Die Babygruppe Lübeck e.V. hatte die Anerkennung als Beschäftigungsstelle für Zivildienstleistende beantragt. Aus der Ablehnung einige lohnende Zitate:

“[…] Ein weiteres Kriterium zur Auswahl unter den Antragstellern ist der Grad der Belastung, den der Einsatz eine Zivildienstleistenden in einer Einrichtung mit sich bringen würde, […] es ist jedenfalls ein sachliches Kriterium, nur noch Beschäftigungsstellen und Zivildienstplätze anzuerkennen, die ein erhebliches Maß an psychischer oder körperlicher Belastung beinhalten. Diese Auswahlkriterium ist deshalb sachgerecht, weil mit der Gesetzesänderung vom 01.01.84 der Zivildienst nicht nur durch seine Dauer, sondern auch durch seine Ausgestaltung die Probe auf die Echtheit der Gewissensentscheidung der Kriegsdienstverweigerer darstellt.. 1 ”

Zivildienst = Zuvieldienst!

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