AStA Uni Freiburg

Mit diesem Shirt wollen sich die Studenten aus Baden-Württemberg seit 2006 für bessere Bildungspolitik einsetzen und verkaufen es über das Internet. Nun will das Innenministerium verbieten, dass die Shirts verkauft werden und dass es getragen wird.

Der Grund dafür ist, dass es eine Ordnungswidrigkeit sei, das Landeswappen zu nutzen. Denn nach der Wappenordnung dürfen nur bestimmte Landesbehörden und Institutionen das Wappen führen.

Der Konflikt fing so an, dass ein Student, der dieses Bildungsstreik-Shirt trug, von einem Mitarbeiter des Innenministeriums darauf hingewiesen wurde, dass es ordnungswidrig sei, das Wappen auf dem T-Shirt zu nutzen. Später erhielten dann die ASten aus Baden-Württemberg eine E-Mail, in der stand, dass der Verkauf und das Tragen des T-Shirt untersagt werden sollte. Jedoch haben sich die Studenten von Anwälten bestätigen lassen, dass es unter Kunstfreiheit falle.

Warum aber erst jetzt? Es wird spekuliert, dass es an den Landtagswahlen liege, die am 27. März 2011 sind und das gibt natürlich kein gutes Bild an das Volk.

Jedoch lassen sich die Studenten nicht davon abschrecken und scheuen sich nicht davor, sich gerichtlich mit dem Ministerium auseinanderzusetzen.
Des Weiteren sind sie dem Innenministerium sogar dankbar, denn dadurch haben die Studenten mit dem Shirt mehr profitiert als bisher.

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