Preisfrage: Was haben Campus, Landkreis, Bundesland, Staat und Europäische Union gemeinsam? Antwort: Parlamente, die wir in guter demokratischer Tradition wählen können. Warum wir Parlamente benötigen, was deren Aufgaben sind und warum es wichtig ist, vom Grundrecht, wählen zu können, auch Gebrauch zu machen, hat das StudentenPack in dieser Ausgabe näher hinterleuchtet und hinterfragt. Unsere Gemeinschaft, unsere Demokratie, unsere Freiheit und Selbstbestimmung ist nur dann sicher, wenn wir als Bürger und Bürgerinnen wachsam und kritisch die Politik begleiten beziehungsweise aktiv mitbestimmen und mitgestalten. Parlamente, egal ob StuPa, Kreis- Land-, Bundestag oder auch das Europäische Parlament, sind letztendlich doch nur ein Spiegel unserer Gemeinschaft, in gewisser Weise unser Sprachrohr. Gäbe es zum Beispiel kein StuPa, würde vielleicht das gesamte Studentenleben an unserem Campus einschlafen, unsere studentische Interessen würden nicht vertreten und somit auch das Studieren bis zur Unmöglichkeit erschweren. Einzelinteressen und Wilkür würden an die Stelle treten. Und was kann passieren, wenn es Parlamente gibt, aber viele nicht wählen gehen? Im StuPa wie auch anderswo könnten radikale Splittergruppen eine Dominanz erlangen, die sie in der Gesellschaft eigentlich nicht haben, und Regelungen erzwingen, die einzelne Interessengruppen bevorteilen oder Minderheiten benachteiligen, wie z.B. ausländische Studenten. Klar, das hört sich erst einmal insbesondere im Bezug auf unsere Uni übertrieben an, jedoch nimmt diese Gefahr mit zunehmender Anzahl von Nichtwählern zu. Wer für eine funktionierende Demokratie steht, muss wählen gehen.

Europawahl am 7. Juni 2009

Nach fünf Jahren ist es jetzt wieder soweit, Europa wählt und jeder von uns mit seiner Stimme mittendrin. Wir, die Bürger und Bürgerinnen von Europa haben im Juni wieder die Gelegenheit, demokratisch über die politische Zusammensetzung des Europäischen Parlamentes zu entscheiden. Es ist für uns die einzige Möglichkeit, eine Institution der Europäischen Union zu wählen. Insgesamt wählen die 27 EU- Mitgliedstaaten in dem Zeitraum vom 4. bis zum 7. Juni; in Deutschland sind ungefähr 64,3 Millionen Menschen wahlberechtigt, europaweit ca. 375 Millionen.

Das Europäische Parlament ist gleichzeitig Gesetzgeber und Kontrolleur der Europäischen Kommission sowie des Rates der Europäischen Union und bietet I Raum zur Meinungsbildung und Auseinandersetzung zwischen den Vertretern der 27 Nationalstaaten; daher ist ihre Größe und die Anzahl der dort gesprochenen Sprachen einzigartig. Trotz der damit verbundenen Nachteile gelingt es erstaunlicherweise immer wieder, tragfähige Kompromisse und zukunftsweisende Entscheidungen für Europa und die Welt zu finden.

Die Wahl selbst erfolgt auf Basis der Rechtsgrundlagen der europäischen Union, wird jedoch von Land zu Land entsprechend der nationalen Gepflogenheiten unterschiedlich ausgeführt. So wird das konkrete Wahlrecht von den Mitgliedstaaten ausgestaltet und unterschiedliche Wahltermine und Öffnungszeiten der Wahllokale festgelegt. In manchen Ländern besteht auch Wahlpflicht.

Entscheidend ist letztendlich, dass die Wahl für alle allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim ist. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts mit Listenvorschlägen. Bei der Verhältniswahl erhält eine Partei so viele Mandate, wie es ihrem prozentualen Stimmanteil entspricht. Die Wahlergebnisse aller Länder dürfen jedoch nicht vor dem 7. Juni um 22.00 Uhr veröffentlicht und nur gemeinsam vorgestellt werden, damit keine Wähler beeinflusst werden können, deren Wahllokale noch geöffnet sind.

Diesmal wird voraussichtlich letztmalig nach dem Vertrag von Nizza gewählt, das heißt, es werden 736 Abgeordnete in das Parlament einziehen, obwohl sich eigentlich durch den Beitritt von Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union die Anzahl ändern würde. Dies wird in dem Vertrag von Lissabon berücksichtigt, der jedoch bei dieser Wahl wegen fehlender nationalstaatlicher Ratifizierungen noch nicht in Kraft treten konnte. Deutschland entsendet diesmal noch 99 Abgeordnete in das Europäische Parlament.

Vergleicht man die Abgeordnetenzahlen der einzelnen Länder der Europäischen Union mit deren Einwohnerzahlen, fällt auf, dass vor allem die kleineren Staaten mit überproportional vielen Abgeordneten im Parlament vertreten und die größeren Länder unterrepräsentiert sind. Dies ist durchaus gewollt und wird als „Degressive Proportionalität“ bezeichnet. Es ermöglicht den kleineren Ländern sinnvoll mit zu regieren und Entscheidungen zu beeinflussen, so dass keine Machtmonopole zwischen den großen Ländern ausgespielt werden können.

1979 wurde das Europäische Parlament zum ersten Mal von seinen Bürgern und Bürgerinnen direkt gewählt, wir feiern daher auch den 30. Jahrestag der Direktwahl des Parlamentes. Wir haben so die Möglichkeit, demokratisch mit zu bestimmen, in welche Richtung unsere Staatengemeinschaft sich weiterentwickeln soll.

Wer wird gewählt?

Jeder, der das Europäischen Parlament wählen darf, hat im Prinzip auch das Recht, für dieses zu kandidieren. Einzelbewerbungen sind jedoch nicht möglich, es geht nur über Kandidatenlisten, die von Parteien oder anderen politischen Vereinigungen für das Europäische Parlament aufgestellt werden. Diese Listen werden bei demokratischen Parteien und Vereinigungen auf Parteitagen und Mitgliederversammlungen in einem demokratischen Auswahlverfahren erstellt. Interessanterweise sind keine Doppelmandate mehr erlaubt, das heißt, möchte man Mitglied im Europaparlament werden, darf man kein nationales Mandat mehr führen. Damit soll sichergestellt werden, dass für einen Europaparlamentarier die Anliegen der Europäischen Gemeinschaft auch tatsächlich im Vordergrund stehen. Andererseits soll ein möglicher Interessenkonflikt mit nationalstaatlichen Interessen vermieden werden.

Die Parteien in Deutschland stellen entweder Bundes- oder Landeslisten auf. Parteien mit Bundeslisten entscheiden im Vorfeld, welche Kandidaten aus ihrer Partei einziehen werden und legen dementsprechend eine Rangliste fest. Bei Landeslisten ist neben dem Bundesergebnis auch das Wahlergebnis in den einzelnen Bundesländern ausschlaggebend und entscheidet, ob und wie viele Kandidaten dieser Partei aus einem bestimmten Bundesland einziehen dürfen. Unabhängig ob über Bundes- oder Landesliste gewählt wird, die Anzahl der Kandidaten, die eine Partei letztendlich ins Parlament schicken darf, hängt vom deutschlandweiten Wahlerfolg der Partei ab.

Wir in Deutschland wählen unsere nationalen Parteien, da leider noch keine rechtlichen Grundlagen und politische Voraussetzungen für den Aufbau von Europäischen Parteien existieren. Neben den Parteien, wie CDU, SPD, FDP, Grüne, Die Linke, CSU, die FW (Freie Wähler) und DVU sind alle Parteien zu gelassen, die eine bestimmte Anzahl von Unterschriften wahlberechtigter Bürger vorweisen. Diese kleinen und kleinsten Parteien und Gruppierungen sind von daher sehr bestrebt, entsprechende Unterschriften zu sammeln und vielleicht seid ihr auch schon mal in der Fußgängerzone angesprochen worden, eure Unterschriften zu geben.

Die nächste Hürde ist bei der Wahl, und die gilt selbstverständlich für alle Parteien die sogenannte Fünf-Prozent-Klausel, welche bundesweit (auch bei Landeslisten) erreicht werden muss, um Parlamentsmandate zu erreichen. Hat eine Partei in einem Bundesland großen Erfolg, heißt dies noch lange nicht, dass sie bundesweit über fünf Prozent und damit zu einem Einzug in das Parlament kommt.

Die Parteien setzen sich im Parlament in staatenübergreifenden Fraktionen zusammen, die die gleichen politischen Grundsätze verfolgen, wie zum Beispiel die grünen Gruppierungen /Parteien bei The Greens/EFA, Konservative bzw. Christliche Demokraten in der EPP- ED oder die Sozialdemokraten in der PES.

Wer darf wählen?

Alle Bürger und Bürgerinnen, die in Europa wahlberechtigt und mindestens 18 Jahre alt sind, dürfen wählen, unabhängig davon, wo sie sich zu der Zeit der Wahl aufhalten. Grundsätzlich wählt man in der Gemeinde, in der man seinen Hauptwohnsitz gemeldet hat. Möchte man in einem anderen Wahlkreis wählen, muss man dies beantragen. Ist man an diesem Tag verhindert oder lebt man in einem Land außerhalb der EU, kann man eine Briefwahl anfordern. Diese ist unkompliziert, das meiste lässt sich bereits über das Internet regeln. Hier in Lübeck findet man weitere Informationen dazu auf www.wahlen.lubeck.de.

Innerhalb Deutschlands ist die Briefwahl sogar kostenlos, wichtig ist lediglich, den Brief rechtzeitig abschicken.

Wenn man als Deutscher im EU- Ausland oder als EU- Bürger in Deutschland wohnt, kann man entweder in seinem Herkunftsland oder an seinem momentanen Wohnort wählen. Konkretes Beispiel: Wenn ihr zur Zeit in Lübeck studiert und aus einem anderen EU –Land kommt, könnt ihr entweder über Briefwahl die Parteien eures Herkunftslandes wählen (Achtung: Bei einzelnen EU-Ländern ist Briefwahl nicht möglich, ihr könnt nur in eurer jeweiligen Botschaft wählen, daher informiert euch frühzeitig) oder euch hier in Lübeck als Wähler eintragen lassen und die Parteien aus Deutschland wählen.

Falls ihr vor fünf Jahren bei der Wahl des Europäischen Parlamentes schon gewählt habt und aus einem anderen Bundesland kommt, wundert euch nicht über unterschiedliche Stimmzettel, sie sind nicht einheitlich, je nachdem, ob Parteien nur Landeslisten aufgestellt haben oder nur in bestimmten Bundesländern angetreten sind.

Warum soll ich Wählen?

Die Wahlbeteiligung ist seit der ersten Europawahl von 1979 bis zur letzten Wahl vor fünf Jahren von mehr als 60 Prozent auf gut 45 Prozent im europäischen Durchschnitt kontinuierlich gesunken. In Deutschland lag sie 2004 bei 43 Prozent. Dies ist eine bedauerliche Entwicklung insofern, dass im gleichen Zeitraum die Macht der EU gegenüber den Nationalstaaten erheblich an Bedeutung gewonnen hat. Das europäische Parlament hat dabei als einzige direkt gewählte und derart legitimierte Instanz der EU eine Schlüsselstellung im europäischen Meinungsbildungsprozess inne. Wie bei der Wahl zu unserem StuPa, die übrigens ja auch bald wieder ansteht, können wir hier aktiv mitentscheiden und so ggf. etwas verändern. So ist Europa zum Beispiel Voreiter in Umwelt- und Verbraucherschutzpolitik und setzt dadurch zum einen seine Mitgliedstaaten unter Druck, die europäischen Entscheidungen national umzusetzen, zum anderen setzt sie dadurch auch Nicht-EU-Länder unter Zugzwang, politisch mitzuziehen.

Im Zentrum der politischen Entscheidungen seitens der EU steht das Schaffen eines gemeinsamen Marktes mit gleichen Bedingungen für alle. Dabei spielt der Schutz des Menschen eine hervorgehobene Rolle. So beruhen in Deutschland bereits über 70 Prozent der Gesetze auf Entscheidungen aus dem EU-Parlament, wobei es um entscheidende Dinge geht, wie z.B. die Güte unseres Trinkwassers oder die Qualität unserer Lebensmittel. Fragen der Energie, der Finanzen, der Zuwanderung und der Sicherheit sind weitere Schwerpunktthemen. Da, wie in jedem demokratischen System, auch in Europaparlament politische Mehrheiten entscheiden, ist unsere Stimme bei dieser Wahl genau so wichtig wie bei einer Bundestags- oder Landtagswahl.

Klar ist auch, dass grundlegende Veränderungen in der Regel nicht von heute auf morgen erreicht werden können oder manche neuen Bestimmungen vor Ort absurd wirken, in Anbetracht von 27 Ländern mit ihren unterschiedlichen Meinungen und individuellen Ausgangssituationen, kann, was für das eine Land richtig ist, für ein anderes falsch sein. Dementsprechend fallen oft auch die Kompromisse aus. Dass man von daher genervt und sauer sein kann, ist sicherlich nachvollziehbar, deshalb aber nicht wählen zu gehen, ist gleichwohl der falsche Weg. Besser wäre eine Partei zu wählen, die derartige Dinge korrigieren will. Demokratie heißt nicht nur, da sitzen welche im Parlament und diskutieren, sondern beinhaltet auch unsere Pflicht, im Rahmen des Möglichen mitzugestalten und seine Rechte als Bürger wahr zu nehmen, wozu das Wahlrecht an erster Stelle zu nennen ist.

Das Europäische Parlament kontrolliert das Handeln anderer EU- Institutionen und verlangt Rechenschaft von ihnen, wie zum Beispiel von der Europäischen Zentralbank. Dadurch wird die europäische Politik transparenter und für uns Bürger näher. Wie die Mitglieder unseres StuPas im kleinen Rahmen wachen auch die Europaabgeordneten darüber, wohin die EU- Mittel, also unsere Steuergelder, fließen.

Eine weitere wichtige Entscheidungskompetenz besitzt das Europäische Parlament in der Frage, ob und welche Länder der EU beitreten dürfen, sicherlich habt ihr im Zuge dessen die Diskussion über den Beitritt der Türkei verfolgt.

Ein Thema der Europawahl 2009 ist „In die Zukunft investieren- aber wie?“. So bietet die EU mit ihrem Erasmus- Programm Studienaustausche an ausländischen Universitäten an , fördert diese mit Stipendien und hat durchgesetzt, dass diese Auslandszeiten anerkannt werden. Auch investiert die Europäische Union in die Forschung, um das Wissen um Krankheiten zu verbessern, gefährliche Chemikalien zu erkennen, die Lebensmittelsicherheit zu erhöhen, neue umweltfreundlichere Fahrzeuge zu entwickeln oder neuer Energiequellen zu erschließen. Was dies konkret für unsere Uni bedeutet, könnt ihr mit unter in dem Interview Lübecker Forscher vs. Schweinegrippe nach lesen.

Auch in der Entwicklungshilfe übernimmt die Europäische Union wichtige Aufgaben. Sie stellt Gelder für konkrete Hilfsprojekte zur Verfügung und dient als Vermittler in Krisengebieten, mit dem obersten Ziel, Frieden zu schaffen und die Gewalt zu beenden.

Der EU- Haushalt wird demokratisch beschlossen. Die Eckdaten für 2009 sehen wie folgt aus (Zahlen gerundet):

  • Nachhaltiges Wachstum (Regionalförderung, Bildung, Forschung u.a.): 44, Mrd. Euro
  • Natürliche Ressourcen (Landwirtschaft, Umwelt u.a.): 53, Mrd. Euro
  • Unionsbürgerschaft, Justiz- und Inneres: 1,2 Mrd. Euro
  • Die EU als globaler Partner (Entwicklungshilfe, Außenbeziehungen u.a.): 8 Mrd. Euro
  • Verwaltungsausgaben: 7,5 Mrd. Euro

Der EU- Haushalt entspricht dabei weniger als 1% des Bruttosozialprodukts aller Mitgliedstaaten der Union, eine Kreditaufnahme zur Finanzierung des Haushaltes nicht der EU erlaubt.

(Quelle: http://www.europarl.europa.eu/elections2009/default.htm?language=de)

Vom Informationsbüro Deutschland zu der Wahl des Europäischen Parlamentes herausgegebene Checkliste:

Könnt ihr am 7. Juni nicht zur Wahl gehen, da ihr nicht in Lübeck oder hier nicht mit Erstwohnsitz gemeldet seid, beantragt eine Briefwahl. Dafür findet ihr auf der amtlichen Wahlbenachrichtigung, die an den Erstwohnsitz geschickt wird, einen vorgedruckten Antrag oder Angaben zur Beantragung im Internet. Ihr erhaltet dann in kürzester Zeit die Wahlunterlagen. Es sind der Stimmzettel, ein Wahlschein und zwei Briefumschläge, für die im Einzugsbereich der Deutschen Post bereits das Entgelt bezahlt ist. Ferner erhaltet ihr ein Merkblatt, auf welchem noch einmal ausführlich die Briefwahl beschrieben ist. Der Wahlbrief muss bis spätestens am Freitag vor der Wahl um 18 Uhr an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle im Wahlamt geschickt worden sein.

Wenn ihr zur Zeit nicht in Deutschland wohnt oder aus einem anderen EU- Mitgliedsstaat hier lebt, solltet ihr euch rechtzeitig einen Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis eures derzeitigen Wohnortes stellen oder die oben genannte Briefwahl beantragen. Informationen hierzu findet ihr beim Bundeswahlleiter:

Achtung ist insofern geboten, dass ihr nur für die Wahl des Europäischen Parlamentes in das Verzeichnis aufgenommen werdet, für die Landtagswahl oder Bundestagswahl müsst ihr dies erneut tun.

Habt ihr bis jetzt noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten, solltet ihr Einspruch beim Wahlamt vor Ort einlegen. Entweder ist eure Wahlbenachrichtigung verschollen, ihr seid beim Ummelden untergegangen oder es liegen andere Probleme vor, die geklärt werden müssen.

Wenn du nicht weißt, wohin du am Wahltag gehen musst, findest du hierzu Informationen auf deiner Wahlbenachrichtigung. Im Allgemeinen gilt in Deutschland, dass die Stimmabgabe am Sonntag von 8 bis 18 Uhr im jeweiligen Wahllokal möglich ist.

Darüber hinaus solltet ihr überprüfen, ob euer Personalausweis bzw. Pass noch gültig ist und wenn nicht, sofort einen neuen beantragen.

Und zu guter Letzt solltet ihr euch natürlich darüber informieren, welche Parteien sich zur Wahl gestellt haben, welche Ziele sie verfolgen und wie sie Europa verändern wollen. Denn nicht immer sind die Politiker mit dem schönsten Outfit auch die, die das wollen, was auch ihr richtig und wichtig findet. Um Euch bei Eurer Meinungsbildung zu unterstützen, hat das StudentenPACK Politiker verschiedener Parteien um Statements gebeten und gefragt, warum wir Studenten gerade ihre Partei bei der Wahl zum Europäischen Parlament unterstützen sollten. Eine andere Frage war, welche Vorteile die Wahl ihrer Partei für Lübeck bringen würde.

 

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