Das Studentenleben, für viele vor dem Studium ein großes Mysterium aus Partys, neuen Freunden und gemeinsamem Büffeln. Doch eines darf man zu Beginn eines Studiums nicht außer Acht lassen: Wie kann ich diesen Spaß finanzieren? Wenn ihr nicht gerade ein Duales Studium anstrebt, kommen mindestens drei Jahre Lebensunterhaltskosten und Ausgaben für Studienangelegenheiten auf euch zu, die gedeckt sein wollen. Im Folgenden geben wir euch einen Überblick über gängige Finanzierungsmöglichkeiten und ihre Vor- und Nachteile.

Unterhalt

Die allererste Anlaufstelle in finanziellen Dingen sind bei den meisten von uns sicherlich die Eltern. Im Gegensatz zu Minderjährigen,
die jederzeit unterhaltsberechtigt sind, müssen Volljährige in aller Regel selbst für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen.
Die große Ausnahme dieser Bestimmung gilt für die Zeit der Ausbildung beziehungsweise des Studiums: Hier haben nämlich auch volljährige Kinder das Recht, von ihren Eltern Unterhalt zu fordern. Dies ist natürlich insofern sinnvoll, als dass eine erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung die Grundvoraussetzung für finanzielle Eigenständigkeit bietet. Ähnlich wie das BAFöG gilt dies nur für eine Ausbildung.

Ausnahmen gelten, wenn mit den Eltern ein Ausbildungsplan abgesprochen wurde, der von vornherein zwei oder mehr Ausbildungen vorsieht hat oder wenn ein „enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen den Ausbildungen“ besteht. Das heißt, dass zum Beispiel nach einer Berufsausbildung noch ein Studium aufgenommen wird oder die Ausbildungen in eine Berufsrichtung gehören, aufeinander aufbauen oder sich ergänzen.

Die Gesetzgebung legt dabei allerdings nicht fest, wie und vor allem in welcher Höhe die Unterhaltszahlungen zu geschehen haben und auch Unterhaltstabellen und ähnliches sind hier nur als Leitlinie zu betrachten. Hier wird also immer im Einzelfall entschieden.

Einer der wenigen gesetzlich festgelegten Gegenstände ist das so genannte „Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zwischen Eltern und ihren Kindern“ (§ 1618a BGB). Dies besagt, dass Eltern verpflichtet sind, ihren Kindern eine Ausbildung zu ermöglichen, mit Hilfe derer sie finanzielle Unabhängigkeit erlangen können. Die andere Seite der Medaille ist, dass die Kinder ihren Eltern diese Verpflichtung so leicht und so kurz wie möglich machen sollten. Dies gilt selbstverständlich nur für den Konfliktfall – sind sich beide Parteien einig, kann natürlich so viel und so lange beziehungsweise so wenig und so kurz gezahlt werden wie es beliebt.

Unterhalt ist hierbei nicht gleichzusetzen mit Geld. Man unterscheidet hier sehr sorgfältig zwischen Bar- und Naturalunterhalt. Unter Barunterhalt werden sämtliche Geldzahlungen zusammengefasst. Naturalunterhalt dagegen heißt, dass eure Eltern dafür sorgen, dass ihr ein Dach über dem Kopf und genügend zu essen, zu trinken und zum Anziehen habt. Das schließt im Übrigen auch Bezahlung der Telefonkosten und der Heizkosten mit ein. Im Einzelfall kann das sogar bedeuten, dass sie Euch anbieten, weiter in ihrem Haushalt zu leben. Um dieses großzügige Angebot auszuschlagen und Barunterhalt zu verlangen, müssen schon stichhaltige Gründe herhalten – allein der Wunsch, auf eigenen Beinen zu stehen und sich von den Eltern zu lösen, ist dabei nicht ausreichend. Das gilt selbstverständlich nicht, wenn Ihr in einer anderen Stadt studiert und der Fahrtaufwand völlig überzogen ist.

Noch einmal grob zusammengefasst: Unterhaltsberechtigung für volljährige Kinder gilt während der Ausbildung/des Studiums und darüber hinaus auch noch für eine dreimonatige Übergangszeit nach Ausbildungsende. Falls sich keine bezahlte Tätigkeit finden lässt, Obacht: Im Streitfall besteht hier nicht nur Nachweispflicht, dass man sich wie besessen beworben, aber nur Absagen kassiert hat, sondern man ist außerdem verpflichtet, jegliche Jobmöglichkeit, die sich bietet anzunehmen – völlig unabhängig von Art der Ausbildung und Höhe des Ausbildungsniveaus. Ebenfalls unterhaltsberechtigt seid ihr im Falle von Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Behinderung.

Keine Unterhaltsberechtigung gilt dagegen für die Dauer der Wartezeit auf einen Ausbildungs-/Studienplatz, während des Wehr- oder Zivildienstes, während eines freiwilligen sozialen Jahres oder nach abgeschlossener Ausbildung (und Ablauf der dreimonatigen Bewerbungsfrist).

Die Art der Ausbildung ist dabei relativ nebensächlich. Das Gesetz zieht sich hierbei mit dem unverbindlichen Wörtchen „angemessen“ geschickt aus der Affäre: In juristischen Gefilden bedeuten diese „Kriterien der Angemessenheit“, dass der Azubi die nötigen Fähigkeiten und Fertigkeiten besitzt, um der Ausbildung gerecht zu werden, diese aber gleichzeitig auch der wirtschaftlichen Lage der Eltern entspricht.

Völlig unerheblich hierbei: Das Ausbildungsniveau der Eltern und ihre gesellschaftliche Stellung, sowie die Berufsaussichten des angestrebten Berufs. Wer von seinen Eltern zu einer „unangemessenen“ Ausbildung oder einem Studium gedrängt oder gar gezwungen wird, die für ihn oder sie unangemessen im oben genannten Sinne ist, dessen Eltern kommen ihrer Unterhaltspflicht aus gesetzlicher Sicht nicht nach. Ergo ist das Kind für eine andere angemessene Ausbildung unterhaltsberechtigt.

Als Sponsoren haben Eltern außerdem das Recht den Studienverlauf ihres Kindes zu kontrollieren – Forderungen von Leistungsnachweisen dürfen also nicht so ohne Weiteres abgeschmettert werden. Ausbildungsverlauf und -planung liegen dagegen gänzlich und allein in der Hand des Azubis oder Studenten – hier haben Mama und Papa nichts mit zu reden.

Wie wird nun der Barunterhalt ermittelt? Hierbei muss natürlich unterschieden werden, ob ihr noch zu Hause wohnt oder nicht. Wohnt ihr nicht bei Euren Eltern, gilt ein pauschaler Regelbedarfssatz von 640 €, darin sind Wohnbedarf und berufsbedingte Ausgaben enthalten – Studiengebühren, Kranken- und Pflegekassenbeiträge hingegen nicht. Wohnt ihr noch bei euren Eltern, so richtet sich die Höhe des Unterhaltes nach der Unterhaltstabelle, das Einkommen beider Elternteile ist dabei zu addieren (Download unter tinyurl.com/unterhaltrechner). Vom Bedarf müssen jedoch folgende Beträge wieder abgezogen werden: Ausbildungsvergütung, sprich: das Gehalt, für Studenten ziemlich uninteressant, es sei denn, es handelt sich um ein duales Studium; Vergütung während eines Praktikums, das Bestandteil der Ausbildung ist; BAFöG, Halbwaisenrente, Stipendien, Kindergeld, Kapitaleinkünfte, Vermögen und Erwerbseinkommen, sofern nicht überobligationsmäßig – das heißt, es wird einer Erwerbstätigkeit nachgegangen, zu der man entweder verpflichtet ist oder die nicht jederzeit beendet werden kann.

Nicht vom Bedarf abzuziehen sind überobligationsmäßige Erwerbseinkommen (ihr geht einer Arbeit nach, zu der ihr nicht verpflichtet seid und die ihr jederzeit beenden könnt.)

Grundsätzlich ist man nicht verpflichtet, während der Ausbildung oder des Studiums einen Nebenjob anzunehmen!

BAFöG

Eine weitere Möglichkeit, das Studium zu finanzieren, kommt von staatlicher Seite: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz: BAFöG. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Chancengleichheit in der Bildung zu erhöhen und hiermit vor allem die sozial schwächeren Schichten zu unterstützen, damit junge Menschen auch unabhängig von sozialen und wirtschaftlichen Mitteln die Möglichkeit haben, ihren Ausbildungswunsch zu realisieren.
Nach BAFöG gefördert werden Besuche von allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10, Fachschulen und Berufsfachschulen, Akademien, Hochschulen, Schulen des zweiten Bildungsweges (Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegien). Nicht gefördert werden Ausbildungen im dualen System. In der Regel wird nur eine erste Ausbildung durch BAFöG gefördert. Wer abbricht oder die Fachrichtung wechselt, muss mit erheblichen Einschränkungen rechnen, sofern dies nicht frühzeitig geschieht: Wer es sich bis Ende des zweiten Semester anders überlegt, braucht sich um sein BAFöG keine Sorgen zu machen, bis Ende des dritten Semesters muss jedoch schon ein wichtiger beziehungsweise „unabweisbarer“ Grund vorliegen. Die Bachelor-Master-Struktur ist diesbezüglich etwas unvorteilhaft, denn der Master-Studium zählt schon als Zweitausbildung. Ein Master-Studiengang muss also auf dem Bachelor aufbauen, um durch BAFöG gefördert werden zu können. Schüler und Azubis bekommen BAFöG als nicht zurückzuzahlenden Zuschuss – ein Geschenk von Vater Staat sozusagen. Den gemeinen Studenten lässt man jedoch nicht so leicht davonkommen: In der Regel gibt es die Hälfte als Zuschuss wie für Schüler, die zweite Hälfte jedoch als zinsloses staatliches Darlehen, das später zurückgezahlt werden muss. Wer ausnahmsweise über die allgemeine Regelstudienzeit hinaus noch BAFöG bezieht, muss einige Abstriche machen: Hier gibt es das Geld dann nur noch als zinsgünstiges Bankdarlehen.

Sylvia Kiencke | StudentenPACK.

Lohnenswerter Papierkrieg.

Auszubildende und Studenten ohne deutsche Staatsbürgerschaft können nur unter bestimmten Bedingungen BAFöG beziehen. Fassen wir diese „bestimmten Bedingungen“ einmal grob zusammen, heißt das: Der deutsche Staat fördert nur ausländische StudentInnen/Azubis mit langfristiger Aufenthaltsdauer oder einer aussichtsreichen Bleibeperspektive. Wer das 30. Lebensjahr bereits überschritten hat, darf BAFöG nur noch in Sonderfällen beziehen. Um mal einige Beispiele zu nennen: Aufgrund von familiären oder persönlichen Gründen konnte das Studium nicht früher begonnen werden (etwa Kindererziehung); durch einschneidende Veränderungen der persönlichen Verhältnisse entsteht plötzlich eine finanzielle Bedürftigkeit (Scheidung, Tod des Ehepartners); BAFöG bekommt, wer zwischen dem 30. und 35. Lebensjahr ein Masterstudiengang aufnimmt, wer seine Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg (zum Beispiel Abendgymnasium) erwirbt und unverzüglich mit dem Studium beginnt, also einen recht lückenlosen Verlauf aufweist, darf ebenfalls auf BAFöG hoffen.

Besteht grundsätzlich Anspruch auf BAFöG, wird vom zuständigen Amt geprüft, in welcher Höhe die Förderung ausfällt. Entscheidend für die Höhe des BAFöG-Bedarfs hängt dabei von der Art des Studiums beziehungsweise der Ausbildung ab, ob man noch bei den Eltern wohnt, wenn nein, wie hoch die Mietkosten sind, ob und wie viel eigenes Vermögen der Student besitzt, die finanzielle Lage der Eltern und so weiter. BAFöG kann über die gesamte Ausbildungsdauer bezogen werden – bei Studenten allerdings nur bis zum Ende der Regelstudienzeit, danach ist Schluss mit lustig. Die Regelstudienzeit wird im Bürokratendeutsch auch als „Förderungshöchstdauer“ bezeichnet. Ausnahmen gelten hierbei für Schwangerschaften, Kindererziehung, nicht bestandene Abschlussexamina oder Behinderungen.

Im Allgemeinen möchte der Staat bei Studenten ab dem vierten Semester Leistungsnachweise darüber sehen, ob seine Protegés auch ordentlich mit dem Studium vorankommen. Bringt man hier nicht die erwünschten Nachweise, kann der BAFöG-Bedarf gestrichen werden.

Wer sich im Studium ein bisschen clever anstellt und obendrein nicht lange herum trödelt, wird vom Staat fürstlich belohnt: Gehört man zu den 30 % der besten Absolventen des Jahrgangs und besteht die Abschlussprüfung innerhalb der Förderungshöchsdauer (= Regelstudienzeit), gibt es 25 % Teilerlass, maximal sechs Monate nach Ablauf der Fröderungshöchstdauer, gibt es 20 % Teilerlass, innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf der Förderungshöchstdauer, gibt es 15 % Rabatt. Für Absolventen von Akademien gilt dagegen: 20 % Teilerlass, ganz gleich wie viel Zeit man sich beim Studium gelassen hat.

Daneben kann auch ein früher Abschluss des Studiums Vergünstigungen mit sich bringen (beendet man sein Studium zum Beispiel mindestens vier Monate vor Ablauf der Regelstudienzeit, werden einem etwa weitere 2500 Euro erlassen) und bei denjenigen unter uns, die nebenbei noch den Nachwuchs großziehen, drückt der Staat ebenfalls ein Auge zu.

Was dann noch an Schulden übrig bleibt muss später in vierteljährlichen Raten an das Bundesverwaltungsamt zurückgezahlt werden. Die jeweilige Höhe der Raten hängt hierbei vom Einkommen ab. Bei wem der Rubel zu Beginn des Arbeitslebens noch nicht so recht rollen will, wird für einen begrenzten Zeitraum von den Zahlungen freigestellt. Wer dagegen knapp bei Kasse ist und ein Kind unter zehn Jahren pflegt oder großzieht und/oder ein behindertes Kind betreut, darf sogar mit einem teilweisen Erlass der Darlehensraten rechnen.

Der Staat sieht es natürlich besonders gern, wenn man seine Schulden vorzeitig tilgt und belohnt dies ebenfalls mit einem Rabatt, der sich nach der Höhe des jeweiligen Schuldenbetrages richtet.

Studienfond der Universität zu Lübeck

Seit diesem Wintersemester ist an unserer Uni ein Finanzierungsmodell angelaufen, das uns den finanziellen Druck des Studiums erleichtern soll.
Gründe für die Einführung eines Studienfonds waren laut Uni-Verwaltung die hohe finanzielle Belastung der Studierenden der Uni, mit durchschnittlich nur 600 Euro monatlichen Einkünften, was 160 Euro unter dem Bundesschnitt liegt. Daraus resultiert der recht hohe Anteil von 70 % der Studierenden, die nebenbei arbeiten, was nicht selten zur Verlängerung der Studienzeit führt. Außerdem erhalten bundesweit lediglich 2 % der Studierenden ein Stipendium, wovon ein Großteil aus Familien mit hohen Einkommenssituationen stammt.

Das Programm startet zunächst mit zwölf so genannten Mikroförderungen im Jahr bei denen bis zu 250 Euro monatlich für ein Jahr lang an die Geförderten geht. Die Förderung soll Lücken in der Studienfinanzierung füllen und dabei das Verschuldungsrisiko so gering wie möglich halten.
Du bist antragsberechtigt, wenn du dich mindestens im 3. Fachsemester eines Bachelorstudiengangs, im 1. Klinischen Jahr im Studiengang Humanmedizin oder im 1. Fachsemester eines Masterstudiengangs befindest. Bewerber und Bewerberinnen, die jedoch schon ein Stipendium von mehr als 500 Euro monatlich erhalten, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Sylvia Kiencke | StudentenPACK.

Informationen zum Studienfonds im neuen Prospekt, erhältlich im AStA.

Durch die Förderung soll es den Studenten ermöglicht werden, zu Gunsten ihres Studium, das Jobben zu reduzieren. Dabei ist das Rückzahlungsmodell sehr großzügig angedacht worden. Die Rückzahlung wird erst dann fällig, wenn ein Einkommensniveau von 30.000 Euro im Jahr nach dem Abschluss erreicht wird. Sollte das Einkommen unter diese Grenze zurück sinken, entfällt für dieses Jahr die Rückzahlungspflicht. Dies ist zum Beispiel der Fall während der Elternzeit, der Gründung eines Unternehmens oder sollte ein weiterer akademischer Abschluss angestrebt werden. Allerdings verlängert sich dann auch die Zahlungspflicht um ein weiteres Jahr.

Sowohl für die jährliche Rückzahlung als auch für die Gesamtzahlung wird eine Höchstgrenze vom 1,5-fachen der Gesamtsumme des Beantragten festgelegt. Diese reduzieren sich, solltest du dein Studium mit Auszeichnung an der Universität zu Lübeck abschließen. Allgemein wird die Rückzahlung als „solidarisch und nachhaltig“ beschrieben: „wer viel verdient, zahlt etwas mehr zurück, wer wenig verdient, zahlt etwas weniger zurück.“ (Quelle: Prospekt „Studienfond der Universität zu Lübeck“) Solidarisch ist es weil der Schuldner unter den oben beschriebenen Bedingungen, bei einer einjährigen Förderung, für 5 Jahre 1,5 % seines Gehalts zurückzahlt. Jemand der also beispielsweise 3000 Euro Forderung bekommen hat und 30.000 Euro brutto im Jahr verdient, zahlt insgesamt 2250 Euro zurück, jemand der 50.000 Euro verdient zahlt 3750 Euro. Aber jemand der 70.000 Euro im Jahr verdient muss nicht 5250 Euro bezahlen, sondern zahlt nur solang bis die Höchstgrenze von 4500 Euro erreicht ist.

Die gesammelten Rückzahlungen kommen später neuen Studierenden zu Gute, da sie in den Fond zurück fließen. Die Universität verspricht sich aus diesem Projekt neben der Senkung der Studienabbruchquote aus finanziellen Gründen und einem schnelleren und besseren Studium ihrer Schützlinge auch die stärkere Bindung dieser an ihre Alma Mater.

Für weitere Informationen über die Förderrichtlinien und den Antrag besucht doch einfach mal www.studienfonds.uni-luebeck.de oder schaut direkt im Studierenden-Service-Center vorbei. Eure direkte Ansprechparterin ist Frau Dr. Sabine Voigt (Tel. 0451-500 3009, voigt@zuv.uni-luebeck.de).

Bewerbungsschluss für die Studienförderung fürs nächste Sommersemester ist am 31. März 2011.

Studienkredit

Hinter Studienkredit – auch Studiendarlehen genannt – verbirgt sich ein Darlehen, mit dessen Hilfe das Studium finanziert werden kann. Man könnte es als Mix aus Kredit (wie der Name bereits verrät) und BAFöG verstehen: Genau wie bei einem Kredit wird eine bestimmte Summe bei einer Bank geliehen, die später mit Zinsen zurückgezahlt werden muss. Die Summe wird allerdings nicht auf einen Schlag freigestellt, sondern in monatlichen Raten gezahlt – ganz ähnlich wie beim BAFöG.

Anders als beim BAFöG muss der geliehene Betrag zuzüglich Zinsen aber auf jeden Fall zurückgezahlt werden! Die Banken zeigen sich hier nicht im Geringsten großzügig – Vergünstigungen für schnelles Studium oder besonders guten Abschluss wie beim BAFöG sind hier nicht drin. Die Banken nehmen außerdem keine Rücksicht darauf, wie schnell und wie gut Ihr zu Vermögen gelangt, nachdem die Auszahlung des Kredites (sei es durch Abschluss oder Abbruch des Studiums) beendet ist. Die Rückzahlung setzt nach einem bestimmten Zeitraum ein und man ist wenig geneigt, sich auf Verhandlungen über kleinere Raten oder Laufzeitverlängerung einzulassen. „Worst-Case-Scenario“ wäre am Ende sogar die Privatinsolvenz.

Eine umfassende Übersicht über den doch recht verwirrenden Kreditmarkt für Studenten gibt es hier: http://tinyurl.com/studienkredite
Eine Besonderheit bildet der Studienkredit der KfW-Privatkundebank: Die Auszahlungshöchstrate beträgt 650 Euro, jedoch nur in der ersten Rate. Danach werden anfallende Zinsen gleich vom Betrag abgezogen, weshalb sich die Summe im Folgenden verringert. Die Dauer des Kredits beträgt im Mittel fünf Jahre, kann aber mit einem begründeten Antrag auf Verlängerung noch um weitere zwei Jahre gestreckt werden. Für den Vertriebspartner (also die Bank) fällt eine einmalige Aufwandentschädigung von 238 Euro an. Diese wird zunächst von der KfW vorgestreckt, kommt dann aber mit zu Euren eigentlichen Schuldenberg hinzu und muss später getilgt werden.

Höchstalter bei Finanzierungsbeginn liegt bei 30 Jahren und der Kredit wird grundsätzlich nur an Vollzeitstudierende vergeben. Nach dem 5. bzw. 6. Semester ist ein Leistungsnachweis (z.B. Vordiplom oder etwas Vergleichbares) vorzulegen – ein Fachrichtungswechsel bei laufendem Kredit ist daher etwas kompliziert: Die Anzahl der Semester, über die finanziellen Leistungen empfangen wurden, werden schlichtweg von der neuen Semesterzahl abgezogen – es dürfte daher schwierig werden nach fünf oder sechs Semestern einen Leistungsnachweis vorzulegen, obwohl man reell erst im dritten Semester steckt… Aufbaustudiengnge werden nicht vom KfW-gefördert, einzige Ausnahme: ein direkt auf einen Bachelor folgender Master). Gefördert werden außerdem nur deutsche Staatsbürger oder EU-Staatsangehörige mit drei Jahren Mindestaufenthaltsdauer im Bundesgebiet.

Stipendien

Bevor ihr euch verschuldet, ob nun mit BAFöG, Studienfond oder gar Studienkredit, lohnt eine Bewerbung bei Stiftungen, die Stipendien verteilen. Viele denken dabei im ersten Moment an ein „Leistungsstipendium“ und lassen sich von dem Gedanken abschrecken, dass ihre Noten ohnehin nicht ausreichen und sie versuchen sich erst gar nicht, sich um ein Stipendium zu bewerben. Das ist jedoch ein großer Fehler. Denn je nach Stiftung wird nicht nur auf die Noten geschaut, sondern auch auf Talente, soziales oder politisches Engagement. Wenn es nicht für ein volles Stipendium reicht so jedoch in den meisten Fällen zumindest für ein Bücherstipendium.

Hinter dem Begriff Stipendium steckt nichts anderes als finanzielle Unterstützung, die ihr nicht zurückzahlen müsst. Förderer sind politische Parteien, religiöse Organisationen oder Konzerne, die soziale Verantwortung demonstrieren wollen. Neben dem Geld, das sie euch für euer Studium zur Verfügung stellen, wird euch je nach Stiftung die Teilnahme an Tagungen, persönliche Betreuung durch Vertrauensdozenten, Kontakte in Alumni-Netzwerke und zu Auslandspraktika ermöglicht, kann also durchaus auch Karriere-fördernd sein.

Im Folgenden eine Auflistung der wichtigsten bundesweiten Förderwerke und Stiftungen:

– Studienstiftung des deutschen Volkes (www.studienstiftung.de)
– Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (www.sbb-stipendien.de/sbb.html)
– Absolventa e.V. – „1. Demokratisches Stipendium“ (http://www.stipendium.de/ev)
– Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) (www.sdw.org)
– Heinrich-Böll-Stifung (www.boell.de/sti- pendien/stipendien.html)
– Hans-Böckler-Stiftung (www.boeckler.de/274.html)
– Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. (http://www.fes.de/sets/s_stuf.htm)
– Bundesstiftung Rosa Luxemburg (www.ro- salux.de/studienwerk/stipendienpro- gramm.html)
– Friedrich-Naumann-Stiftung (www.frei- heit.org/Stipendien/175c9/index.html)
– Hanns-Seidel-Stiftung e.V. (www.hss.de/stipendium.html)
– Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. (www.kas.de/wf/de/42.8/)
– Cusanuswerk – Bischöfliche Studienförde- rung (www.cusanuswerk.de)
– Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst (www.evstudienwerk.de)

Jobben an der Uni

Wer etwas Geld dazu verdienen möchte oder muss, braucht nicht erst verzweifelt Annoncen wälzen, sondern findet an unserer Uni fast mit Garantie eine HiWi-Stelle. Beispielsweise suchen die Institute jedes Jahr Studenten höherer Semester oder mit dementsprechender Qualifizierung, die Praktika oder Übungen für jüngere Semester betreuen. Aber auch für andere Hilfsarbeiten werden gerne Studenten eingestellt. Es lohnt sich also durchaus auch direkt in den Instituten vorbei zu schauen, auf die Aushänge zu achten, oder beim Dozenten, Übungsleiter oder im jeweiligen Instituts-Sekretariat nachzufragen, ob Hilfswissenschaftler benötigt werden. Auch gibt es immer wieder Konferenzen oder eine Messe von einzelnen Instituten organisiert, auf denen Hilfe gefragt ist.

Je nach Art der Hilfstätigkeit, verdient ihr so nebenbei nicht nur Geld, sondern verfestigt bestehendes Wissen, eignet euch die viel gefragten Zusatzskills an, könnt euch in ein Thema einarbeiten, dass ihr vielleicht als Abschlussarbeit verwendet oder knüpft Kontakte zur Berufswelt. Gerade an der Universität ist auch der praktische Aspekt einer Hilfstätigkeit nicht zu verachten. Ihr gewöhnt euch an Arbeitsabläufe und verbessert damit nicht nur eure Fähigkeiten, sondern werdet auch sicherer, was euch im späteren Berufsleben nur zu Gute kommen kann, wenn nicht sogar schon bei der Bewerbung.

Zusammenfassend bleibt zu sagen, dass es viele Möglichkeiten gibt ein Studium zu finanzieren, dabei aber nicht den einen besten Weg. Während dem einen mehr Unterstützung von seinen Eltern entgegengebracht wird, muss der nächste sich selbst durchkämpfen. Während einer aus dem Jobben nebenbei Vorteile ziehen kann, vernachlässigt der andere dadurch sein Studium. Einer arbeitet lieber, als bei der Uni, dem Staat oder einer Bank Schulden zu machen, der nächste sieht es als Zukunftsinvestition, die mit einem sehr guten Abschluss, zu einem sehr guten Job führt. Wir haben euch einen kleinen Überblick über die Möglichkeiten gegeben, die euch zur Verfügung stehen. Was ihr daraus macht, bleibt euch überlassen.

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