes seine Zugangsdaten missbraucht hat, wird er bestraft.

Deutschland

Was sich für uns in Deutschland ändert ist nicht klar. Auf die Anfrage von der Linken (Frage: Inwieweit wird das ACTA Auswirkungen auf die Rechtsetzung in Deutschland bezüglich des Urheberrechtes und anderer Schutzrechte haben?) an die Bundesregierung bezüglich ACTA antwortete diese, dass die Politik der Bundesregierung darauf abzielt, dass die Fortentwicklung des Urheberrechts und anderer Schutzrechte in Deutschland nicht durch ACTA präjudiziert wird.

Das ACTA greift also keiner Entscheidung vor, kann jedoch für Gesetzesänderungen als Grundlage oder Hilfestellung genutzt werden.
Es bleibt also spannend, die Entwicklung von ACTA weiter zu verfolgen, auch im Hinblick auf Deutschland.

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