Philipp Kanis – StudentenPACK. https://www.studentenpack.de Das Magazin der Studenten in Lübeck Mon, 05 May 2014 12:41:34 +0000 de-DE hourly 1 Ein Doktor der Ehre https://www.studentenpack.de/index.php/2014/05/ein-doktor-der-ehre/ https://www.studentenpack.de/index.php/2014/05/ein-doktor-der-ehre/#respond Mon, 05 May 2014 12:06:07 +0000 http://www.studentenpack.uni-luebeck.de/?p=210856 Am Freitag, dem 11.April dieses Jahres verlieh die Universität zu Lübeck im Rahmen des Jahresempfangs Annette Schavan die Ehrendoktorwürde für ihre Bemühungen um den Erhalt der Medizinstudienplätze und des Wissenschafts-Campus Lübeck. Zum Unverständnis vieler Studenten klingt das jedoch nach einer Verleihung des Dr. honoris causa (h.c.) aus purer Dankbarkeit. Ist dies die Motivation zur Verleihung des Doktors ehrenhalber oder steckt doch ein wissenschaftlicher Hintergrund dahinter?

Allgemein lässt sich sagen, dass man den Dr. h.c. an Personen vergibt, die durch außerordentliche wissenschaftliche Leistungen oder Engagement für einen Fachbereich eintraten. Zum Erwerb dieses Grades benötigt man kein abgeschlossenes Studium oder gar einen „echten“, wissenschaftlichen Doktortitel. Im Grunde kann der Doktor ehrenhalber an jede beliebige Person verliehen werden. Natürlich hängt das von den Promotionsordnungen der jeweiligen Universitäten ab, wobei es manchmal sogar noch Unterschiede innerhalb der einzelnen Fakultäten gibt. Dort steht geschrieben, wie und mit welcher Begründung ein Dr. h.c. vergeben werden kann und wie er auch wieder aberkannt werden könnte. Wie nicht anders zu erwarten divergieren diese Ordnungen ziemlich stark innerhalb Deutschlands und zum Teil auch zwischen den Fakultäten. In den meisten findet sich aber der gleiche Tenor, der nur unterschiedlich ausgelegt wird. Eine zentrale Rolle spielen die „außerordentlichen wissenschaftlichen Leistungen“ und hier legt zum Beispiel die Uni Lübeck einen hohen Wert auf die Verdienste in der Medizin. Andere Universitäten folgen an dieser Stelle einer anderen fachlichen Auslegung.

Schaut man in die Promotionsordnung der Uni Lübeck, findet sich in Paragraph zwei eine Erklärung, die besagt, dass der Dr. h.c. an Personen verliehen würde, die sich durch hervorragende wissenschaftliche Leistungen oder persönliche Verdienste um die von der Sektion Medizin vertretenen Wissenschaften auszeichneten. Weiterhin müsse ein Drittel der Professorinnen und Professoren des Senatsauschussses Medizin einen begründeten Antrag einreichen. Diesem würde zugestimmt, sofern vier Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder des Senatsausschusses Medizin dafür stimmten. So geschah dies auch bei der Entscheidung, Frau Schavan die Ehrendoktorwürde zu verleihen.

Interessanterweise steht im letzten Absatz des Paragraphen zur Ehrenpromotion auch, dass der Doktorgrad ehrenhalber auch wieder entzogen werden könne, falls sich die oder der Geehrte als nicht würdig erwiesen habe oder die Voraussetzungen nicht (mehr) erfülle. Auch hier liegt die Entscheidung beim Senatsausschuss Medizin, der nach Einreichen eines Antrags von einem Drittel der Professorinnen und Professoren der Sektion Medizin über die Aberkennung beraten und entscheiden würde.

Wie man sieht, steckt hinter dem Dr. h.c. jede Menge Bürokratie und weniger Wissenschaft als der Name impliziert. Es gibt Beispiele, bei denen Personen bis zu 13 verschiedene Ehrendoktoren erhalten haben, was entweder vielen absolut herausragenden Leistungen entspricht oder doch etwas an Willkür denken lässt.

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Bundesstudienförderung – Ein Kommentar https://www.studentenpack.de/index.php/2014/02/bundesstudienforderung-ein-kommentar/ https://www.studentenpack.de/index.php/2014/02/bundesstudienforderung-ein-kommentar/#respond Mon, 03 Feb 2014 09:00:55 +0000 http://www.studentenpack.uni-luebeck.de/?p=209052 Immer mal wieder ertönt der Ruf nach einem bedingungslosen Grundeinkommen für Studenten. In letzter Zeit hat das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) wieder für mehr Diskussionen über die „Bundesstudienförderung“ gesorgt. Gerade in Zeiten der schlechten Wirtschaftslage klingt ein Grundeinkommen für Studenten nach einem Angebot, das man nicht unbedingt ablehnen möchte. Wie aber soll man sich das ganze Projekt und vor allem seine Finanzierung vorstellen?

Das CHE nennt noch keine Zahlen, einige Medien sprechen von etwa 250 Euro, die jeder Student als Sockelzahlung bekommen soll. Nach Einzelfallprüfung kann es Zuschüsse geben. Wie die genau aussehen sollen, steht noch in den Sternen, man könnte sich wohl an den BAföG-Richtlinien orientieren. Als Drittes gibt es einen Darlehensanteil, der nach persönlichem Bedarf pro Monat geregelt wird, aber auch verzinst wird. Kurz: Ein Student stünde mit 250 Euro pro Monat da, falls er nicht als sonder-förderungsberechtigt gilt und keine Schulden aufnehmen möchte. Das soll die Lösung sein?

Zugegeben ist der Dschungel an Möglichkeiten zur aktuellen Förderung während des Studiums sehr dicht und verwirrend und es bedarf einiger Zeit, sich dort durchzuarbeiten. Aber meiner Meinung nach lohnt sich die Anstrengung, da es viele Möglichkeiten gibt, eine Förderung zu erlangen. Oft wird behauptet, eine Bundesstudienförderung reduziere Verwaltungsaufwand und -kosten. Das so eingesparte Geld könne für die Sockelförderung verwendet werden. Nur drängt sich die Frage auf, wer die Übersicht behält, wie viele Studenten es gerade gibt, wie die Überweisungen geregelt werden und vor allem, wer für die Einzelfallprüfung verantwortlich ist. Außerdem heißt es beim CHE, der Sockelbetrag solle regelmäßig überprüft und angepasst werden. Das klingt so, als wäre eine nicht geringe Zahl an Personen nötig, damit die Finanzierung zu jedem Semester reibungslos abläuft.

Schon jetzt gibt es Personen, die nur immatrikuliert sind, um die Vorzüge des Studentenstatus zu erlangen, sprich Vergünstigungen und eventuelle Zuschüsse durch BAföG und Wohngeld. Bietet man eine Bundesstudienförderung an, wird die Zahl der „Passivstudenten“ drastisch steigen, da sie so leicht an Geld kommen. Den Aufwand der Einschreibung wird man für 250 Euro im Monat in Kauf nehmen. Auch die Formulierung für die Zuschüsse nach Einzelfallprüfung ist sehr schwammig. Bekommt automatisch jeder Student, der nicht in seinem Heimatort studiert, mehr Geld? Oder werden sich nur noch wenige von Zuhause wegbegeben, da ein Studium an einem anderen Ort zu teuer ist? Auch bleibt offen, ab wann die Eltern als nicht förderungsfähig eingestuft und wie genau unterschiedliche soziale Schichten berücksichtigt werden.

Ich denke, eine grundsätzliche Förderung von Studenten ist eine sehr gute Idee. Leider birgt sie aber einige Probleme, die nicht so leicht zu bewältigen sind. Der vermeintliche Rückgang des Verwaltungsaufwands ist auch keiner, da das vorgeschlagene System trotz allem Papier- und Verwaltungsarbeit verlangt. Solange es keine fundierte Förderung durch die Politik gibt, welche sich aber noch nicht ernsthaft dazu geäußert hat, bleibt die Bundesstudienförderung Zukunftsmusik mit einer gut gemeinten Idee.

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