Aufgrund des rasenden Tempos der deutschen Wiedervereinigung halte ich es für nicht sinnvoll, den angekündigten Artikel über Möglichkeiten und Chancen für Ärzte durch die Grenzöffnung zu schreiben. Er wäre schon am Erscheinungstag wieder veraltet. Nur soviel:

Das Landesprüfungsamt Kiel teilt zur Anerkennung von Ausbildungszeiten in der DDR folgendes mit:

“Der gem. § 6 ÄAppO abzuleistende Krankenpflegedienst kann in jeder Klinik der DDR abgeleistet werden. Hierfür bestehen keine weiteren Vorraussetzungen.

Entsprechend kann die gem. § 7 ÄAppO geforderte Famulatur in jeder Klinik der DDR abgeleistet werden. Die Ableisteung des ‘Praxis-Teils’ ist hier auch in einer Poliklinik möglich. Das gem. § 3 ÄAppO geforderte PJ kann auch in der DDR abgeleistet werden. Die Ausbildung für das PJ kann aber nur in den Universitäten ab geleistet werden, da sonst eine entsprechende, vor allem technische Ausstattung nicht gegeben ist.”

Die Ableistung des AIP in der DDR ist laut Deutschem Ärzteblatt ebenfalls möglich, allerdings müssen die geforderten Fortbildungen besucht werden. Dies kann ggf. auch in der DDR geschehen.

Viel Spaß bei euren Praktika, Famulaturen, PJ’s in der DDR (falls sie dann noch existiert).

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