Studienfinanzierung – StudentenPACK. https://www.studentenpack.de Das Magazin der Studenten in Lübeck Sat, 20 Feb 2016 23:37:11 +0000 de-DE hourly 1 Bundesstudienförderung – Ein Kommentar https://www.studentenpack.de/index.php/2014/02/bundesstudienforderung-ein-kommentar/ https://www.studentenpack.de/index.php/2014/02/bundesstudienforderung-ein-kommentar/#respond Mon, 03 Feb 2014 09:00:55 +0000 http://www.studentenpack.uni-luebeck.de/?p=209052 Immer mal wieder ertönt der Ruf nach einem bedingungslosen Grundeinkommen für Studenten. In letzter Zeit hat das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) wieder für mehr Diskussionen über die „Bundesstudienförderung“ gesorgt. Gerade in Zeiten der schlechten Wirtschaftslage klingt ein Grundeinkommen für Studenten nach einem Angebot, das man nicht unbedingt ablehnen möchte. Wie aber soll man sich das ganze Projekt und vor allem seine Finanzierung vorstellen?

Das CHE nennt noch keine Zahlen, einige Medien sprechen von etwa 250 Euro, die jeder Student als Sockelzahlung bekommen soll. Nach Einzelfallprüfung kann es Zuschüsse geben. Wie die genau aussehen sollen, steht noch in den Sternen, man könnte sich wohl an den BAföG-Richtlinien orientieren. Als Drittes gibt es einen Darlehensanteil, der nach persönlichem Bedarf pro Monat geregelt wird, aber auch verzinst wird. Kurz: Ein Student stünde mit 250 Euro pro Monat da, falls er nicht als sonder-förderungsberechtigt gilt und keine Schulden aufnehmen möchte. Das soll die Lösung sein?

Zugegeben ist der Dschungel an Möglichkeiten zur aktuellen Förderung während des Studiums sehr dicht und verwirrend und es bedarf einiger Zeit, sich dort durchzuarbeiten. Aber meiner Meinung nach lohnt sich die Anstrengung, da es viele Möglichkeiten gibt, eine Förderung zu erlangen. Oft wird behauptet, eine Bundesstudienförderung reduziere Verwaltungsaufwand und -kosten. Das so eingesparte Geld könne für die Sockelförderung verwendet werden. Nur drängt sich die Frage auf, wer die Übersicht behält, wie viele Studenten es gerade gibt, wie die Überweisungen geregelt werden und vor allem, wer für die Einzelfallprüfung verantwortlich ist. Außerdem heißt es beim CHE, der Sockelbetrag solle regelmäßig überprüft und angepasst werden. Das klingt so, als wäre eine nicht geringe Zahl an Personen nötig, damit die Finanzierung zu jedem Semester reibungslos abläuft.

Schon jetzt gibt es Personen, die nur immatrikuliert sind, um die Vorzüge des Studentenstatus zu erlangen, sprich Vergünstigungen und eventuelle Zuschüsse durch BAföG und Wohngeld. Bietet man eine Bundesstudienförderung an, wird die Zahl der „Passivstudenten“ drastisch steigen, da sie so leicht an Geld kommen. Den Aufwand der Einschreibung wird man für 250 Euro im Monat in Kauf nehmen. Auch die Formulierung für die Zuschüsse nach Einzelfallprüfung ist sehr schwammig. Bekommt automatisch jeder Student, der nicht in seinem Heimatort studiert, mehr Geld? Oder werden sich nur noch wenige von Zuhause wegbegeben, da ein Studium an einem anderen Ort zu teuer ist? Auch bleibt offen, ab wann die Eltern als nicht förderungsfähig eingestuft und wie genau unterschiedliche soziale Schichten berücksichtigt werden.

Ich denke, eine grundsätzliche Förderung von Studenten ist eine sehr gute Idee. Leider birgt sie aber einige Probleme, die nicht so leicht zu bewältigen sind. Der vermeintliche Rückgang des Verwaltungsaufwands ist auch keiner, da das vorgeschlagene System trotz allem Papier- und Verwaltungsarbeit verlangt. Solange es keine fundierte Förderung durch die Politik gibt, welche sich aber noch nicht ernsthaft dazu geäußert hat, bleibt die Bundesstudienförderung Zukunftsmusik mit einer gut gemeinten Idee.

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Der Kampf ums Überleben https://www.studentenpack.de/index.php/2013/01/der-kampf-ums-uberleben/ https://www.studentenpack.de/index.php/2013/01/der-kampf-ums-uberleben/#respond Wed, 16 Jan 2013 11:00:51 +0000 http://www.studentenpack.uni-luebeck.de/?p=93454 Der Spruch „Am Ende des Geldes ist immer noch zu viel Monat übrig“ bewahrheitet sich leider viel zu oft. Gerade als Student hat man häufig nur die minimalsten finanziellen Möglichkeiten um den Monat einigermaßen zu überstehen. Und selbst nachdem man sich vier Wochen inständig bemüht hat sparsam zu sein, lässt einen der Blick auf den Kontostand erstarren. Was also tun? Gerade für Studenten mit geringverdienenden Eltern wurde das sogenannte BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) eingeführt. Dass sich der Erhalt von eben jener Unterstützung zumeist recht nervenaufreibend darstellt, ist leider keine Seltenheit mehr. Laut dem Tagesspiegel ist lediglich ein Prozent der abgegebenen Anträge vollständig, manche Bescheide bleiben fast ein halbes Jahr liegen. Auf der Seite des Studentenwerkes Schleswig-Holsteins heißt es: „Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch ab Antragsmonat. Es wird in der Regel für zwei Semester Ausbildungsförderung gewährt. Für die Anschlussförderung ist ein neuer sogenannter Weiterförderungs- oder Wiederholungsantrag zu stellen.“

Die Antragsstellung.

Am Anfang ist der Antrag. Im Schnitt sind nicht weniger als zehn Seiten pro Antrag auszufüllen, dazu kommen noch die Einkommensnachweise der Eltern von vor zwei Jahren, sowie Schul-, Ausbildungs- und sonstige Bescheinigungen der Geschwister.

Insgesamt gibt es acht Formblätter sowie eine Anlage zum ersten Formblatt. Da wäre zuerst das selbstverständliche Formblatt 1 (Antrag auf Ausbildungsförderung). Dieses Formular muss bei jedem Antrag auf BAföG neu ausgefüllt und abgegeben werden. Die dazugehörige Anlage (schulischer und beruflicher Werdegang) ist beim Erstantrag, bei einem Antrag auf BAföG im Ausland sowie nach einer Unterbrechung der Ausbildung auszufüllen. Es folgt das Formblatt 2 (Bescheinigung nach §9 BAföG über den Besuch einer Ausbildungsstätte, die Teilnahme an einem Praktikum oder Fernunterrichtslehrgang). Hier reicht zumeist die Immatrikulationsbescheinigung mit dem Hinweis „BAföG“ (kann man am SSB-Schalter der Uni ausdrucken); in diesem Fall muss das Formblatt 2 nicht separat mit abgegeben werden. Der Nachweis über den Besuch der Hochschule muss bei jedem BAföG-Antrag neu abgegeben werden. Formblatt 3 (Erklärung des Ehegatten, des Vaters, der Mutter) ist wahrscheinlich das aufwendigste aller Formblätter. Hier will das Amt Nachweise erbracht haben, wie viel eure Eltern beziehungswiese Ehepartner im für das BAföG relevante Jahr verdient haben. Es gilt die Regel, dass zuerst das Einkommen des Partners, dann das Einkommen der Eltern gezählt wird. Auch dieses Formblatt muss bei jedem Antrag erneut abgegeben werden – die Ausnahme ist, wenn Ihr Elternunabhängiges BAföG beziehen wollt. Nun zum nächsten Formblatt: 4 (Zusatzblatt für Ausländerinnen und Ausländer). Jenes ist – wie der Name schon verrät – nur von Ausländern beim Erstantrag abzugeben. Formblatt 5 (Bescheinigung nach §48 BAföG) ist für Studierende am Ende des 4. Semesters wichtig. Auch unter dem Namen „Leistungsnachweis“ bekannt, müssen eine bestimmte Menge an ECTS-Punkte nachgewiesen werden, möchte man weiterhin die Ausbildungshilfe erhalten. Hier sind 88 ECTS-Punkte notwendig (Uni Lübeck). Möchte man in das Ausland, dann ist Formblatt 6 (Antrag für eine Ausbildung im Ausland) vonnöten. Ändert sich das Einkommen einer oder mehrere das BAföG betreffende Parteien, dann tritt das Formblatt 7 (Antrag der/des Auszubildenden auf Aktualisierung nach §24 Abs. 3 BAföG) in Kraft. Im Anschluss findet dann eine Neuberechnung der zustehenden BAföG-Höhe statt. Das Formblatt 8 (Antrag auf Vorausleistungen nach §36 BAföG) schließlich hilft Studenten beim Überbrücken längerer Wartezeiten oder wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen.

Natürlich gilt es auch eine Zeitfrist einzuhalten. Hier werden von den BAföG-Ämtern pauschal erst mal zwei Monate angesetzt. Kommt man zu spät, so besteht die Gefahr, dass das Geld für einen oder mehrere Monate ausgesetzt wird.

Der Normalfall ist leider, dass der Antrag erst einmal abgewiesen wird. Oft fehlt hier noch ein Nachweis, dort eine Unterschrift. Selbst Anwälte, die die Studenten bei ihren berechtigten Forderungen nach dem BAföG unterstützen, wissen oft nicht was mit bestimmten Formulierungen gemeint ist. Dies weiß ich aus eigenen Erfahrungen. Meinem Anwalt kam sogar der Satz „BAföG-Anträge sind schwieriger auszufüllen als Hartz IV- Anträge!“ über die Lippen. Was man davon halten soll, darf jeder für sich entscheiden.

Kommen wir nun zu den „Spezialfällen“. Diese liegen beispielsweise vor, wenn die Eltern getrennt wohnen oder man zu einem der Geschwister keinen Kontakt mehr hat. Der aufzubringende Zeitaufwand potenziert sich hier recht leicht, kann im schlimmsten Fall sogar mit einer Minderung des Geldes enden, wenn man geforderte Nachweise nicht erbringen kann.

Der Antrag ist ausgefüllt und fristgerecht abgeschickt worden? Du fühlst dich in Sicherheit? Denkste! Spätestens seit dem letzten Jahr (doppelte Abiturjahrgänge, Abschaffung des Wehrdienstes) werden von den Ämtern keine Eingangsbestätigungen mehr verschickt. Wer da nicht die blinkenden Hinweise „Bitte nicht anrufen!“ auf den Webseiten ignoriert, da die Mitarbeiter nicht mit der Bearbeitung fertig werden, kann da schon eine böse Überraschung erleben.

Es ist völlig richtig, dass für den BAföG-Bezug Nachweise eingefordert werden. Aber ist es im Sinne der Erfindung, dass die gesamte Angelegenheit sich eigentlich immer über mehrere Monate erstreckt? Um einer längeren Bearbeitungszeit vorzubeugen, kann man letztendlich nur raten, sich tatsächlich mindestens an die zwei Monate Vorlaufzeit zu halten, eventuell in Gruppen die Anträge auszufüllen, um Fehler (und damit Nachforderungen) zu vermeiden und sich nach dem Eingang der Papiere zu erkundigen.

Wird einem letztendlich dann das BAföG gewährt, so erhält man einen Bescheid des entsprechenden Amtes (Schleswig-Holstein: Kiel), in dem genau aufgelistet ist, welchen Teil des Geldes das BAföG-Amt übernimmt und welchen Teil die Eltern zu tragen haben. Das BAföG wird immer für ein Jahr bewilligt.

Normalerweise wird BAföG nur innerhalb der Regelstudienzeit (6 Semester Bachelor, 4 Semester Master) gewährt. Unter gewissen Voraussetzungen (Mitarbeit als gewählter Vertreter in studentischen Gremien wie AStA und StuPa aber auch anderes Engagement) kann sich die Förderungshöchstdauer verlängern, wobei sich das Verhältnis auf 2:1 beläuft: 1 Jahr Mitarbeit bringt 1 Semester Bafög.

Der BAföG-Satz

Die Bedarfssätze berechnen sich aus verschiedenen Faktoren. Entscheidend ist zum einen die Ausbildungsstätte (Abendschulen, Kollegs, Hochschulen) und zum anderen, ob man bei den Eltern wohnt oder eben nicht. Zusätzlich kann ein Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag beantragt werden. Ein Universitätsstudent, der bei seinen Eltern lebt, hat einen Bedarfssatz von 422 Euro; ist der gleiche Student nicht bei den Eltern wohnend, so steigt jener auf 597 Euro an. Die Höhe des BAföGs berechnet sich aus den eingereichten Unterlagen. Es ist in der Regel so, dass das BAföG nicht den kompletten Bedarfssatz deckt und ein Restbetrag überbleibt, den die Eltern übernehmen müssen.

Aber wie gestaltet sich nun die Rückzahlung des BAföGs? Studenten, die ihr Studium nach dem 28. Februar 2001 aufgenommen haben, müssen nur insgesamt 10.000 Euro zurückzahlen. Maßgeblich dabei ist die tatsächlich gezahlte Summe. Spätestens 5 Jahre nach Beendigung des Studiums setzt die Rückzahlungspflicht ein. Außerdem hat man bei einem Monats-Mindestbeitrag von 105 Euro 20 Jahre Zeit das Darlehen zurückzuzahlen. Ein schnelles Rückzahlen lohnt sich: geht man von 10.000 Euro Kreditschulden aus und zahlt man auf einen Schlag die Hälfte zurück, so hat man gute Chancen, dass einem bis zu 50 Prozent erlassen werden. Genaueres kann man dem „Merkblatt mit Hinweisen zur Rückzahlung von zinsfreien Staatsdarlehen nach dem BAföG“ entnehmen.

Ein kleines Rechenbeispiel: Ein Student erhält fast den Höchstsatz an BAföG – gehen wir der Einfachheit halber von 600 Euro aus. Das sind dann 300 Euro Schulden im Monat, welche nach 34 Monaten (2 Jahre und 10 Monate) die Schuldengrenze von 10.000 Euro erreichen. Alles Weitere ist komplett geschenkt, sofern man am Ende des Studiums 5.000 Euro auf einmal zurückzahlen kann. Um diese neben dem Studium zusammen zu bekommen, müsste man monatlich 85 Euro (5.000 Euro / (12 Monate * 5 Jahre Studium)) zur Seite legen, was mittels HiWi-Job machbar sein sollte. Als Belohnung winkt ein schneller Schritt aus der Schuldenfalle. Der Freibetrag eines Single-Studenten beträgt 5.200 Euro.

Was kann die Universität für die Studierenden tun? – Die Mikroförderung.

In einem Gespräch mit Frau Voigt (Studienberatung) habe ich über die von der Universität angebotene Mikroförderung gesprochen. 2010 durch Initiative von Frau Voigt eingeführt und von zahlreichen Lübecker Stiftungen, wie beispielsweise der Parcham’schen Stiftung, der Possehl-Stiftung und der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck sowie Sponsoren aus der Wirtschaft – hier ist die Firma Euroimmun zu nennen – getragen, sieht diese vor, dass geeignete, bedürftige Studenten eine Förderung von 250 Euro monatlich beantragen können. Die Universität zu Lübeck ist damit die erste staatliche Hochschule, die ihren eigenen Studienfonds auf den Weg gebracht hat. Die Förderung wird zunächst für ein Jahr gewährt, mit der Option bis auf vier Jahre verlängert zu werden. Im Gegensatz zum BAföG, wo die Hälfte des Geldes vom Staat „geschenkt“ ist und die andere Hälfte aus einem unverzinsten Darlehen besteht, wird die Mikroförderung über einen einkommensabhängigen Beitrag zurück in den Studienfonds bezahlt. Letztendlich gestaltet sich der Rückzahlungsprozess solidarisch: Wer mehr verdient, der zahlt etwas mehr zurück – wer weniger verdient, der zahlt etwas weniger zurück. Und was alle wissen: Hier wird neuen Studenten in einer ähnlichen Situation geholfen. Die Mikroförderung wird übrigens unabhängig vom BAföG-Satz gezahlt, soll jenes also ergänzen. Zum jetzigen Zeitpunkt werden alle förderungswilligen Studenten gefördert – dies ist jedoch von den Stiftungsmitteln abhängig und kann sich von Jahr zu Jahr ändern. Wer an einer Förderung interessiert ist, der möge sich bitte persönlich bei Frau Voigt melden.

Frau Voigt hob mehrfach hervor, dass die Universität mit der Mikroförderung nicht nur den Besten eine Unterstützung gewähren möchte, sondern für alle da sei. Es sei nicht hinnehmbar, dass Studenten ihr Studium aus finanziellen Gründen niederlegen müssen. Nähere Infos finden Interessierte unter http://www.uni-luebeck.de/studium/studierenden-service-center/studienfonds.html.

Des Weiteren redeten Frau Voigt und ich über die allgemeine Situation bezüglich der Bearbeitung der BAföG- Anträge. Die Uni sei nicht zufrieden mit dem Status Quo und versuche die Studenten so gut es geht zu unterstützen. Sollten unüberwindbare Probleme mit dem Sachbearbeiten auftreten, so kann man sich gerne in den Sprechzeiten bei ihr melden, um gemeinsam Lösungsstrategien zu entwickeln.

BAföG-Beratung in der Mensa – jeden 1. und 3. Montag des Monats, 9:00 – 13:00 Uhr.

[media-credit id=14 align="aligncenter" width="645"] BAföG-Beratung in der Mensa – jeden 1. und 3. Montag des Monats, 9:00 – 13:00 Uhr.

Hat man als Lübecker Student Probleme mit dem Ausfüllen des Antrages oder sonstige das BAföG betreffende Fragen, so kann man sich natürlich auch an die Beratung in der Mensa wenden. Wäre da nicht eine klitzekleine Einschränkung: die Stelle ist nur jeweils an zwei Tagen im Monat (jeden 1. und 3. Montag des Monats) besetzt und das dann auch nur für jeweils vier Stunden (09:00 – 13:00 Uhr). Darüber hinaus ist die Beratung für Universitäts-und Fachhochschulstudierende zusammen. Wir reden also von einer Menge von ungefähr 7.000 Studenten. Eine leichte Unterbesetzung ist erkennbar…

Ein Appell.

An dieser Stelle sei auch noch einmal ein Appell an die Universität gesetzt: Wir brauchen eine bessere BAföG- Beratung in Lübeck! Es kann nicht sein, dass für die Menge an Studierenden lachhafte acht Stunden im Monat zur Verfügung stehen. Auch wäre es sinnvoll, dass alle Mitarbeiter im Studierenden-Service-Center über die Öffnungszeiten Bescheid wissen. Wenn schon diese, nachdem sie auf die mangelnde Beratungszeit aufmerksam gemacht wurden, mit weit aufstehenden Mündern und großen Augen dastehen, stellt sich doch ernsthaft die Frage, wie groß (oder eben nicht) das Wissen darüber erst bei der Universitäts-Leitung ist. Anscheinend sind diese Missstände nicht einmal so wichtig, dass die Service-Einrichtung für Studierende Bescheid weiß. Da kann definitiv mehr von universitärer Seite erwartet werden.

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Ohne Moos nix los. https://www.studentenpack.de/index.php/2010/12/ohne-moos-nix-los/ https://www.studentenpack.de/index.php/2010/12/ohne-moos-nix-los/#respond Mon, 06 Dec 2010 11:00:54 +0000 http://www.studentenpack.uni-luebeck.de/?p=107720 Das Studentenleben, für viele vor dem Studium ein großes Mysterium aus Partys, neuen Freunden und gemeinsamem Büffeln. Doch eines darf man zu Beginn eines Studiums nicht außer Acht lassen: Wie kann ich diesen Spaß finanzieren? Wenn ihr nicht gerade ein Duales Studium anstrebt, kommen mindestens drei Jahre Lebensunterhaltskosten und Ausgaben für Studienangelegenheiten auf euch zu, die gedeckt sein wollen. Im Folgenden geben wir euch einen Überblick über gängige Finanzierungsmöglichkeiten und ihre Vor- und Nachteile.

Unterhalt

Die allererste Anlaufstelle in finanziellen Dingen sind bei den meisten von uns sicherlich die Eltern. Im Gegensatz zu Minderjährigen,
die jederzeit unterhaltsberechtigt sind, müssen Volljährige in aller Regel selbst für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen.
Die große Ausnahme dieser Bestimmung gilt für die Zeit der Ausbildung beziehungsweise des Studiums: Hier haben nämlich auch volljährige Kinder das Recht, von ihren Eltern Unterhalt zu fordern. Dies ist natürlich insofern sinnvoll, als dass eine erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung die Grundvoraussetzung für finanzielle Eigenständigkeit bietet. Ähnlich wie das BAFöG gilt dies nur für eine Ausbildung.

Ausnahmen gelten, wenn mit den Eltern ein Ausbildungsplan abgesprochen wurde, der von vornherein zwei oder mehr Ausbildungen vorsieht hat oder wenn ein „enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen den Ausbildungen“ besteht. Das heißt, dass zum Beispiel nach einer Berufsausbildung noch ein Studium aufgenommen wird oder die Ausbildungen in eine Berufsrichtung gehören, aufeinander aufbauen oder sich ergänzen.

Die Gesetzgebung legt dabei allerdings nicht fest, wie und vor allem in welcher Höhe die Unterhaltszahlungen zu geschehen haben und auch Unterhaltstabellen und ähnliches sind hier nur als Leitlinie zu betrachten. Hier wird also immer im Einzelfall entschieden.

Einer der wenigen gesetzlich festgelegten Gegenstände ist das so genannte „Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zwischen Eltern und ihren Kindern“ (§ 1618a BGB). Dies besagt, dass Eltern verpflichtet sind, ihren Kindern eine Ausbildung zu ermöglichen, mit Hilfe derer sie finanzielle Unabhängigkeit erlangen können. Die andere Seite der Medaille ist, dass die Kinder ihren Eltern diese Verpflichtung so leicht und so kurz wie möglich machen sollten. Dies gilt selbstverständlich nur für den Konfliktfall – sind sich beide Parteien einig, kann natürlich so viel und so lange beziehungsweise so wenig und so kurz gezahlt werden wie es beliebt.

Unterhalt ist hierbei nicht gleichzusetzen mit Geld. Man unterscheidet hier sehr sorgfältig zwischen Bar- und Naturalunterhalt. Unter Barunterhalt werden sämtliche Geldzahlungen zusammengefasst. Naturalunterhalt dagegen heißt, dass eure Eltern dafür sorgen, dass ihr ein Dach über dem Kopf und genügend zu essen, zu trinken und zum Anziehen habt. Das schließt im Übrigen auch Bezahlung der Telefonkosten und der Heizkosten mit ein. Im Einzelfall kann das sogar bedeuten, dass sie Euch anbieten, weiter in ihrem Haushalt zu leben. Um dieses großzügige Angebot auszuschlagen und Barunterhalt zu verlangen, müssen schon stichhaltige Gründe herhalten – allein der Wunsch, auf eigenen Beinen zu stehen und sich von den Eltern zu lösen, ist dabei nicht ausreichend. Das gilt selbstverständlich nicht, wenn Ihr in einer anderen Stadt studiert und der Fahrtaufwand völlig überzogen ist.

Noch einmal grob zusammengefasst: Unterhaltsberechtigung für volljährige Kinder gilt während der Ausbildung/des Studiums und darüber hinaus auch noch für eine dreimonatige Übergangszeit nach Ausbildungsende. Falls sich keine bezahlte Tätigkeit finden lässt, Obacht: Im Streitfall besteht hier nicht nur Nachweispflicht, dass man sich wie besessen beworben, aber nur Absagen kassiert hat, sondern man ist außerdem verpflichtet, jegliche Jobmöglichkeit, die sich bietet anzunehmen – völlig unabhängig von Art der Ausbildung und Höhe des Ausbildungsniveaus. Ebenfalls unterhaltsberechtigt seid ihr im Falle von Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Behinderung.

Keine Unterhaltsberechtigung gilt dagegen für die Dauer der Wartezeit auf einen Ausbildungs-/Studienplatz, während des Wehr- oder Zivildienstes, während eines freiwilligen sozialen Jahres oder nach abgeschlossener Ausbildung (und Ablauf der dreimonatigen Bewerbungsfrist).

Die Art der Ausbildung ist dabei relativ nebensächlich. Das Gesetz zieht sich hierbei mit dem unverbindlichen Wörtchen „angemessen“ geschickt aus der Affäre: In juristischen Gefilden bedeuten diese „Kriterien der Angemessenheit“, dass der Azubi die nötigen Fähigkeiten und Fertigkeiten besitzt, um der Ausbildung gerecht zu werden, diese aber gleichzeitig auch der wirtschaftlichen Lage der Eltern entspricht.

Völlig unerheblich hierbei: Das Ausbildungsniveau der Eltern und ihre gesellschaftliche Stellung, sowie die Berufsaussichten des angestrebten Berufs. Wer von seinen Eltern zu einer „unangemessenen“ Ausbildung oder einem Studium gedrängt oder gar gezwungen wird, die für ihn oder sie unangemessen im oben genannten Sinne ist, dessen Eltern kommen ihrer Unterhaltspflicht aus gesetzlicher Sicht nicht nach. Ergo ist das Kind für eine andere angemessene Ausbildung unterhaltsberechtigt.

Als Sponsoren haben Eltern außerdem das Recht den Studienverlauf ihres Kindes zu kontrollieren – Forderungen von Leistungsnachweisen dürfen also nicht so ohne Weiteres abgeschmettert werden. Ausbildungsverlauf und -planung liegen dagegen gänzlich und allein in der Hand des Azubis oder Studenten – hier haben Mama und Papa nichts mit zu reden.

Wie wird nun der Barunterhalt ermittelt? Hierbei muss natürlich unterschieden werden, ob ihr noch zu Hause wohnt oder nicht. Wohnt ihr nicht bei Euren Eltern, gilt ein pauschaler Regelbedarfssatz von 640 €, darin sind Wohnbedarf und berufsbedingte Ausgaben enthalten – Studiengebühren, Kranken- und Pflegekassenbeiträge hingegen nicht. Wohnt ihr noch bei euren Eltern, so richtet sich die Höhe des Unterhaltes nach der Unterhaltstabelle, das Einkommen beider Elternteile ist dabei zu addieren (Download unter tinyurl.com/unterhaltrechner). Vom Bedarf müssen jedoch folgende Beträge wieder abgezogen werden: Ausbildungsvergütung, sprich: das Gehalt, für Studenten ziemlich uninteressant, es sei denn, es handelt sich um ein duales Studium; Vergütung während eines Praktikums, das Bestandteil der Ausbildung ist; BAFöG, Halbwaisenrente, Stipendien, Kindergeld, Kapitaleinkünfte, Vermögen und Erwerbseinkommen, sofern nicht überobligationsmäßig – das heißt, es wird einer Erwerbstätigkeit nachgegangen, zu der man entweder verpflichtet ist oder die nicht jederzeit beendet werden kann.

Nicht vom Bedarf abzuziehen sind überobligationsmäßige Erwerbseinkommen (ihr geht einer Arbeit nach, zu der ihr nicht verpflichtet seid und die ihr jederzeit beenden könnt.)

Grundsätzlich ist man nicht verpflichtet, während der Ausbildung oder des Studiums einen Nebenjob anzunehmen!

BAFöG

Eine weitere Möglichkeit, das Studium zu finanzieren, kommt von staatlicher Seite: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz: BAFöG. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Chancengleichheit in der Bildung zu erhöhen und hiermit vor allem die sozial schwächeren Schichten zu unterstützen, damit junge Menschen auch unabhängig von sozialen und wirtschaftlichen Mitteln die Möglichkeit haben, ihren Ausbildungswunsch zu realisieren.
Nach BAFöG gefördert werden Besuche von allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10, Fachschulen und Berufsfachschulen, Akademien, Hochschulen, Schulen des zweiten Bildungsweges (Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegien). Nicht gefördert werden Ausbildungen im dualen System. In der Regel wird nur eine erste Ausbildung durch BAFöG gefördert. Wer abbricht oder die Fachrichtung wechselt, muss mit erheblichen Einschränkungen rechnen, sofern dies nicht frühzeitig geschieht: Wer es sich bis Ende des zweiten Semester anders überlegt, braucht sich um sein BAFöG keine Sorgen zu machen, bis Ende des dritten Semesters muss jedoch schon ein wichtiger beziehungsweise „unabweisbarer“ Grund vorliegen. Die Bachelor-Master-Struktur ist diesbezüglich etwas unvorteilhaft, denn der Master-Studium zählt schon als Zweitausbildung. Ein Master-Studiengang muss also auf dem Bachelor aufbauen, um durch BAFöG gefördert werden zu können. Schüler und Azubis bekommen BAFöG als nicht zurückzuzahlenden Zuschuss – ein Geschenk von Vater Staat sozusagen. Den gemeinen Studenten lässt man jedoch nicht so leicht davonkommen: In der Regel gibt es die Hälfte als Zuschuss wie für Schüler, die zweite Hälfte jedoch als zinsloses staatliches Darlehen, das später zurückgezahlt werden muss. Wer ausnahmsweise über die allgemeine Regelstudienzeit hinaus noch BAFöG bezieht, muss einige Abstriche machen: Hier gibt es das Geld dann nur noch als zinsgünstiges Bankdarlehen.

Sylvia Kiencke | StudentenPACK.

Lohnenswerter Papierkrieg.

Auszubildende und Studenten ohne deutsche Staatsbürgerschaft können nur unter bestimmten Bedingungen BAFöG beziehen. Fassen wir diese „bestimmten Bedingungen“ einmal grob zusammen, heißt das: Der deutsche Staat fördert nur ausländische StudentInnen/Azubis mit langfristiger Aufenthaltsdauer oder einer aussichtsreichen Bleibeperspektive. Wer das 30. Lebensjahr bereits überschritten hat, darf BAFöG nur noch in Sonderfällen beziehen. Um mal einige Beispiele zu nennen: Aufgrund von familiären oder persönlichen Gründen konnte das Studium nicht früher begonnen werden (etwa Kindererziehung); durch einschneidende Veränderungen der persönlichen Verhältnisse entsteht plötzlich eine finanzielle Bedürftigkeit (Scheidung, Tod des Ehepartners); BAFöG bekommt, wer zwischen dem 30. und 35. Lebensjahr ein Masterstudiengang aufnimmt, wer seine Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg (zum Beispiel Abendgymnasium) erwirbt und unverzüglich mit dem Studium beginnt, also einen recht lückenlosen Verlauf aufweist, darf ebenfalls auf BAFöG hoffen.

Besteht grundsätzlich Anspruch auf BAFöG, wird vom zuständigen Amt geprüft, in welcher Höhe die Förderung ausfällt. Entscheidend für die Höhe des BAFöG-Bedarfs hängt dabei von der Art des Studiums beziehungsweise der Ausbildung ab, ob man noch bei den Eltern wohnt, wenn nein, wie hoch die Mietkosten sind, ob und wie viel eigenes Vermögen der Student besitzt, die finanzielle Lage der Eltern und so weiter. BAFöG kann über die gesamte Ausbildungsdauer bezogen werden – bei Studenten allerdings nur bis zum Ende der Regelstudienzeit, danach ist Schluss mit lustig. Die Regelstudienzeit wird im Bürokratendeutsch auch als „Förderungshöchstdauer“ bezeichnet. Ausnahmen gelten hierbei für Schwangerschaften, Kindererziehung, nicht bestandene Abschlussexamina oder Behinderungen.

Im Allgemeinen möchte der Staat bei Studenten ab dem vierten Semester Leistungsnachweise darüber sehen, ob seine Protegés auch ordentlich mit dem Studium vorankommen. Bringt man hier nicht die erwünschten Nachweise, kann der BAFöG-Bedarf gestrichen werden.

Wer sich im Studium ein bisschen clever anstellt und obendrein nicht lange herum trödelt, wird vom Staat fürstlich belohnt: Gehört man zu den 30 % der besten Absolventen des Jahrgangs und besteht die Abschlussprüfung innerhalb der Förderungshöchsdauer (= Regelstudienzeit), gibt es 25 % Teilerlass, maximal sechs Monate nach Ablauf der Fröderungshöchstdauer, gibt es 20 % Teilerlass, innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf der Förderungshöchstdauer, gibt es 15 % Rabatt. Für Absolventen von Akademien gilt dagegen: 20 % Teilerlass, ganz gleich wie viel Zeit man sich beim Studium gelassen hat.

Daneben kann auch ein früher Abschluss des Studiums Vergünstigungen mit sich bringen (beendet man sein Studium zum Beispiel mindestens vier Monate vor Ablauf der Regelstudienzeit, werden einem etwa weitere 2500 Euro erlassen) und bei denjenigen unter uns, die nebenbei noch den Nachwuchs großziehen, drückt der Staat ebenfalls ein Auge zu.

Was dann noch an Schulden übrig bleibt muss später in vierteljährlichen Raten an das Bundesverwaltungsamt zurückgezahlt werden. Die jeweilige Höhe der Raten hängt hierbei vom Einkommen ab. Bei wem der Rubel zu Beginn des Arbeitslebens noch nicht so recht rollen will, wird für einen begrenzten Zeitraum von den Zahlungen freigestellt. Wer dagegen knapp bei Kasse ist und ein Kind unter zehn Jahren pflegt oder großzieht und/oder ein behindertes Kind betreut, darf sogar mit einem teilweisen Erlass der Darlehensraten rechnen.

Der Staat sieht es natürlich besonders gern, wenn man seine Schulden vorzeitig tilgt und belohnt dies ebenfalls mit einem Rabatt, der sich nach der Höhe des jeweiligen Schuldenbetrages richtet.

Studienfond der Universität zu Lübeck

Seit diesem Wintersemester ist an unserer Uni ein Finanzierungsmodell angelaufen, das uns den finanziellen Druck des Studiums erleichtern soll.
Gründe für die Einführung eines Studienfonds waren laut Uni-Verwaltung die hohe finanzielle Belastung der Studierenden der Uni, mit durchschnittlich nur 600 Euro monatlichen Einkünften, was 160 Euro unter dem Bundesschnitt liegt. Daraus resultiert der recht hohe Anteil von 70 % der Studierenden, die nebenbei arbeiten, was nicht selten zur Verlängerung der Studienzeit führt. Außerdem erhalten bundesweit lediglich 2 % der Studierenden ein Stipendium, wovon ein Großteil aus Familien mit hohen Einkommenssituationen stammt.

Das Programm startet zunächst mit zwölf so genannten Mikroförderungen im Jahr bei denen bis zu 250 Euro monatlich für ein Jahr lang an die Geförderten geht. Die Förderung soll Lücken in der Studienfinanzierung füllen und dabei das Verschuldungsrisiko so gering wie möglich halten.
Du bist antragsberechtigt, wenn du dich mindestens im 3. Fachsemester eines Bachelorstudiengangs, im 1. Klinischen Jahr im Studiengang Humanmedizin oder im 1. Fachsemester eines Masterstudiengangs befindest. Bewerber und Bewerberinnen, die jedoch schon ein Stipendium von mehr als 500 Euro monatlich erhalten, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Sylvia Kiencke | StudentenPACK.

Informationen zum Studienfonds im neuen Prospekt, erhältlich im AStA.

Durch die Förderung soll es den Studenten ermöglicht werden, zu Gunsten ihres Studium, das Jobben zu reduzieren. Dabei ist das Rückzahlungsmodell sehr großzügig angedacht worden. Die Rückzahlung wird erst dann fällig, wenn ein Einkommensniveau von 30.000 Euro im Jahr nach dem Abschluss erreicht wird. Sollte das Einkommen unter diese Grenze zurück sinken, entfällt für dieses Jahr die Rückzahlungspflicht. Dies ist zum Beispiel der Fall während der Elternzeit, der Gründung eines Unternehmens oder sollte ein weiterer akademischer Abschluss angestrebt werden. Allerdings verlängert sich dann auch die Zahlungspflicht um ein weiteres Jahr.

Sowohl für die jährliche Rückzahlung als auch für die Gesamtzahlung wird eine Höchstgrenze vom 1,5-fachen der Gesamtsumme des Beantragten festgelegt. Diese reduzieren sich, solltest du dein Studium mit Auszeichnung an der Universität zu Lübeck abschließen. Allgemein wird die Rückzahlung als „solidarisch und nachhaltig“ beschrieben: „wer viel verdient, zahlt etwas mehr zurück, wer wenig verdient, zahlt etwas weniger zurück.“ (Quelle: Prospekt „Studienfond der Universität zu Lübeck“) Solidarisch ist es weil der Schuldner unter den oben beschriebenen Bedingungen, bei einer einjährigen Förderung, für 5 Jahre 1,5 % seines Gehalts zurückzahlt. Jemand der also beispielsweise 3000 Euro Forderung bekommen hat und 30.000 Euro brutto im Jahr verdient, zahlt insgesamt 2250 Euro zurück, jemand der 50.000 Euro verdient zahlt 3750 Euro. Aber jemand der 70.000 Euro im Jahr verdient muss nicht 5250 Euro bezahlen, sondern zahlt nur solang bis die Höchstgrenze von 4500 Euro erreicht ist.

Die gesammelten Rückzahlungen kommen später neuen Studierenden zu Gute, da sie in den Fond zurück fließen. Die Universität verspricht sich aus diesem Projekt neben der Senkung der Studienabbruchquote aus finanziellen Gründen und einem schnelleren und besseren Studium ihrer Schützlinge auch die stärkere Bindung dieser an ihre Alma Mater.

Für weitere Informationen über die Förderrichtlinien und den Antrag besucht doch einfach mal www.studienfonds.uni-luebeck.de oder schaut direkt im Studierenden-Service-Center vorbei. Eure direkte Ansprechparterin ist Frau Dr. Sabine Voigt (Tel. 0451-500 3009, voigt@zuv.uni-luebeck.de).

Bewerbungsschluss für die Studienförderung fürs nächste Sommersemester ist am 31. März 2011.

Studienkredit

Hinter Studienkredit – auch Studiendarlehen genannt – verbirgt sich ein Darlehen, mit dessen Hilfe das Studium finanziert werden kann. Man könnte es als Mix aus Kredit (wie der Name bereits verrät) und BAFöG verstehen: Genau wie bei einem Kredit wird eine bestimmte Summe bei einer Bank geliehen, die später mit Zinsen zurückgezahlt werden muss. Die Summe wird allerdings nicht auf einen Schlag freigestellt, sondern in monatlichen Raten gezahlt – ganz ähnlich wie beim BAFöG.

Anders als beim BAFöG muss der geliehene Betrag zuzüglich Zinsen aber auf jeden Fall zurückgezahlt werden! Die Banken zeigen sich hier nicht im Geringsten großzügig – Vergünstigungen für schnelles Studium oder besonders guten Abschluss wie beim BAFöG sind hier nicht drin. Die Banken nehmen außerdem keine Rücksicht darauf, wie schnell und wie gut Ihr zu Vermögen gelangt, nachdem die Auszahlung des Kredites (sei es durch Abschluss oder Abbruch des Studiums) beendet ist. Die Rückzahlung setzt nach einem bestimmten Zeitraum ein und man ist wenig geneigt, sich auf Verhandlungen über kleinere Raten oder Laufzeitverlängerung einzulassen. „Worst-Case-Scenario“ wäre am Ende sogar die Privatinsolvenz.

Eine umfassende Übersicht über den doch recht verwirrenden Kreditmarkt für Studenten gibt es hier: http://tinyurl.com/studienkredite
Eine Besonderheit bildet der Studienkredit der KfW-Privatkundebank: Die Auszahlungshöchstrate beträgt 650 Euro, jedoch nur in der ersten Rate. Danach werden anfallende Zinsen gleich vom Betrag abgezogen, weshalb sich die Summe im Folgenden verringert. Die Dauer des Kredits beträgt im Mittel fünf Jahre, kann aber mit einem begründeten Antrag auf Verlängerung noch um weitere zwei Jahre gestreckt werden. Für den Vertriebspartner (also die Bank) fällt eine einmalige Aufwandentschädigung von 238 Euro an. Diese wird zunächst von der KfW vorgestreckt, kommt dann aber mit zu Euren eigentlichen Schuldenberg hinzu und muss später getilgt werden.

Höchstalter bei Finanzierungsbeginn liegt bei 30 Jahren und der Kredit wird grundsätzlich nur an Vollzeitstudierende vergeben. Nach dem 5. bzw. 6. Semester ist ein Leistungsnachweis (z.B. Vordiplom oder etwas Vergleichbares) vorzulegen – ein Fachrichtungswechsel bei laufendem Kredit ist daher etwas kompliziert: Die Anzahl der Semester, über die finanziellen Leistungen empfangen wurden, werden schlichtweg von der neuen Semesterzahl abgezogen – es dürfte daher schwierig werden nach fünf oder sechs Semestern einen Leistungsnachweis vorzulegen, obwohl man reell erst im dritten Semester steckt… Aufbaustudiengnge werden nicht vom KfW-gefördert, einzige Ausnahme: ein direkt auf einen Bachelor folgender Master). Gefördert werden außerdem nur deutsche Staatsbürger oder EU-Staatsangehörige mit drei Jahren Mindestaufenthaltsdauer im Bundesgebiet.

Stipendien

Bevor ihr euch verschuldet, ob nun mit BAFöG, Studienfond oder gar Studienkredit, lohnt eine Bewerbung bei Stiftungen, die Stipendien verteilen. Viele denken dabei im ersten Moment an ein „Leistungsstipendium“ und lassen sich von dem Gedanken abschrecken, dass ihre Noten ohnehin nicht ausreichen und sie versuchen sich erst gar nicht, sich um ein Stipendium zu bewerben. Das ist jedoch ein großer Fehler. Denn je nach Stiftung wird nicht nur auf die Noten geschaut, sondern auch auf Talente, soziales oder politisches Engagement. Wenn es nicht für ein volles Stipendium reicht so jedoch in den meisten Fällen zumindest für ein Bücherstipendium.

Hinter dem Begriff Stipendium steckt nichts anderes als finanzielle Unterstützung, die ihr nicht zurückzahlen müsst. Förderer sind politische Parteien, religiöse Organisationen oder Konzerne, die soziale Verantwortung demonstrieren wollen. Neben dem Geld, das sie euch für euer Studium zur Verfügung stellen, wird euch je nach Stiftung die Teilnahme an Tagungen, persönliche Betreuung durch Vertrauensdozenten, Kontakte in Alumni-Netzwerke und zu Auslandspraktika ermöglicht, kann also durchaus auch Karriere-fördernd sein.

Im Folgenden eine Auflistung der wichtigsten bundesweiten Förderwerke und Stiftungen:

– Studienstiftung des deutschen Volkes (www.studienstiftung.de)
– Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (www.sbb-stipendien.de/sbb.html)
– Absolventa e.V. – „1. Demokratisches Stipendium“ (http://www.stipendium.de/ev)
– Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) (www.sdw.org)
– Heinrich-Böll-Stifung (www.boell.de/sti- pendien/stipendien.html)
– Hans-Böckler-Stiftung (www.boeckler.de/274.html)
– Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. (http://www.fes.de/sets/s_stuf.htm)
– Bundesstiftung Rosa Luxemburg (www.ro- salux.de/studienwerk/stipendienpro- gramm.html)
– Friedrich-Naumann-Stiftung (www.frei- heit.org/Stipendien/175c9/index.html)
– Hanns-Seidel-Stiftung e.V. (www.hss.de/stipendium.html)
– Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. (www.kas.de/wf/de/42.8/)
– Cusanuswerk – Bischöfliche Studienförde- rung (www.cusanuswerk.de)
– Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst (www.evstudienwerk.de)

Jobben an der Uni

Wer etwas Geld dazu verdienen möchte oder muss, braucht nicht erst verzweifelt Annoncen wälzen, sondern findet an unserer Uni fast mit Garantie eine HiWi-Stelle. Beispielsweise suchen die Institute jedes Jahr Studenten höherer Semester oder mit dementsprechender Qualifizierung, die Praktika oder Übungen für jüngere Semester betreuen. Aber auch für andere Hilfsarbeiten werden gerne Studenten eingestellt. Es lohnt sich also durchaus auch direkt in den Instituten vorbei zu schauen, auf die Aushänge zu achten, oder beim Dozenten, Übungsleiter oder im jeweiligen Instituts-Sekretariat nachzufragen, ob Hilfswissenschaftler benötigt werden. Auch gibt es immer wieder Konferenzen oder eine Messe von einzelnen Instituten organisiert, auf denen Hilfe gefragt ist.

Je nach Art der Hilfstätigkeit, verdient ihr so nebenbei nicht nur Geld, sondern verfestigt bestehendes Wissen, eignet euch die viel gefragten Zusatzskills an, könnt euch in ein Thema einarbeiten, dass ihr vielleicht als Abschlussarbeit verwendet oder knüpft Kontakte zur Berufswelt. Gerade an der Universität ist auch der praktische Aspekt einer Hilfstätigkeit nicht zu verachten. Ihr gewöhnt euch an Arbeitsabläufe und verbessert damit nicht nur eure Fähigkeiten, sondern werdet auch sicherer, was euch im späteren Berufsleben nur zu Gute kommen kann, wenn nicht sogar schon bei der Bewerbung.

Zusammenfassend bleibt zu sagen, dass es viele Möglichkeiten gibt ein Studium zu finanzieren, dabei aber nicht den einen besten Weg. Während dem einen mehr Unterstützung von seinen Eltern entgegengebracht wird, muss der nächste sich selbst durchkämpfen. Während einer aus dem Jobben nebenbei Vorteile ziehen kann, vernachlässigt der andere dadurch sein Studium. Einer arbeitet lieber, als bei der Uni, dem Staat oder einer Bank Schulden zu machen, der nächste sieht es als Zukunftsinvestition, die mit einem sehr guten Abschluss, zu einem sehr guten Job führt. Wir haben euch einen kleinen Überblick über die Möglichkeiten gegeben, die euch zur Verfügung stehen. Was ihr daraus macht, bleibt euch überlassen.

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Geld für Leistung und Engagement https://www.studentenpack.de/index.php/2010/01/geld-fur-leistung-und-engagement/ https://www.studentenpack.de/index.php/2010/01/geld-fur-leistung-und-engagement/#respond Mon, 11 Jan 2010 09:00:26 +0000 http://www.studentenpack.uni-luebeck.de/?p=109230 Am 2. Dezember fand im Audimax der von den Stipendiaten der Friedrich-Ebert-Stiftung organisierte Stipendientag statt, in welchem die Möglichkeit geboten wurde, sich von Stipendiaten verschiedenster Stiftungen auch mal etwas informeller beraten zu lassen.

Wenn es um Stipendien geht ist besonders eine Frage von großem Interesse und zwar, welche Voraussetzungen man erfüllen muss, um für eben diese überhaupt in Frage zu kommen.

Auch wenn eine Vorraussetzung unumgänglich überdurchschnittliche Leistungen im Studium sind, wies Sophie Kollbeck, eine Stipendiatin der Friedrich-Ebert-Stiftung, darauf hin, dass dies durchaus wörtlich zu nehmen sei: „Ist der Durchschnitt einer Klausur zum Beispiel 60 Prozent und man hat selbst 61 Prozent geschrieben, dann ist das eine 4 und trotzdem eine überdurchschnittliche Leistung“, erklärte sie in einem kurzen Vortrag zu Beginn der Veranstaltung und so sei es schade, wenn Studenten die Möglichkeit dieses Stipendientages nicht wahrnähmen, in dem Glauben, dass Stipendien Einser-Studenten vorbehalten wären, fügte sie etwas später hinzu.

Ein weiteres Kriterium zum Erhalt eines Stipendiums ist das soziale Engagement, doch dieses ist weiter gefasst, als man zunächst glauben könnte.
Auch wenn – gerade in politisch orientierten Stiftungen – eine Beteiligung an Gremien der Universität sehr gerne gesehen wird, ist es keinesfalls eine Voraussetzung, um in die engere Auswahl zu kommen.

Grundsätzlich scheint es von Vorteil zu sein, möglichst alle sozialen Tätigkeiten, die man außerhalb des Studiums wahrnimmt, in der Bewerbung aufzuführen. Dazu gehören Dinge wie: Musik spielen, sportliche Tätigkeiten und sogar Jobs als zum Beispiel studentische Hilfskraft oder Extrawache.

Eine rege Beteiligung in einen dieser oder ähnlichen Bereichen kann auf ein zeitaufwendiges Interesse hinweisen, welches mitunter etwas schlechtere Noten rechfertigen kann.

Aber welche Vorteile hat ein Stipendium nun eigentlich?

Ein Stipendiat, dessen Eltern so gut verdienen, dass er keinen Anspruch auf BAFöG hat, würde also nur Büchergeld bekommen und natürlich die Möglichkeit beziehungsweise auch die Pflicht, an Seminaren teilzunehmen.

Eine weiterer Vorteil, den ein Stipendium bieten kann, ist, dass man Teil eines so genannten „Netzwerkes“ wird und so möglicherweise bessere Angebote für Praktika, Famulaturen und Auslandsaufenthalte bekommt.

Doch es gibt auch Forderungen, die an ein Stipendium gebunden sind, auch wenn diese sich meistens auf das Ausfüllen von Formularen und Auskunft geben über Noten und Zukunftspläne beschränken.

Abweichend von den Stipendien, die sich an Studenten im regulärem Semesterverlauf richten, wurden auch Stipendien vorgestellt, welche finanzielle Unterstützung während der Promotion anbieten. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass die meisten Stiftungen, wie zum Beispiel die Konrad-Adenauer-Stiftung, dieses Angebot nur für Doktoranden anbieten, die ihren Abschluss schon gemacht haben und erst im Anschluss daran promovieren, was für alle Studiengänge ausgenommen Medizin zutrifft.

Für die – meist noch während des Studiums – promovierenden Medizin-Studenten stellte sich eine Universität-Lübeck interne Stiftung mit dem Namen „Exzellenzmedizin“ vor.

Interessenten, die noch weitere Fragen zu Stipendien allgemein oder an einzelne Stiftungen haben, wird ein weiterer Stipendientag in etwa einem Jahr geboten. Für alle, die bis dahin nicht warten wollen, bleibt die Möglichkeit der eigenen Recherche im Internet.

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