Vor Aufkommen des Buchdruckes war eine Zensur von verbreiteten Schriften relativ einfach. Doch selbst mit dem Fortschritt des Buchdruckes war sie möglich, sobald Druckereien beziehungsweise Verleger einer – eventuell staatlichen, aber vielleicht auch wirtschaftlichen – Kontrolle unterlagen. Dann war es trotzdem möglich, in kleinen Privatdruckereien Flugblätter oder ähnliches zu verlegen, man erreichte jedoch keine große Menge an Personen.

Im heutigen Informationszeitalter hat sich dieser Zustand geändert: Jeder kann mit einem Computer Informationen, Berichte und Meinungen im Internet verbreiten und damit alle anderen Teilnehmer des Internets erreichen. Eine Zensur der Inhalte ist in einigen Staaten weiterhin aktuell und wird praktiziert, etwa in China, Kuba, dem Iran oder Libyen, technisch gibt es dabei verschiedene Wege.

Im deutschen Grundgesetz sichert uns der Artikel 5 Freiheit zur Meinungsäußerung, Pressefreiheit zu und dass keine Zensur stattfindet, so die Publikation nicht gegen geltendes Recht verstößt, etwa den Jugendschutz oder Persönlichkeitsrechte. Im Sommer 2009 plante die Bundesregierung ein Gesetz, das in seiner Umsetzung eine Infrastruktur schaffen würde, die neben den eigentlichen guten Absichten gleichzeitig eine Zensur befürchten lässt. Bisher hat der Bundespräsident Horst Köhler seine Unterschrift verweigert und auch im neuen Koalitionsvertrag wird von einer Aussetzung des Gesetzes gesprochen.

Ziel des Gesetzes ist es, durch sogenannte DNS-Sperren den Zugriff auf alle Webseiten zu verhindern, die in einer vom BKA gepflegten Liste aufgeführt sind. Diese soll ausschließlich Webseiten mit Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern umfassen. Jedoch birgt dieses Konzept zwei große Probleme:

Das eine ist die Festlegung des Inhaltes der Liste an gesperrten Seiten, das andere die technische Umsetzung. Um eine Seite in die Liste aufzunehmen und gleichzeitig zu verhindern, dass eine Zensur vorgenommen wird, muss ein Gericht feststellen, dass der Inhalt gegen geltendes Recht verstößt. Dann ist es aber wirkungsvoller, die Seite aus dem Internet zu entfernen, also von dem Server zu löschen. Diese juristischen und dazu gehörigen sozialen Aspekte der Zensur gelten für jede technische Umsetzung, egal auf welcher Ebene diese angesetzt sind. Außerdem ist es dabei notwendig, dass derjenige, der Seiten sperren möchte, den oder die Internetanbieter (Provider) unter Kontrolle hat. Die erste direkte Verbindung aller Internetkommunikationen verläuft nämlich über den eigenen Provider, der als Fortentwicklung der Post jedoch meist staatlich ist, wie in Deutschland zu Beginn auch.

DNS-Filter

Allgemein wird in der technischen Umsetzung meist von Filtern oder Sperren gesprochen. Jedes Mal, wenn im Internet eine Webseite aufgerufen wird, muss zu der namentlichen Adresse der Webseite (etwa beim AStA asta.uni-luebeck.de) die numerische Adresse (IP) des Computers gefunden werden (im Beispiel 141.83.153.100). So kann für mehrere Adressen auch ein Server im Internet zuständig sein. Für diese Zuordnung gibt es im Internet das Domain Name System (DNS), das wie ein Telefonbuch funktioniert. Nun besitzt jeder Provider einige DNS-Server. Diese tauschen sich untereinander aus, damit neue Adressen oder Adressänderungen sich weltweit durchsetzen. Das Telefonbuch ist also verteilt und wird von vielen gleichzeitig aufrecht erhalten. Darunter auch freie Server.

Im Falle von DNS-Sperren verpflichten sich nun die Provider (eines Staates), dem Anfragenden anstelle der korrekten IP eine falsche – etwa die eines „Stoppschild“-Servers – auszuliefern. Im Telefonbuch steht also eine falsche Nummer bei dem Namen. Die freien Server sind zu dieser Falschinformation jedoch nicht verpflichtet, daher lässt sich eine solche Sperre umgehen, sobald man einen anderen Standard-DNS-Server einträgt.

Der Filter auf IP-Basis

IP-Sperren, die auch zusätzlich zur DNS-Sperre eingesetzt werden können, verhindern den Zugriff auf einen kompletten Server im Internet. Funktioniert also die oben erwähnte Auflösung des Namens, kann über die IP-Sperre (beim AStA also die IP 141.83.153.100) immer noch der Zugriff verhindert werden. Alle Webseiten des Servers sind dann für die Kunden eines Providers nicht mehr erreichbar.

Lädt man eine Webseite (oder sonstige Daten) per Transmission Control Protocol (TCP), wird zunächst eine Verbindung zwischen Server und dem eigenen Computer aufgebaut (ähnlich einem Telefongespräch), der Dateninhalt wird übertragen und die Verbindung wieder beendet. Die Übertragung geschieht in kleinen Datenpaketen, die jeweils dem „Telefonat“ zugeordnet sind. Dazu steht die Adresse des Servers in jedem Paket. Hier kann nun entweder in den Aufbau der Verbindung vom Provider eingegriffen werden, so dass kein „Telefonat“ beginnt, oder die einzelnen Pakete mit dem Server als Absender können verworfen werden. Mit dem User Datagram Protocol (UDP), das ebenso im Internet verwendet wird, funktioniert nur die zweite Methode, da es verbindungslos abläuft.

Großer Nachteil dieses Ansatzes ist, dass damit meist viele Webseiten auf einmal gesperrt werden, da der ganze Server nicht mehr erreichbar ist. Ein ähnlicher Ansatz filtert Pakete, die bestimmte Wörter enthalten, betrachtet also anstelle der Absenderadresse den Inhalt.

Umgehen lässt sich dies durch Proxy-Server oder verschlüsselte Verbindungen. Proxy-Server sind „Vermittler“, die also lediglich Datenpakete weiterleiten. So ist die Übertragung möglich, da der eigene Computer nur mit dem Proxy in Verbindung steht und der Proxy erst mit dem gesperrten Server. Dadurch kommen beim Provider nur noch Pakete vom Proxy vorbei. Allerdings kann auch ein Proxy-Server auf der Liste der gesperrten IPs beziehungsweise Namen landen.

Verschlüsselte Verbindungen (etwa Virtual Private Networks, oder das Tor-Projekt) kapseln alle zu versendenden Daten in einer Art Briefumschlag (durch digitale Verschlüsselungstechnik). Damit sind weder der Absender noch Inhalte für den Zensierenden lesbar und es kann somit nicht mehr anhand der Liste aussortiert werden. Dies lässt sich nur durch die letzte Variante des Service Denial verhindern.

Zensur durch Service Denial

Die Datenpakete, die per TCP oder UDP versandt werden, heißen IP-Pakete. Sie enthalten einen Header – kann man sich vorstellen wie einen kleinen Aufkleber – der neben Absende- und Zieladresse auch einen Eintrag des Protokolls enthält, in dessen Diensten es versandt wird. Betrachtet der Provider diesen Eintrag, können Pakete gefiltert werden, die einem bestimmten Service zugeordnet sind. Dies kann etwa VPN sein, Tor oder auch einfache sichere HTTP-Verbindungen, die man für das Online-Banking und ähnliches verwendet. Dies wird jedoch selten realisiert, da Firmen all ihre Kommunikation über VPN organisieren und die Zensoren damit einen wesentlichen Teil der Wirtschaft am digitalen Handeln hindern.
Insgesamt gibt es einige Ansatzpunkte, Zensur von Inhalten im Internet zu realisieren, gegen die meisten gibt es aber – vor allem aufgrund der Globalisierung – Gegenmaßnahmen. Für anonyme Informationsbeschaffung ist das Tor-Projekt das vielversprechendste. Für die Veröffentlichung von Dokumenten, die für einen Einzelnen als Herausgeber große Folgen hätten (juristisch oder gar für Leib und Leben), gibt es außerdem noch das Projekt Wikileaks. Dieses Projekt widmet sich der Veröffentlichung solcher Dokumente und trägt Sorge, dass der Urheber nicht mehr aus dem Dokument heraus erkannt werden kann.

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