Am Freitag, dem 11.April dieses Jahres verlieh die Universität zu Lübeck im Rahmen des Jahresempfangs Annette Schavan die Ehrendoktorwürde für ihre Bemühungen um den Erhalt der Medizinstudienplätze und des Wissenschafts-Campus Lübeck. Zum Unverständnis vieler Studenten klingt das jedoch nach einer Verleihung des Dr. honoris causa (h.c.) aus purer Dankbarkeit. Ist dies die Motivation zur Verleihung des Doktors ehrenhalber oder steckt doch ein wissenschaftlicher Hintergrund dahinter?

Allgemein lässt sich sagen, dass man den Dr. h.c. an Personen vergibt, die durch außerordentliche wissenschaftliche Leistungen oder Engagement für einen Fachbereich eintraten. Zum Erwerb dieses Grades benötigt man kein abgeschlossenes Studium oder gar einen „echten“, wissenschaftlichen Doktortitel. Im Grunde kann der Doktor ehrenhalber an jede beliebige Person verliehen werden. Natürlich hängt das von den Promotionsordnungen der jeweiligen Universitäten ab, wobei es manchmal sogar noch Unterschiede innerhalb der einzelnen Fakultäten gibt. Dort steht geschrieben, wie und mit welcher Begründung ein Dr. h.c. vergeben werden kann und wie er auch wieder aberkannt werden könnte. Wie nicht anders zu erwarten divergieren diese Ordnungen ziemlich stark innerhalb Deutschlands und zum Teil auch zwischen den Fakultäten. In den meisten findet sich aber der gleiche Tenor, der nur unterschiedlich ausgelegt wird. Eine zentrale Rolle spielen die „außerordentlichen wissenschaftlichen Leistungen“ und hier legt zum Beispiel die Uni Lübeck einen hohen Wert auf die Verdienste in der Medizin. Andere Universitäten folgen an dieser Stelle einer anderen fachlichen Auslegung.

Schaut man in die Promotionsordnung der Uni Lübeck, findet sich in Paragraph zwei eine Erklärung, die besagt, dass der Dr. h.c. an Personen verliehen würde, die sich durch hervorragende wissenschaftliche Leistungen oder persönliche Verdienste um die von der Sektion Medizin vertretenen Wissenschaften auszeichneten. Weiterhin müsse ein Drittel der Professorinnen und Professoren des Senatsauschussses Medizin einen begründeten Antrag einreichen. Diesem würde zugestimmt, sofern vier Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder des Senatsausschusses Medizin dafür stimmten. So geschah dies auch bei der Entscheidung, Frau Schavan die Ehrendoktorwürde zu verleihen.

Interessanterweise steht im letzten Absatz des Paragraphen zur Ehrenpromotion auch, dass der Doktorgrad ehrenhalber auch wieder entzogen werden könne, falls sich die oder der Geehrte als nicht würdig erwiesen habe oder die Voraussetzungen nicht (mehr) erfülle. Auch hier liegt die Entscheidung beim Senatsausschuss Medizin, der nach Einreichen eines Antrags von einem Drittel der Professorinnen und Professoren der Sektion Medizin über die Aberkennung beraten und entscheiden würde.

Wie man sieht, steckt hinter dem Dr. h.c. jede Menge Bürokratie und weniger Wissenschaft als der Name impliziert. Es gibt Beispiele, bei denen Personen bis zu 13 verschiedene Ehrendoktoren erhalten haben, was entweder vielen absolut herausragenden Leistungen entspricht oder doch etwas an Willkür denken lässt.

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