Medizinstudienplätze sind begehrt – nicht jeder bekommt einen.Lukas Ruge | StudentenPACK.

Medizinstudienplätze sind begehrt – nicht jeder bekommt einen.

Wie in jedem Jahr haben auch in diesem wieder Unmengen junger Menschen ein Studium begonnen. Diesmal über Tausend davon in Lübeck und von diesen circa zweihundert im Medizinstudiengang. Im Hinblick auf die kommenden Änderungen möchten manche von Ihnen vielleicht sagen: „Gerade nochmal Glück gehabt.“

Denn übernächstes Jahr soll sich das Vergabeverfahren für Humanmedizinstudienplätze (und vielleicht auch für Zahn- und Tiermedizin sowie Pharmazie) ändern. Das hat die Kultusministerkonferenz (KMK) im Juni dieses Jahres beschlossen, nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Dezember das bisherige Verfahren als „teilweise verfassungswidrig“ bezeichnet hatte. Zu dem Gerichtsverfahren war es gekommen, weil zwei Studienplatzbewerber auch nach acht Jahren Wartezeit noch immer keinen Studienplatz erhalten hatten und daraufhin Klage eingereicht hatten. Wohlgemerkt nicht gegen eine Universität, wie es bei Studienplatzklagen üblich ist, sondern gegen das Vergabeverfahren an sich.

Ein bisschen kompliziert war es ja schon immer. Um einen Studienplatz in Medizin bewirbt man sich in der Regel nicht bei der Universität, sondern bei einer zentralen Organisation, die früher ZVS hieß und sich heute „hochschulstart“ nennt. Die vergibt dann die freien Studienplätze nach Quoten: 20 Prozent für die besten Abiturienten eines Bundeslandes, 20 Prozent für die, die schon am längsten warten und die restlichen 60 Prozent dürfen sich die Universitäten selbst aussuchen. Hierbei muss auch die Abi-Note berücksichtigt werden, zusätzlich dürfen aber Testverfahren, Berufsausbildungen oder Interviews die Auswahl beeinflussen. Nicht berücksichtigt sind hierbei Studienplätze, die zum Beispiel an die Bundeswehr oder an privaten Hochschulen vergeben werden.

Das darf so nicht bleiben, sagt das Bundesverfassungsgericht, und diese Entscheidung wurde landauf, landab von Politikern, Ärzten und Studierendenvertretern gelobt. Jahr für Jahr war es schwieriger geworden, einen Studienplatz zu erhalten. Die benötigte Wartezeit war auf 15 Semester gestiegen. Hier wird auch die wohl bedeutendste Änderung ansetzen: Die Wartezeitquote wird abgeschafft. Der KMK blieb wohl kaum eine andere Wahl, denn im Gerichtsurteil wurde festgestellt, dass einerseits die Wartezeit entbehrlich sei oder aber nach oben deutlich begrenzt werden solle, andererseits aber keinesfalls mehr Studienplätze über diese Quote vergeben werden dürften. Warten zu können, sei nunmal keine Eignung, hieß es da von Ulrich Steinbach, Amtschef im Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg. Was mit all denen passiert, die bereits seit Jahren warten, bleibt erstmal unklar. Im Gespräch sind Bonus-Systeme für bereits gewartete Semester, ob Mit-den-Schultern-zucken-und-„Pech gehabt“-Murmeln auch eine Option ist, lässt die KMK noch juristisch prüfen. Unklar ist nämlich noch, ob das Vertrauen, das die Wartenden in das bisherige Verfahren hatte, schützenswert ist. Klar ist, dass eine Entscheidung zu Ungunsten zehntausender Studienplatzanwärter zahlreiche Folgeklagen nach sich ziehen dürfte. Zumindest wird es nicht mehr so sein, dass jeder mit Abitur in Deutschland prinzipiell Medizin studieren kann. Oberhalb einer bestimmten Notengrenze bleibt dann nur noch der teure Weg ins Ausland. Medizin könnte so für viele zu einem Studium werden, dass man sich leisten können muss.

Die Quote für die Abiturbesten bleibt bestehen und könnte sogar noch Studienplätze dazugewinnen. Hier wurde nur bemängelt, dass Abiturnoten in Deutschland kaum vergleichbar wären. Bis das Problem behoben ist, sollen die Plätze nicht mehr über die Note, sondern über den Prozentrang im eigenen Bundesland vergeben werden.

Für die hochschuleigenen Auswahlverfahren darf in der Neuregelung nicht mehr allein die Abiturnote herangezogen werden, sondern es müssen mindestens drei Kriterien in die Entscheidung einfließen. Welche das seien sollen, bleibt noch zu entscheiden. Vorstellbar sind Assessment-Parkours, schriftliche Tests oder Auswahlgespräche, wie sie bereits in Lübeck und an anderen Unis gängige Praxis sind. Schwierig ist hierbei jedoch, zu gewährleisten, dass keine Bewerbergruppe übervorteilt wird. So werden es sich manche nicht leisten können, an teuren Trainingscamps für die Auswahltests teilzunehmen. Was passiert, wenn im Auswahlgespräch eine Oberärztin dem Sohn eines Kollegen gegenübersitzt?

Nebulös ist noch ein neues Vergabeverfahren. Die sogenannte „Talentquote“ ist wohl als Ersatz der Wartezeit gedacht und soll das Abitur nicht allzu sehr berücksichtigen. Zu bedenken ist hierbei, dass es schwierig werden dürfte, der Vielfalt des Arztberufes gerecht zu werden. Werden nicht an eine Chirurgin andere Anforderungen gestellt als an einen Pathologen? Zugleich könnten umfangreiche Auswahlverfahren ein logistisches Problem werden. Bisher konnte man sich über Wartezeit an allen 35 Medizin-Fakultäten bewerben. Dass in Zukunft jeder Bewerber innerhalb von ungefähr zwei Monaten über das ganze Bundesgebiet an 35 Assessments teilnehmen kann, ist äußerst unwahrscheinlich. Eher werden sich die Bewerbungsmöglichkeiten weiter reduzieren. Dies scheint jedoch widersprüchlich zu einer Kernaussage des Verfassungsgerichtsurteils: Der Wahl der Wunschuni sollte eigentlich weniger Bedeutung zufallen – stehen statt den zurzeit vorhandenen sechs Auswahlmöglichkeiten aber nach der Regelung zum Beispiel nur noch drei zur Verfügung, führt dies wahrscheinlich zu gleichbleibenden Bewerberzahlen an den beliebten Standorten, während die Konkurrenz um Studienplätze in Standorten zweiter und dritter Wahl eher abnehmen dürfte. In der Folge könnten in zum Beispiel in Berlin, Münster oder Lübeck Studienanwärter abgelehnt werden, die, hätten sie sich stattdessen für eine andere Stadt entschieden, wahrscheinlich einen Studienplatz bekommen hätten.

Daneben sind weitere Auswahlkriterien Gegenstand hitziger Debatten. Als sicher gilt die Einführung sogenannter „Landarztquoten“. Nordrhein-Westfalen wird als erstes Bundesland ab Herbst 2019 7,6% seiner Studienplätze an Bewerber vergeben, die sich vertraglich verpflichten, nach Abschluss ihrer Ausbildung für zehn Jahre als Hausarzt in einer unterversorgten Region zu arbeiten. Bis dahin nachziehen werden wohl Bayern, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz. Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Sachsen, Baden-Württemberg und das Saarland sind auch dafür, klären aber noch, ob dieses Unterfangen überhaupt möglich ist. Bei Studierendenvertretungen kommt dieser Wandel längst nicht so gut an wie vielleicht bei vielen Patienten in der Provinz. Fest steht, selbst mit einer Einführung ab dem nächsten Wintersemester sind die ersten Effekte frühestens nach sechseinhalb Jahren Studium und fünf Jahren Facharztausbildung zu bemerken, tendenziell könnte es noch länger dauern. Und welches Bild wird durch solch eine Entscheidung transportiert? Statt ZDF-Romantik wird der Landarzt wohl eher zum Pflichtziel eines „Medizinstudenten zweiter Wahl“, der nach dem Selbstverständnis des Systems eigentlich gar nicht für dieses Beruf geeignet sein dürfte. Kriegen die „Landarztstudenten“ dann andere Kurse als ihre Kommilitoninnen? Ballast wie Interventionelle Radiologie oder operative Augenheilkunde könnte man dann ja weglassen, der Zug ist dann mit der Studienplatzannahme sowieso abgefahren. Warum also dafür Motivation aufbringen? Aber weil Zwangsbehandlungen rechtlich auch nicht ganz einfach sind, hält sich die Politik ein Schlupfloch offen. Ähnlich wie bei Bundeswehr-Studierenden soll man sich auch aus der Landarztverpflichtung mit einer Strafzahlung freikaufen können. Aber ist die Landarztquote dann nicht eher eine Reiche-Leute-Quote?

Apropos Quote: Die Lübecker Herzchirurgin und nunmehr auch CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Claudia Schmidtke forderte Anfang Oktober im Magazin „Der Spiegel“ eine „Männerquote“ im Medizinstudium. Zwar gebe es in ihrem Fachgebiet bundesweit keine einzige Chefärztin, dennoch drohe mit dem wachsenden Anteil an Ärztinnen ein „existenzielles Versorgungsproblem“, da diese ja alle in Teilzeit arbeiten und bereits in der Facharztweiterbildung eine Familie gründen würden. Frau Schmidtke nimmt übrigens in Lübeck auch Auswahlgespräche ab. Nur mal so.

Noch keine Kommentare, sei der Erste!